Private Ordnungsämter in Spandau unterwegs?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 05.11.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 20.11.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 25.11.2014

Drucksache Nr.: XIX-161

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mindestens ein Lebensmitteldiscounter private Ordnungsämter zur Bewirtschaftung seiner Parkflächen beschäftigt?

Antwort: Ja.

2. Wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass dieses private Unternehmen über Uniformen ihrer Mitarbeiter und die Gestaltung der Gebührenbescheide den optischen Eindruck erweckt, wie das Ordnungsamt Spandau eine Ordnungsbehörde darzustellen?

3. Wie ähnlich dürfen Uniformen und Gebührenbescheide einer privaten Firma einer offiziellen Uniform oder einem offiziellen „Knöllchen“ des Ordnungsamtes Spandau sein?

4. Hält das Bezirksamt Spandau den §858 BGB für geeignet, dass diese privaten Firmen auf Kundenparkplätzen von Lebensmitteldiscountern „Ersatzgebühren“ verlangen?

Antworten zu 2 -4: Die Sachlage wird zurzeit durch die obere Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin) sowie durch das Rechtsamt Spandau einer Rechtlichen Bewertung unterzogen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

5. Teilt das Bezirksamt Spandau die Auffassung des privaten Unternehmens, dass eine Ersatzgebühr in · Höhe von 15 Euro dem üblichen Gebührenrahmen entspricht?

Antwort: Bei den bislang bekannten Sachverhalten scheint eine Vergleichbarkeit mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten vorzuliegen.

6. Gab es in den letzten Monaten Beschwerden beim Ordnungsamt über solche „Knöllchen“ privater Betreiber?

Antwort: Ja.

7. Wenn ja, wie ist das Bezirksamt mit diesen Beschwerden umgegangen?

Antwort: Die Sachlage wird zurzeit durch die obere Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin) sowie durch das Rechtsamt Spandau einer Rechtlichen Bewertung unterzogen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Bis zur abschließenden Beurteilung der Rechtslage wird keine offizielle Stellungnahme amtlicherseits
in der Sache abgegeben.

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