Schlagwort-Archive: Berlin

„Der Jugend eine hörbare Stimme geben!“

Innerhalb der CDU Berlin hat sich gestern ein ‚Berliner CDU-Kreis der jungen Bezirksverordneten‘ gegründet. Gemeinsames Ziel der jungen CDU-Bezirksverordneten ist es, Perspektiven junger Menschen bei Themen der Kommunalpolitik verstärkt in den Blick zu nehmen. Weiterlesen

Sprach- und Erstorientierungskurse in Spandauer Flüchtlingsunterkünften

Bezirksamt setzt nach fast zwei Jahren CDU-Forderung um

In Spandauer Erstaufnahmeeinrichtungen werden künftig zehn Sprach- und Erstorientierungskurse angeboten. Dies teilte Bezirksbürgermeister Kleebank dem Integrationsausschuss der BVV Spandau auf Nachfrage der CDU-Fraktion mit. Die Kurse werden aus Mitteln des Integrationsfonds bezahlt. Das Bezirksamt setzt damit einen entsprechenden CDU-Antrag um. Weiterlesen

Lehrersituation in Spandau

Haben alle Spandauer Schulen wirklich genügend Lehrerinnen und Lehrer? Oder rechnet sich der Senat seine Statistiken vielleicht schön? Weiterlesen

Spandau wünscht sich eine Hochschule

Der Bildungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung hat sich für Spandau als Hochschulstandort ausgesprochen. Auf Antrag der CDU-Fraktion Spandau wird das Bezirksamt nun aufgefordert werden, für Spandau als Standort für eine Hochschule zu werben. Weiterlesen

Flüchtlingskrise: Wo ist der Bürgermeister?

Die CDU-Fraktion Spandau kritisiert die anhaltend schlechte Informationspolitik des Bezirksbürgermeisters in der aktuellen Flüchtlingskrise. Der im Bezirk für die Ehrenamts- und Flüchtlingskoordination zuständige Helmut Kleebank handle wenn nur auf Druck. Ein vollkommen falsches Signal, bemängelt die CDU-Fraktion. Erst in der vergangenen Woche hatte die BVV Spandau den Bezirksbürgermeister einstimmig aufgefordert, die Anwohner zeitnah über aktuelle und geplante Flüchtlingsunterkünfte zu informieren.

Thorsten Schatz, integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:

„Man hat den Eindruck, der Bezirksbürgermeister glaube ernsthaft, er könne die größte Herausforderung auch für Spandau seit Jahrzehnten einfach aussitzen. Doch da irrt Helmut Kleebank! Wenn Menschen zum Beispiel in Haselhorst erfahren, dass an der Rhenaniastraße eventuell eine neue Flüchtlingsunterkunft entstehen könnte, dann fordern die Anwohner hierüber vollkommen zu Recht Informationen ein. Und wer, wenn nicht der amtierende Bürgermeister kann diese Antworten im Bezirk geben? Auf Druck der gut 350 Anwohner hat er sich ja immerhin dazu herabgelassen, ein Informationsgespräch anzubieten. Aber nur für 20 Anwohner und nur zwischen 21 und 22 Uhr! Das ist ein Hohn! Herr Kleebank, werden Sie Ihrer Verantwortung, die Sie mit Ihrer Wahl zum Bezirksbürgermeister übernommen haben, endlich gerecht und stehen Sie Ihren Mann! Man kann doch nicht ernsthaft nur 20 von 350 Anwohnern einladen!

Schon bei der Notunterkunft in der Mertensstraße hat Kleebank eine Chance verpasst. Erst zwei Tage nachdem die Einrichtung eröffnet wurde, bequemte sich der Bürgermeister auch mal vorbeizuschauen und nachzufragen. Warum kommt er erst 48 Stunden nachdem die Einrichtung eröffnet wurde, wenn das Bezirksamt bereits am Freitagnachmittag informiert wurde, dass die Notunterkunft eröffnet wird?

