Archiv für den Monat: September 2013

Flaggenordnung: Nicht gültig für den Bezirksbürgermeister?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 03.09.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 25.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 26.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-119

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksbürgermeister die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin (BeflaggVO), hier insbesondere § 5 bekannt, in welchem die nicht hoheitliche Beflaggung geregelt ist?

Ja.

2. Trifft es zu, dass nicht hoheitliche Beflaggung nach § 5 BeflaggVO grundsätzlich nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und nur in Ausnahmefällen (sog. bezirkliche Anlässe) mit Zustimmung des Bezirksamtes zu erfolgen hat?

Ja.

3. Wie definiert das Bezirksamt/der Senat „bezirkliche Anlässe“ im Sinne von § 5 Satz 2 BeflaggVO?

Bezirkliche Anlässe können alle Sachverhalte oder Ereignisse mit bezirklichem Kontext sein.

4. Welche nicht hoheitlichen Beflaggungen sind in den letzten zwei Jahren erfolgt?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Fahne am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen „Terres des Femmes“
  • Regenbogenfahne anlässlich des Pride Festivals
  • Fahne der Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne anlässlich des Rathausjubiläums und der Rathaus-Ausstellung.

5. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 1 BeflaggVO mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung?

Eine vollständig und eine teilweise.

6. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 2 BeflaggVO aus bezirklichen Anlässen? Welche bezirklichen Anlässe waren das?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Regenbogenfahne über den gesamten Zeitraum gemäß Beschluss der BVV
  • Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne aus Anlass des 100. Rathausjubiläums.

7. Trifft es zu, dass der Senator für Inneres und Sport zugestimmt hat, dass die Bezirke anlässlich des Christopher-Street-Days am 22.06.2013 sowie für die Respect Games am 01.06.2013 die Regenbogenflagge hissen dürfen?

Ja.

8. Welchen bezirklichen Anlass für Spandau sieht der Bezirksbürgermeister für die im Juni erfolgte durchgehende Beflaggung während der Pride Weeks, einem schwul-lesbischen Straßenfest, das rund um die Motzstraße in Schöneberg gefeiert wird?

Der bezirkliche Anlass ist der entsprechende BVV-Beschluss.

9. Welche Grenzen bzw. welchen Maßstab für bezirkliche Anlässe sieht der Bezirk in Anbetracht der Vielzahl der weltweit gefeierten und förderungswürdigen Gedenk- und Aktionstage?

Es erfolgt eine Abwägung im Einzelfall.

HzE Sehenden Auges in die Schulden?

Schriftliche Anfrage der Bezirksverordneten Janine Schneider (CDU) und Thorsten Schatz (CDU) vom 29.08.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 18.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 19.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-117

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie ist der aktuelle IST-Ausgabenstand bei den Hilfen zur Erziehung (Bitte mit im Haushalt veranschlagter Summe angeben)?

Die IST -Ausgaben per 31.07.2013 betrugen 20.870,8 T € ( 24.227,9 T € per 31.08.2013). Der ursprüngliche Ansatz im Haushaltsplan beträgt 33.646,0 T€, die fortgeschriebenen Ansätze, d. h. unter Berücksichtigung des Ergänzungsplans belaufen sich auf insgesamt 34.114,0 T €.

2. Wie ist die aktuelle Ausgabenprognose für die Hilfen zur Erziehung zum 31.12.2013?

Die Ausgabeprognose Stand 31.07.2013 wurde mit 36.090,0 T € und Stand 31.08.2013 mit 36.640,0 T € eingeschätzt.

3. Welchen Personen/Gremien wurde dieser Stand / die Ausgabenprognose wann zur Kenntnis gegeben?

Der Bezirksbürgermeister berichtet regelmäßig über den Stand der Einnahmen und Ausgaben im Bezirksamt und im Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung.

