Archiv für den Monat: April 2012

Welpen töten ist keine Kunst

Als die ersten Tickermeldungen kamen war ich geschockt: Das Verwaltungsgericht Berlin hat per Eilbeschluss entschieden, dass das grausame Töten von Hundewelpen weder unter die Freiheit der Kunst fällt, noch es als Protest zulässig ist. Wer kommt nur auf solche Ideen!? Doch dann las ich weiter: Das Bezirksamt Spandau hatte einer Künstlerin eine ‚Performance‘ verboten, auf der zwei Welpen erdrosselt werden sollten. Laut Gericht sollten dabei zwei Welpen mit Kabelbindern am Montag im Spandauer Volkstheater getötet werden. Damit wollte die Frau darauf hinweisen, dass alte Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf die gleiche Weise umgebracht würden. Nicht irgendwo in Russland oder in einem anderen fernen Land, sondern hier vor der Haustür sollten die Tiere umgebracht werden! Unglaublich!

Als kulturpolitischer Sprecher der Spandauer CDU-Fraktion begrüße ich das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Es zeigt deutlich, dass das Recht auf Leben selbstverständlich auch für Tiere gilt und über der Kunstfreiheit liegt. Ich bin dem Bezirksamt sehr dankbar, dass es dieser perversen Performance Einhalt geboten hat. Auch das Leben von Tieren ist schützenswert. Das Gericht hat diese Auffassung bestätigt und damit dem Tierschutz einen Bärendienst geleistet.

Das Spandauer Volkstheater Varianta hat auf seiner Internerseite klargestellt, dass diese Performance nicht in ihrem Haus stattfinden sollte. Es distanziert sich auch ausdrücklich von derartiger Tierquälerei im Namen der Kunst. Das finde ich ebenfalls gut und richtig!

Die CDU-Fraktion wird im Kulturausschuss gemeinsam mit Bildungsstadtrat Gerhard Hanke diesen verabscheuenswerten Fall noch einmal aufarbeiten. Wir wollen wissen, wo diese Performance stattfinden sollte und ob die Theaterleitung über den Ablauf und die Planungen der Künstlerin informiert war. Ich möchte nicht, dass künftig potentielle Tierquäler eine bezirkliche Förderung erhalten.

Den Säkularisierungswahn weiterdenken

In Hessen tobt in diesen Tagen wieder einmal ein Streit um ein gesetzliches Tanzverbot an Feiertagen. Nach dem hessischen Feiertagsgesetz sind nämlich Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 04.00 Uhr bis Ostersamstag 24.00 Uhr verboten. Am Ostersonntag und Ostermontag ist Tanzen zwischen 04.00 Uhr und 12.00 Uhr verboten, wie an allen anderen gesetzlichen Feiertagen im Jahr. Solche Regelungen gibt es übrigens auch in einigen anderen Bundesländern.

Seit Jahren läuft die Grüne Jugend immer zu Ostern hiergegen Sturm und auch die Piraten, denen sämtlich Religiöses ein Dorn im Auge ist, haben nun dieses Thema für sich entdeckt. Vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten die Piraten nun, da sie sich nicht an die Regeln gehalten und zuerst das Oberverwaltungsgericht Hessen angerufen hatten.

Das Tanzverbot selbst ist nicht mein Thema. Das mag man in der Tat überzogen finden, aber in Hessen ticken die Uhren juristisch halt noch anders (hier gilt z.B. immernoch die Todesstrafe).

Was mich dazu bewegt, hier zu schreiben, ist dieser permanente Säkularisierungswahn. Die Grüne Jugend Hessen erklärte in einer Mitteilung, gesetzlich vorgeschriebene Bräuche seien unvereinbar mit einem säkularen Staat. Es sei „nicht die Aufgabe des Staates, allen Andächtigkeit vorzuschreiben“. Richtig.

Grüne und Piraten sind sich einig, wenn sie sagen, dass solche Regelungen nicht mehr „zeitgemäß“ seien. Die Piraten in Hessen sagen sogar:

„Unbestritten ist, dass ein großer Teil der Bevölkerung die Feiertage nicht mehr primär als christliche Andachtstage, sondern eher als arbeitsfreie Zeit wahrnimmt. […]
In Deutschland herrscht Religionsfreiheit, der Staat sollte nicht im Interesse einer bestimmten Religion handeln. Offensichtlich gibt es zwischen dieser Idealvorstellung und der Realität noch einige Unterschiede. So sind christliche Feiertage im Grundgesetz als besonders schützenswert definiert.“

Dem ersten Absatz würde ich voll und ganz zustimmen. Wieviele Menschen wünschen schon am Gründonnerstag oder am Karsamstag bereits „Frohe Ostern“? Zum missbräuchlichen Umgang mit den österlichen Begriffen habe ich letztes Jahr bereits geschrieben.

Christliche Feiertage sind im Grundgesetz als besonders schützenswert definiert. Auch richtig. Wenn ihr jetzt aber Eure Worte und Forderungen weiterdenkt, liebe Piraten und Grünen, dann heißt das doch, dass in Deutschland künftig auf die Feiertage wie Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt oder auch Weihnachten verzichtet werden kann! Das diese Tage eben nicht mehr arbeitsfrei sind, da diese Tage vom Gesetzgeber nicht als arbeitsfrei deklariert wurden, um den Deutschen zusätzliche Urlaubstage zu verschaffen, sondern um einer großen Bevölkerungsgruppe die freie Religionsausübung zu gestatten. Wird dieser Grund nun aberkannt, so ist auch der Feiertag hinfällig.

Über das Tanzverbot kann man streiten, in der Logik ist es jedoch richtig, denn die Tage zwischen Gründonnerstag und Ostersonntag sind nunmal eine religiöse Trauerzeit. Mich stören Tanzveranstaltungen in diesen Tagen nicht, doch möchte ich auch nicht in den kirchlichen Prozessionen gestört werden. Freiheit von der Religion: ja. Aber bitte auch Freiheit zur Religion. Dennoch: der Säkularisierungswahn muss auch seine Grenzen haben.

PS: In Deutschland gibt es bundesweit derzeit 16 gesetzliche Feiertage, davon sind 12 christlich begründet. (Quelle: feiertage.net) Nicht alle Feiertage führen unmittelbar zu bundesweit arbeitsfreien Tagen.