Immerhin hat er es nach mehrmaligem Nachfragen meiner Fraktion offenbar geschafft, einen Termin für eine Informationsveranstaltung über die Notunterkunft Mertensstraße zu finden. Wie mir die Berliner Stadtmission mitteilte, findet die Anwohnerinformationsversammlung am 02.11.2015 ab 19 Uhr in der Notunterkunft statt. Ich bin froh, dass der Bezirksbürgermeister das Angebot der Stadtmission angenommen und auf unser Votum gehört hat, die Veranstaltung im Gebäudekomplex der Notunterkunft stattfinden zu lassen. So sehen die Anwohner, was dort passiert, und so kann Begegnung stattfinden. Ich bin gespannt, wann der Bezirksbürgermeister nun wie die Anwohner persönlich einlädt.“

Kleebank muss Anwohner endlich über Flüchtlingsunterkünfte informieren

Anwohner sollen möglichst persönlich zu Informationsveranstaltungen zu geplanten Flüchtlingsunterkünften vom Bezirksbürgermeister eingeladen werden. Diese Forderung der CDU-Fraktion Spandau wurde per Dringlichkeitsantrag am Mittwochabend einstimmig von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.

Zur letzten Bürgerversammlung zur Flüchtlingsunterkunft in der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne wurde vom Bezirksbürgermeister lediglich über eine Pressemitteilung eingeladen. Zwar war die Räumlichkeit auf viele Interessierte eingerichtet, aber nur etwa ein Dutzend Anwohner kamen in den Saal des Kant-Gymnasiums.

Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, Thorsten Schatz, erklärt:

„Wir schaffen die Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringungen, wenn wir alle im Bezirk zusammenstehen und wenn wir auch die Anwohnerinnen und Anwohner mitnehmen und vor allem ihre Anliegen anhören und beantworten.

Während die Stadträte Gerhard Hanke, Carsten Röding und Frank Bewig in ihren Bereichen schauen, was möglich ist und wie man kreativ helfen kann, vermisse ich die Führungsperson in dieser Frage. Der für die Ehrenamts- und Flüchtlingskoordination zuständige Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank schiebt lieber die Verantwortung von sich auf andere ab. Er lädt zwar mittlerweile auch mal zu Anwohnerinformationsveranstaltungen ein – aber lediglich lieblos per Pressemitteilung. Das kommt einer Ausladung der Anwohner gleich.

Die CDU-Fraktion Spandau ist der Auffassung, dass wir nicht nur eine Verantwortung für die Unterbringung der hier ankommenden Flüchtlinge, sondern natürlich auch für die Spandauerinnen und Spandauer haben. Wir drängen daher darauf, dass der Bezirksbürgermeister alle Anstrengungen unternimmt, um die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst persönlich zu den Informationsveranstaltungen des Bezirks einzuladen. Das ist zum Beispiel auch über Flugblätter und Plakate im Kiez denkbar.

Die Anwohner haben ein Recht auf schnelle und umfassende Informationen! Wir erwarten vom Bezirksbürgermeister, dass er seiner Verantwortung gerecht wird und nötigenfalls auch gemeinsam mit dem Senat Wege findet, wie eine gezielte Einladung der Anwohnerschaft erfolgen kann.“

Die Stadt Dortmund lädt den Kirchentag ein!

Der Deutsche Evangelische Kirchentag 2019 wird wohl in Dortmund stattfinden. Eine entsprechende Einladung hat gestern die Stadt Dortmund ausgesprochen. Auch wenn das Präsidium des Kirchentages im Oktober noch formal über die Einladung befinden muss, gilt es als sicher, dass man diese Einladung nicht ausschlagen wird.

Gastgeber des 37. Deutschen Evangelischen Kirchentages wären neben der Stadt Dortmund das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Evangelische Kirche von Westfalen, die den Kirchentag bereits eingeladen hatte. Die Stadt Dortmund wird für den Evangelischen Kirchentag 2,7 Millionen Euro sowie Sachleistungen in Höhe von 720.000 Euro bereitstellen.

Der Evangelische Kirchentag ist die größte deutsche Laienbewegung und findet seit 1949 alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt statt. 2017 wird der 36. Deutsche Evangelische Kirchentag vom 24. bis zum 28. Mai 2017 in Berlin und Wittenberg stattfinden. Hier engagiere ich mich im Trägerverein – quasi im Aufsichtsrat – des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags Berlin 2017 e.V..

