Welpen töten ist keine Kunst

Als die ersten Tickermeldungen kamen war ich geschockt: Das Verwaltungsgericht Berlin hat per Eilbeschluss entschieden, dass das grausame Töten von Hundewelpen weder unter die Freiheit der Kunst fällt, noch es als Protest zulässig ist. Wer kommt nur auf solche Ideen!? Doch dann las ich weiter: Das Bezirksamt Spandau hatte einer Künstlerin eine ‚Performance‘ verboten, auf der zwei Welpen erdrosselt werden sollten. Laut Gericht sollten dabei zwei Welpen mit Kabelbindern am Montag im Spandauer Volkstheater getötet werden. Damit wollte die Frau darauf hinweisen, dass alte Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf die gleiche Weise umgebracht würden. Nicht irgendwo in Russland oder in einem anderen fernen Land, sondern hier vor der Haustür sollten die Tiere umgebracht werden! Unglaublich!

Als kulturpolitischer Sprecher der Spandauer CDU-Fraktion begrüße ich das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Es zeigt deutlich, dass das Recht auf Leben selbstverständlich auch für Tiere gilt und über der Kunstfreiheit liegt. Ich bin dem Bezirksamt sehr dankbar, dass es dieser perversen Performance Einhalt geboten hat. Auch das Leben von Tieren ist schützenswert. Das Gericht hat diese Auffassung bestätigt und damit dem Tierschutz einen Bärendienst geleistet.

Das Spandauer Volkstheater Varianta hat auf seiner Internerseite klargestellt, dass diese Performance nicht in ihrem Haus stattfinden sollte. Es distanziert sich auch ausdrücklich von derartiger Tierquälerei im Namen der Kunst. Das finde ich ebenfalls gut und richtig!

Die CDU-Fraktion wird im Kulturausschuss gemeinsam mit Bildungsstadtrat Gerhard Hanke diesen verabscheuenswerten Fall noch einmal aufarbeiten. Wir wollen wissen, wo diese Performance stattfinden sollte und ob die Theaterleitung über den Ablauf und die Planungen der Künstlerin informiert war. Ich möchte nicht, dass künftig potentielle Tierquäler eine bezirkliche Förderung erhalten.

2 Gedanken zu „Welpen töten ist keine Kunst

  1. Florian D.

    Volle Zustimmung. Kleine Aufklärung: Einen „Bärendienst“ hat das Gericht dem Tierschutz sicher nicht geleistet. Denn dieser wäre ja negativ für ihn.

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