Die Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgabenper 31.07.2013, der auch die Fallgruppe „Hilfen zur Erziehung“ beinhaltet, war Gegenstand der Beratungen in der BA-Sitzung am 13.8.2013. Diese Übersicht wurde außerdem mit Schreiben vom 8.8.2013 über den Vorsteher der BW an die Vorsitzende des Ausschusses versandt.

4. Hätte der Bezirksbürgermeister hiervon bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Der Bezirksbürgermeister hat aufgrund seiner eigenen Berichterstattung im Bezirksamt Kenntnis von diesem Umstand.

5. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

6. Hätte der Haushaltsausschuss oder zumindest die Vorsitzende hiervon spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Dem Ausschuss für Haushalt,·Personal und Rechnungsprüfung wurde der Bericht des Haushaltsamtes über den Stand der Einnahmen und Ausgaben Stand 31.07.2013 am 08.08.2013 zur Kenntnis übersandt (s. a. Tz. 3).

7. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

8. Hält das Bezirksamt den Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, den Haushaltsansatz 201412015 um jeweils 500.000 Euro zu senken angesichts der aktuellen IST-Prognosen für fachlich und finanziell vertretbar?

Die Absenkung der Ansätze 2014/2015 für Hilfen zur Erziehung um jeweils 500.000 € war nicht Bestandteil des entsprechenden BA-Beschlusses zur BVV-Vorlage. Die Entscheidung zur Absenkung der Ansätze wurde auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses von der BVV getroffen. Gemäß § 12 Abs.2 Nr. 1 BezVG entscheidet die BVV über den Haushaltsplan.

Die Senatsverwaltung für Finanzen bemisst die Globalsumme für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 201412015 für die Bezirke auf der Grundlage der Jahresergebnisse 2012.

Die Einstellung der Ansätze 201412015 unter der zugemessenen Globalsumme in Höhe von jeweils 500.000 € erklärt sich aus Stückkostenvorteilen, die sich auf der Basis der Ergebnisse 2012 bei den Hilfen zur Erziehung ergeben haben. Insofern ist davon auszugehen, dass diese Veranschlagung aufgrund der bisherigen einschlägigen Kriterien im Rahmen der Nachschau der Bezirkshaushaltspläne durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht beanstandet wird.

Warum ich am 22.9. CDU wähle

Am kommenden Sonntag finden die Bundestagswahlen statt. Ich gehe hin. Ich gehe wählen. Und ich werde mit beiden Stimmen CDU wählen.

Auch nach zwölf Jahren Mitgliedschaft in der Union und auch, obwohl ich für die CDU in der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau mitarbeiten darf, überprüfe ich mich bei jeder Wahl selbst. Denn schließlich möchte auch ich ja wissen, ob es noch „meine“ CDU ist, für die ich Wahlkampf mache. Dank Wahlomat geht das ganz einfach.

Wie bei jeder Bundestagswahl hat man zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man seine(n) Bundestagsabgeordnete(n) vor Ort. Mit der zweiten Stimme wählt man die Partei, die den Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin vorschlagen darf. Die Zweitstimme nennt man daher auch die Kanzlerstimme.

Meine Erststimme bekommt Kai Wegner.
Kai Wegner ist seit 2005 Bundestagsabgeordneter für die CDU in Spandau und Charlottenburg Nord. Der geneigte Leser meines Blogs weiß, dass ich einen gesunden Lokalpatriotismus für meinen Heimatbezirk Spandau pflege. Allein schon deshalb müsste ich den gebürtigen Spandauer Kai Wegner dem zugezogenen Hamburger Swen Schulz (SPD) vorziehen. Das ist aber nur ein Grund. Ich schätze an Kai Wegner, dass er ehrlich und geradeaus ist. Wenn er einem etwas zusagt, dann hält er sich daran. Das kann man vom SPD-Kandidaten nicht immer behaupten. Nachdem er sich schon 2009 nicht an Absprachen bei der Plakatierung gehalten hat, hat er sich mit seinen Teams auch über die Absprachen aller Parteien hinweggesetzt und mehrere Stunden vor der vereinbarten Zeit begonnen, zu plakatieren. Grob unsportlich.
Kai Wegner hat sich hochgearbeitet. Er ist mittlerweile Chef der Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten. Als dieser nimmt er regelmäßig an den Vorstandssitzungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil und trifft die Bundeskanzlerin. So kann er viele Anliegen, die ihm ans Herz gelegt werden, „ganz oben“ direkt ansprechen.

