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Blaulichtfahrten für Tierambulanzen ermöglichen

Der Landesparteitag der CDU Berlin hat im Juni meinen Antrag „Mensch und Hund in Berlin – für ein Miteinander in der Stadt“ einstimmig an die CDU-Fraktion Berlin zur weiteren Beratung und Umsetzung weitergeleitet. Im Antrag heißt es:

Tierambulanz für Berlin
Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung. Gerade im dichten Berufsverkehr muss eine schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet werden.

Ich habe mir als Bezirksverordneter darüber hinausgehend folgende Überlegungen gemacht, die an diese Passage anknüpfen:

Der Tierschutz hat im August 2002 mit der Änderung des Artikel 20a Grundgesetz Verfassungsrang erhalten. In der gelebten Alltagsrealität ist dies jedoch noch nicht überall angekommen. Ein Beispiel hierfür ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Im dichten Berliner (Berufs-)Verkehr haben die Tierretter kaum eine Chance rechtzeitig verletzte Tiere zu erreichen.

Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Fische u. a.) oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere wie Igel, Füchse, Schwäne, Tauben oder auch streunende Katzen. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung: um gerade im dichten Berufsverkehr eine schnelle tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, bin ich der Auffassung, dass Tierambulanzen Sonder- und Wegerechte im Sinne der §§ 35, 38 StVO zu gewähren sind.

Die Fahrt mit Blaulicht und freier Durchfahrt bei roten Ampeln ist bislang nur Polizei, Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen im Einsatz gestattet. Die Gewährung dieses Sonderrechts wird vom Gesetzgeber zurecht restriktiv gehandhabt, da von Blaulichtfahrten und Durchfahrten bei roten Ampeln ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

Es gibt allerdings stichhaltige Gründe, dieses Sonderrecht auch für lebensrettende Einsätze der Tierambulanzen zu gestatten.

Zum einen sind auch Tiere laut BGB „keine Sache“ (§ 90a BGB) und verdienen die besondere Fürsorge der Gesellschaft. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass Tieren „als Mitgeschöpfen“ ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Zum anderen lehrt die Erfahrung, dass Besitzern von verletzten oder in Lebensgefahr schwebenden Tieren aufgrund der erhöhten Aufregung und Sorge um das verletzte Tier Fehlreaktionen im Straßenverkehr unterlaufen können, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen können. Schon unter diesem Aspekt wäre es geraten, den Transport verletzter Tiere zum Tierarzt tunlichst auf die Tierambulanz zu verlagern und dieser das genannte Sonderrecht zuzugestehen.

Auch die rasche Annäherung der Tierambulanz an den Einsatzort ist ein gewichtiges Argument – verletzte oder entlaufene Tiere, vor allem Großtiere wie Rind und Pferd oder entlaufene Raubtiere, können ihrerseits zum Risiko für die Allgemeinheit werden, was das zeitnahe Eintreffen von tierärztlich geschultem Personal wünschenswert macht.

Es wäre also gut, wenn der Senat von Berlin prüfen würde, ob eine Zuerkennung der Sonderrechte nach § 35 StVO im Zuge einer Ausnahmegenehmigung (§46 Absatz 2 StVO) von den Vorschriften der StVO möglich ist.

Gesucht: die Schwanenmörder von Haselhorst

Die Schäne aus HaselhorstSo lang ich denken kann, gehören die Schwäne zum idyllischen Bild von Haselhorst. In der Grünen Lunge des Spandauer Ortsteils waren die Schwäne immer gern gesehen. Meist traf man auf sie am Kanalufer an der Weihnachtskirche Haselhorst am Übergang vom Alten Spandauer Schifffahrtskanal zum Grützmachergraben (wie hier auf diesem Foto vom 03.04.2011).

FlugblattGenerationen von Haselhorstern haben sie gefüttert, sie bewundert und ihnen beim Nisten unweit der alten Bootsanlegestelle zugeschaut – bis vor gut einer Woche als die Schwäne spurlos verschwanden. Da meine Familie seit gut sieben Wochen „auf den Hund“ gekommen ist und der Kanal zum Laufgebiet des kleinen Orko, den ich Euch später noch einmal gesondert vorstelle, gehört, ist mir das auch unbewusst aufgefallen, aber ich habe mir nichts dabei gedacht, bis am Karsamstag Flugblätter an den Bäumen auftauchten, die mitteilten, dass irgendwer nicht nur die Eier der Schwäne zerstört habe, sondern man auch die Schwäne tot aufgefunden habe. Am Tag danach hat die/der Autor/in noch einmal nachgelegt und fast jeden zweiten Baum mit den Hinweisen beflastert.

Dennoch hat noch niemand, den ich in den letzten Tagen am Kanal getroffen habe, die toten Schwäne gesehen, so dass alle hoffen, dass die Tiere „nur“ vertrieben wurden, aber wenn die Infos des Flugblattes stimmen, dann sind die toten Tiere wohl von der Polizei eingesammelt worden.

Ich finde es furchtbar, dass jemand oder mehrere so gausam sein konnten und diese schönen Tiere töten mussten.

Daher gebe ich die Frage auf den Flugblättern gern weiter: hat jemand die Schwanenmörder gesehen und kann Angaben zu den Personen machen? Hinweise können den Zetteln nach direkt bei der Berliner Polizei gemacht werden.