Man darf gespannt sein, wie und wo man in Dortmund die rund 120.000 zu erwartenden Dauerteilnehmenden und über 1 Million Gäste unterbringen wird. Große Freiflächen gibt es in Dortmund nicht viele, insofern wäre denkbar, dass der „Markt der Möglichkeiten“ im Westfalenpark untergebracht werden könnte. In jedem Fall wird Dortmund eine Herausforderung für die Planer des Kirchentages werden.

Doch bevor wir uns 2019 in Dortmund sehen, sehen wir uns – so Gott will und wir leben – 2017 in Berlin. Ihr seid herzlich eingeladen.

Weitere Informationen: www.kirchentag.de

Blaulichtfahrten für Tierambulanzen ermöglichen

Der Landesparteitag der CDU Berlin hat im Juni meinen Antrag „Mensch und Hund in Berlin – für ein Miteinander in der Stadt“ einstimmig an die CDU-Fraktion Berlin zur weiteren Beratung und Umsetzung weitergeleitet. Im Antrag heißt es:

Tierambulanz für Berlin
Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung. Gerade im dichten Berufsverkehr muss eine schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet werden.

Ich habe mir als Bezirksverordneter darüber hinausgehend folgende Überlegungen gemacht, die an diese Passage anknüpfen:

Der Tierschutz hat im August 2002 mit der Änderung des Artikel 20a Grundgesetz Verfassungsrang erhalten. In der gelebten Alltagsrealität ist dies jedoch noch nicht überall angekommen. Ein Beispiel hierfür ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Im dichten Berliner (Berufs-)Verkehr haben die Tierretter kaum eine Chance rechtzeitig verletzte Tiere zu erreichen.

Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Fische u. a.) oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere wie Igel, Füchse, Schwäne, Tauben oder auch streunende Katzen. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung: um gerade im dichten Berufsverkehr eine schnelle tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, bin ich der Auffassung, dass Tierambulanzen Sonder- und Wegerechte im Sinne der §§ 35, 38 StVO zu gewähren sind.

Die Fahrt mit Blaulicht und freier Durchfahrt bei roten Ampeln ist bislang nur Polizei, Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen im Einsatz gestattet. Die Gewährung dieses Sonderrechts wird vom Gesetzgeber zurecht restriktiv gehandhabt, da von Blaulichtfahrten und Durchfahrten bei roten Ampeln ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

Es gibt allerdings stichhaltige Gründe, dieses Sonderrecht auch für lebensrettende Einsätze der Tierambulanzen zu gestatten.

Zum einen sind auch Tiere laut BGB „keine Sache“ (§ 90a BGB) und verdienen die besondere Fürsorge der Gesellschaft. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass Tieren „als Mitgeschöpfen“ ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Zum anderen lehrt die Erfahrung, dass Besitzern von verletzten oder in Lebensgefahr schwebenden Tieren aufgrund der erhöhten Aufregung und Sorge um das verletzte Tier Fehlreaktionen im Straßenverkehr unterlaufen können, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen können. Schon unter diesem Aspekt wäre es geraten, den Transport verletzter Tiere zum Tierarzt tunlichst auf die Tierambulanz zu verlagern und dieser das genannte Sonderrecht zuzugestehen.

Auch die rasche Annäherung der Tierambulanz an den Einsatzort ist ein gewichtiges Argument – verletzte oder entlaufene Tiere, vor allem Großtiere wie Rind und Pferd oder entlaufene Raubtiere, können ihrerseits zum Risiko für die Allgemeinheit werden, was das zeitnahe Eintreffen von tierärztlich geschultem Personal wünschenswert macht.

Es wäre also gut, wenn der Senat von Berlin prüfen würde, ob eine Zuerkennung der Sonderrechte nach § 35 StVO im Zuge einer Ausnahmegenehmigung (§46 Absatz 2 StVO) von den Vorschriften der StVO möglich ist.