Kai Wegner ist niemand, der nur redet. Er nutzt sein Mandat für diejenigen, die ihn gewählt haben. Ob es nun ein kommunalpolitisches Anliegen ist, ein Problem mit dem Jobcenter oder eine notwendige Gesetzesveränderung. Unmöglich ist für ihn erst einmal nichts. Er belässt es anders als sein SPD-Mitbewerber aber nicht dabei, Briefe zu schreiben. Er arbeitet ohne viel Aufsehen bis tief in die Nacht und macht – wenn nötig – auch beim Berliner Senat „mal richtig Druck“, um Spandaus Interessen durchzusetzen. So hat er vor einigen Jahren das Kinderschutzmobil auf die Straße gebracht, in diesem Jahr das Präventionsprojekt „Kleine Helden“ an Spandauer Schulen gebracht und sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Mobilitätshilfedienst in der Heerstraße Nord gesichert wird.

Und was ich persönlich fast am wichtigsten finde: er ist trotz seines Mandats, trotz seines täglichen Umgangs mit den Größen der Gewerkschaften, Unternehmen und Bundesministerien ganz einfach der Kai geblieben. Er ist nicht abgehoben und er hat nicht vergessen, wo er herkommt: aus Spandau.

Daher wohnt auch er nach wie vor in Spandau. Anders als der SPD-Abgeordnete für Spandau, der es vorzieht im Wedding zu wohnen. Daher bekommt am 22.9. meine Erststimme Kai Wegner.

Meine Zweitstimme gebe ich der Kanzlerin und damit der CDU.
Über Angela Merkel ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Ich habe sie erst zweimal persönlich getroffen. Das erste Mal bei der Bundestagswahl 2005 als sie ihren Wahlkampfbus vor der Parteizentrale, dem Konrad-Adenauer-Haus, vorstellte. Da stand sie, etwas schüchtern und scheinbar hilflos vor den Journalisten. Das letzte Mal erlebte ich sie 2010 live bei der Regionalkonferenz der CDU im Berliner Messegelände. Dort trat sie ans Rednerpult, ohne Redemanuskript, ohne erkennbaren „Spickzettel“ und hielt eine 90-minütige, fesselnde Rede. Auch die kritischen Nachfragen der CDU-Mitglieder beantwortete sie souverän, ausführlich und geduldig. An diesem Tage wäre ich sofort in die CDU eingetreten, hätte ich diesen Schritt nicht schon neuen Jahre zuvor gemacht.

Kanzlerin für DeutschlandUnd heute? Heute geht es mir darum, die CDU-Handschrift in der Bundesregierung zu schärfen. Wenn es nach mir geht, am liebsten ohne die FDP, aber „bayrische Verhältnisse“ sind fern und wünsche ich mir ehrlich gesagt auch nicht, weil eine gute Diskussion durchaus belebend ist und man manchmal die Dinge, die man vorher ganz klar gesehen hat, aus anderen Sichtweisen noch einmal neu überdenken muss.

Mein persönlicher bundespolitischer Fokus liegt auf der Bildungspolitik. Für die Union legt die Familie das Fundament, auf dem Kita, Schule, Betrieb und Hochschule ein stabiles Wissensgebäude errichten. So kann jeder seine Begabungen individuell entwickeln.

