Personalsituation im Standesamt Spandau

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 22.12.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 28.01.2015
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 29.01.2015

Drucksache Nr.: XIX-169

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) stehen derzeit im Standesamt Spandau zur Verfügung?

14,5

2. Wie viele VZÄ würden zusätzlich benötigt werden, um eine standesamtliche Trauung am Wochenende anbieten zu können?

Wie bereits in meiner Stellungnahme zu Anfrage XIX-162 zu Punkt 7 dargelegt, hängt die Realisierung von Eheschließungen am Samstag von einer Vielzahl von Faktoren und nicht ausschließlich von einer Erhöhung der VZÄ ab.

3. Wie hat sich die Personalsituation im Standesamt seit dem 17.10.2013 verändert?

Seit dem 17.03.2013 wurden insgesamt 3 Stellen wieder- bzw. neu besetzt.

4. Wieviele der am 17.10.2013 der BVV angekündigten neuen Stellen im Standesamt konnten bis heute besetzt werden?

Alle.

5. Falls nicht alle besetzt werden konnten: woran lag es?

Entfällt.

6. Wann werden die restlichen Stellenbesetzungen voraussichtlich abgeschlossen sein?

Entfällt.

7. Wie wirken sich die neuen Stellen auf die Arbeit und das Serviceangebot des Standesamtes aus?

Zunächst möchte ich anmerken, dass neue Mitarbeiter/innen erst zu Standesbeamten bzw. Standesbeamtinnen bestellt werden können, wenn die fachliche und persönliche Eignung festgestellt wurde. Über die fachliche Eignung kann frühestens nach sechs Monaten intensiver Einarbeitung befunden werden. Erst dann sind Standesbeamte in der Lage, Personalstandsfälle tatsächlich zu beurkunden.

Aufgrund der erfolgreichen Ausbildung der neuen Mitarbeiter/innen konnte z.B. die Bearbeitungszeit bei den Sterbefällen und Geburtsanzeigen auf 1-2 Wochen reduziert werden.

Darüberhinaus wurde eine kundenorientierte Terminsprechstunde eingeführt.

8. Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Personalbedarf im Standesamt?

In Anbetracht der zu beurkundenden Personenstandsfälle wären 2-3 zusätzliche Mitarbeiter/innen, die tatsächlich im Dienst sind, angebracht.

9. Wie hat sich der Personalbedarf und die Personalstärke im Standesamt seit dem Jahr 2000 verändert?

Aufgrund der Kapitelstruktur der Personalstellen aller Fachbereiche des Amtes für Bürgerdienste können nur bis zum Jahr 2010 verlässliche Aussagen getroffen werden.

VZÄ zum

01.01.2010 12,5
01.01.2011 12,5
01.01.2012 12,5
01.01.2013 14,0
01.01.2014 14,5
01.01.2015 14,5

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