Folgen der erneuten BER-Verschiebung für die Spandauer TXL-Anwohner

Der Flughafen BER wird also frühestens 2020 eröffnen. Ende 2019 läuft jedoch die Übergangsfrist für den Schallschutz der TXL-Anwohner aus. Ist das Land Berlin darauf vorbereitet? Ich habe mal beim Bezirksamt nachgefragt.

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 18.12.2017
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Andreas Otti (AfD) vom 19.12.2017
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 02.01.2018

 

Drucksache Nr.: XX-149 – Folgen der erneuten BER-Verschiebung für die Spandauer TXL-Anwohner

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Auswirkungen wird die erneute Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens BER für die Spandauerinnen und Spandauer haben?

    Derzeit ist die Lärmbelästigung um rund 40% gegenüber den Vormonaten gesunken. Dies liegt daran, dass Flüge der insolventen Air Berlin nicht stattfinden und die Slots bislang noch nicht wieder neu bzw. an den Käufer vergeben sind. Sobald alle Flüge wieder bedient werden, wird die Lärmbelastung sich wieder auf dem bereits bekannten Niveau bewegen, bis dass der Flughafen TXL geschlossen wird.

  2. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über mögliche Folgen aus der Terminverschiebung hinsichtlich des Schallschutzes für die TXL-Anwohner?

    Dazu liegen dem Bezirksamt keine Kenntnisse vor. Ansprechpartner für diese und vergleichbare Fragen ist die Oberste Landesluftfahrtbehörde Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin.

  3. Wie viele Spandauerinnen und Spandauer haben oder werden Ansprüche auf einen Schallschutz gemäß Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) haben?

    Dazu liegen dem Bezirksamt keine Kenntnisse vor. Ansprechpartner für diese und vergleichbare Fragen ist die Oberste Landesluftfahrtbehörde Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin.

  4. Welche Kosten werden nach Einschätzung des Bezirksamtes entstehen, um die Spandauerinnen und Spandauer vor Fluglärm zu schützen?

    Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

  5. Wer ist für die Umsetzung des Schallschutzes gemäß Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) zuständig?

    Siehe 3.

  6. Welche Maßnahmen hat oder wird das Bezirksamt treffen, um die Spandauerinnen und Spandauer vor Fluglärm zu schützen?

    Keine. Wir verweisen auf die Zuständigkeit unter Antwort 3.

  7. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über Lärmschutz-Maßnahmen, die von Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften in Eigeninitiative getroffen werden?

    Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen dazu keine Informationen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Otti
Bezirksstadtrat

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