Diese individuelle Förderung finde ich richtig und wichtig. Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch hat andere Stärken und Schwächen. Daher bin ich auch gegen die Einheitsschule gewesen, aber das ist ein anderes Thema. Die Union möchte in der Bildungspolitik beispielsweise die Ganztagsbetreuung ausbauen und mehr als 625.000 zusätzliche Studienplätze schaffen. Bereits jetzt hat die CDU-geführte Bundesregierung es geschafft, dass mehr als die Hälfte aller Schulabgänger 2012 ein Studium begannen. Unter Rot-Grün waren es 2004 übrigens nur rund ein Drittel.

Noch mehr Fakten gewünscht?

  • 13,7 Mrd. Euro mehr für unsere Zukunft
    Soviel wurde von 2010 bis 2013 zusätzlich in Bildung, Forschung und Entwicklung investiert.
  • 150 Prozent mehr Krippenplätze
    Alle Kleinkinder unter 3 Jahren können ab August 2013 einen Krippenplatz bekommen. Das Angebot stieg damit seit 2007 um 150 Prozent.

Ich finde, das kann sich sehen lassen. Jeden Tag beginnt ein neuer Tag mit neuen Herausforderungen

Wenn ich also am kommenden Sonntag wählen gehe und beide Stimmen der CDU gebe, sage ich ja zum Kurs von Angela Merkel, einer bemerkenswerten Frau, und ich sage ja zum täglich neu erfinden. Zu Familie, zu Investitionen in Forschung und Bildung. Zu harten Anstrengungen Arbeitsplätze zu schaffen und den Einzelnen im Blick zu haben. Denn dafür arbeiten wir alle. An jedem einzelnen Tag.

 

Das Regierungsprogramm 2013 – 2017 zum Schmökern: www.cdu.de/regierungsprogramm

Bessere Zuganbindung für Spandau in Sicht

Die CDU Spandau begrüßt die Überlegungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), den Schienenregionalverkehr auszuweiten. Der VBB hatte erklärt, dass die für die Anbindung des Flughafens BER bestellten Züge und Gelder bereit stünden, aber nun nicht für den eigentlichen Zweck genutzt werden können.

Kai Wegner, Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Spandau, begrüßt die Planungen:
„Ich finde es gut, dass der VBB eigenständig überlegt wie die freien Kapazitäten zur Verbesserung des Anbindungsangebotes benutzt werden können. Es ist richtig, dass auch eine Ausweitung des Pendlerverkehrs zwischen Brandenburg, dem Havelland insbesondere, Spandau und der Berliner Innenstadt hier im Fokus steht. Die Verlängerung der Regionalbahnlinie RE6 über den Bahnhof Spandau hinaus bis zum Gesundbrunnen ist das richtige Signal! Die Länder Berlin und Brandenburg und die Mitglieder des Aufsichtsrates des VBB sind jetzt gefordert, die Pläne schnellstmöglich in die Tat umzusetzen!“

Der VBB hatte das Zusatzangebot, den RE6 zu Hauptverkehrszeiten im Bahnhof Gesundbrunnen enden zu lassen, zum Fahrplanwechsel 2012 eingestellt. Die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau hatte daher im November 2012 beantragt, dass der Prignitz-Express (RE6) auch über den Fahrplanwechsel 2012 nicht in Berlin-Spandau endet, sondern am Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen.

Thorsten Schatz, CDU-Bezirksverordneter, erklärt:
„Die Zuganbindung bis zum Bahnhof Gesundbrunnen sichert nicht nur den Pendlern aus Brandenburg, sondern auch uns Spandauerinnen und Spandauern einen wichtigen und schnellen Zugang zum S-Bahn-Ring und zur Berliner Innenstadt. Wir freuen uns sehr, dass unser Wunsch der Anbindungsausweitung nun doch unverhofft vom VBB selbst aufgegriffen wird. Die Überlegungen des VBB zeigen aber auch deutlich, dass unser Ansinnen richtig und notwendig ist. Daher sollte der VBB sich genau überlegen, ob die Anbindungsausweitung wirklich nur ein Provisorium sein soll.“