Versorgung von verletzten Wildtieren

Was passiert eigentlich, wenn Wildtiere in Spandau verletzt werden? Wer kümmert sich um die Versorgung? Dieser Frage bin ich mal nachgegangen.

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 02.11.2017
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Andreas Otti (AfD) vom 13.12.2017
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 13.12.2017

 

Drucksache Nr.: XX-124 – Versorgung von verletzten Wildtieren

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie geht das Bezirksamt Spandau mit verletzten oder verwaisten wildlebenden Tierarten um?

    Es gibt in Berlin und im Bezirk Spandau keine grundsätzliche Zuständigkeit für verletzte oder verwaiste Wildtiere. Im Einzelfall können punktuell Belange des Tierschutzes,
    des Artenschutzes, des Jagdrechtes oder der öffentlichen Sicherheit betroffen sein. Leider fehlt in Berlin eine offizielle Auffang- und Pflegestation für Wildtiere und von den Behörden eingezogenen Tieren.

    § 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz verpflichte den Finder streng geschützter Tierarten zur Anzeige bei der für Naturschutz- und Landschaftspflege zuständigen Stelle anzuzeigen. Dies sind die Oberste und Untere Naturschutzbehörde. Für alle Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, hat der örtliche Jagdausübungsberechtigte das alleinige Aneignungsrecht (§1 Abs. 1 und 5 BJagdG).

    Werden Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, durch Dritte der Natur entnommen, um z.B. ein verletztes Tier zu einem Tierarzt zur Behandlung zu bringen, muss derjenige, der die Tiere der Natur entnimmt, dies dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei mitteilen.

  2. Wie viele Meldungen von verletzten oder verwaisten Tieren gab es im Bezirk Spandau in den letzten drei Jahren bis zum heutigen Tag?

    Hierzu gibt es keine Statistik. Beim Umwelt- und Naturschutzamt gab es im. o.g. Zeitraum ca. 10-20 Meldungen, die tote oder orientierungslose Biber, verletzte Schwäne oder auf Balkonen brütende Enten betrafen.

  3. Wer ist Ansprechpartner für Bürgeranfragen zum Thema Wildtierschutz im Bezirk?

    Siehe 1. In Berlin wird vom NABU Landesverband Berlin mit Unterstützung und Beauftragung der Obersten Naturschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein Wildtiertelefon angeboten. Auf dieses wird bei Nachfragen verwiesen. In Einzelfällen werden von der Obersten Naturschutzbehörde beauftragte Spezialisten (z.B. für das Einfangen von Bibern) benachrichtigt. Ferner bietet die Stiftung Naturschutz Berlin Informationen über die Website www.wildtiere-in-not.de.

  4. Wer kontrolliert die Versorgung und Auswilderung von verletzten bzw. verwaisten Tieren der wildlebenden Art im Bezirk?

    Jedermann kann verletzte Wildtiere aufnehmen und wieder auswildern. Hier gibt es, bis auf die unter 1) aufgeführte Ausnahme bei besonders geschützten Tierarten und den dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, keine Meldepflicht. Eine Kontrolle kann es daher, abgesehen von der fehlenden Zuständigkeit, nicht geben.

  5. Gibt es Kooperationen mit Naturschutzverbänden oder Vereinen im Bezirk und wenn ja, wie sehen diese aus und was beinhalten diese Kooperationen

    Siehe 3) und 6).

  6. Wer trägt die Kosten für die Versorgung und Behandlung von verletzten oder verwaisten Tieren der wildlebenden Art?

    Die Senatsverwaltung und einige Bezirke unterstützen die Wildvogelstation des NABU Berlin.

  7. Welche Kosten sind dem Bezirk für die Versorgung und Behandlung von verletzten oder verwaisten Tieren der wildlebenden Art in den letzten drei Jahren entstanden?

    Ca. 6.000 Euro an Unterstützung für die Aufnahme Spandauer Tiere an die Wildtierstation.

  8. Wie informiert der Bezirk die Bevölkerung zum Thema „Umgang mit verletzten oder verwaisten Tieren der wildlebenden Art“?

    Siehe 3) und Internetauftritt des Bezirks mit Verweis auf Info-Internetseite von SenUVK. Beratung und Vermittlung bei Anfragen.

  9. Gab oder gibt es Strafverfahren zum nicht ordnungsgemäßen Versorgen von verletzten oder verwaisten Tieren der wildlebenden Art im Bezirk?

    Dies ist hier nicht bekannt.

  10. Wer ist zuständig im Bezirk im Fall der Anzeige des Auffindens verletzter oder verwaister Individuen der wildlebenden Art (nach §39 Bundesnaturschutzgesetz)?

    Siehe 1)

  11. Wie ist das Prozedere der zuständigen Stelle in solchen Fällen?

    Ist vom Einzelfall abhängig. Siehe 1-4)

  12. Wer ist zuständig im Bezirk bei Anzeigen oder des Bekanntwerdens von Fällen der Beunruhigung, des Verletzens oder des Tötens wildlebender Tiere (nach §39 Bundesnaturschutzgesetz)?

    Rechtsgrundlage ist hier der § 44 BNatschG. Bei Ordnungswidrigkeiten liegt die Zuständigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde, bei Straftaten bei der Umweltkripo (Dezernat LKA 336 Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte).

  13. Wie ist das Prozedere in solchen Fällen?

    Übliche Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.

  14. Wer im Bezirk entscheidet über und kontrolliert die Versorgung und Auswilderung von verletzten bzw. verwaisten wildlebenden Tieren?

    Siehe 1)

  15. Wer trägt die Kosten für die Versorgung, Behandlung und Auswilderung von verletzten bzw. verwaisten wildlebenden Tieren?

    Grundsätzlich der Finder und die im Arten- und Tierschutz engagierten Verbände sowie Privatpersonen. Bei der Kleintierklinik der FU in Düppel besteht die Möglichkeit der kostenfreien Behandlung.

    Unterstützung siehe 6).

Mit freundlichen Grüßen
Otti
Bezirksstadtrat

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