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Rote Welle durch Spandau?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 12.02.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 03.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-133

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage eines Vertreters des Berliner Taxiverbandes, dass in Berlin täglich 600.000 Liter Benzin durch falsch aufeinander abgestimmte rote Ampeln verschwendet werde?

Das Bezirksamt beurteilt diese Aussage gar nicht, weil weder die Quellen noch die Berechnungsgrundlagen hier bekannt sind. Allerdings ist grundsätzlich ein erhöhter Benzinverbrauch durch unnötige Ampelstopps plausibel.

2. Wie wirkt das Bezirksamt bei der Optimierung der Ampelschaltungen auf Spandaus Straßen mit?

Da die Zuständigkeit für Anordnung, Bau, Unterhaltung und Steuerung von Lichtsignalanlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt und im Bezirksamt weder die technischen (Software) noch personellen Voraussetzungen vorliegen, verkehrstechnische Untersuchungen für ganze Straßenzüge vorzunehmen oder zu bearbeiten oder zu überprüfen, kann das Bezirksamt auch nicht bei der Optimierung der Ampelschaltungen mitwirken.

3. Sieht das Bezirksamt Notwendigkeiten und vor allem Möglichkeiten auf bestimmten (insbesondere) Hauptverkehrsstraßen die Ampelschaltungen so zu optimieren, dass man bei gleichmäßiger Geschwindigkeit nicht gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss?

Dem Bezirksamt sind derzeit keine Hauptverkehrsstraßen bekannt, auf denen man bei einer Geschwindigkeit, die der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entspricht, ohne Grund gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss. Ausnahme sind allerdings  in  vielen Fällen die  Straßenabschnitte, in  denen die zulässige Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Nacht auf 30 km/h reduziert ist.  Hier ist aus Kapazitätsgründen häufig keine Anpassung der Geschwindigkeit erfolgt. Das Bezirksamt hat dies gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung auch bereits entsprechend kommuniziert.

4. Für welche Straßen hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren von diesen Möglichkeiten mit welchem Erfolg Gebrauch gemacht?

Siehe Antwort zu 3.

5. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Takt der Ampelschaltungen auf der Nonnendammallee, insbesondere im Berufsverkehr, so zu verändern, dass die Verkehrsteilnehmer bei gleichbleibender Geschwindigkeit nicht wie jetzt an jeder Ampel halten müssen?

Bei der Betrachtung eines einzigen Straßenzuges ist es kaum möglich eine durchgehend „grüne Welle“ zu erreichen, insbesondere wegen der unterschiedlichen Abstände der Ampeln zueinander. Dies bedeutet nämlich, dass der Fahrzeugstrom je Richtung unterschiedlich lange bis zur nächsten Ampel benötigt und daher lediglich für eine Richtung eine Optimierung möglich wäre.

ln der Praxis wird diese Optimierung aber wegen weiterer Einflüsse durch kreuzende und einmündende Straßen, für die ein Verkehrsfluss ebenfalls gewährleistet sein muss, sowie wegen der Belange nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer, ÖPNV, Störungen im Verkehrsablauf und insbesondere durch Überlastung zu Verkehrsspitzen nur sehr eingeschränkt möglich sein.

6. Wie reihen sich Fußgänger- bzw. Bedarfsampeln in die normale Ampelschaltung ein?

Bedarfsampeln für Fußgänger reagieren bei dem ersten Anfordern in der Regel sofort, weitere Anforderungen sollen sich in die Koordinierung einfügen.

7. Wie werden einzelne Ampelphasen von wem festgelegt?

Siehe Antwort zu 2.

Justitia und der Lärmschutz

Der Lärmschutz hat in den vergangenen Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Während man sich vor einigen Jahren nur über die laute Musik des Nachbarn ärgerte, werden heutzutage andere Themen mit anderen Geschützen aufgefahren. Drei dieser Themen möchte ich heute beleuchten.

KINDERLÄRM IST ZUKUNFTSMUSIK

Insbesondere durch meinen Job habe ich es oftmals mit Anwohnern zu tun, die sich über lärmende Kinder aufregen. Okay, wer kennt das nicht: Nörgelnde Kleinkinder trommeln in der Nachbarwohnung auf die Wohnungstür ein, so dass man denkt, das Sondereinsatzkommando der Polizei würde bei den Nachbarn vor der Tür stehen oder Jugendliche spielen auf dem schmalen Rasenstück zwischen den Hochhäusern Fußball und werden dann von vorwiegend älteren Anwohnern vom Balkon aus angeschnautzt, dass ihnen das Bolzen der Kids zu laut sei (da sich der Schall des an der Hauswand abprallenden Balles durch die Hochhäuser wunderbar überträgt).
Ich kann das ein wenig nachvollziehen. Überhaupt kein Verständnis habe ich jedoch für Menschen, die bewusst in eine Wohnung ziehen, die in direkter Nachbarschaft zu einem Kinderspielplatz liegt, und sich dann über die dort spielenden Kinder beschweren. Hier fehlt mir jegliches Verständnis.
Konsequenz der Beschwerden sind meist aufgebrachte Nachbarschaftsstreitigkeiten, die dazu führen, dass juristisch „die Interessen aller Mietparteien abgewogen“ werden müssen, was meistens dazu führt, dass die Benutzungszeiten des Kinderspielplatzes eingeschränkt werden…

TEMPO 30

Ein weiteres meiner Lieblingsthemen in diesem Zusammenhang ist das Thema „Lärmschutz durch (nächtliches) Tempo 30“. Gleiches Szenario wie bei den Kinderspielplätzen: Anwohner ziehen an eine mehrspurige, vielbefahrene Hauptverkehrsstraße und wundern sich dann, dass es hier lauter ist als in einer der abgelegenen Nebenstraßen, wo der Bus nicht direkt vor der Tür hält. Doch statt damit zu leben, ziehen diese Leute vor Gericht und bekommen sogar Recht!
So genügt meist eine einzelne Anwohnerbeschwerde, um eine Hauptverkehrsstraße mindestens des Nachts zu einer Tempo-30-Zone zu machen, an die sich dann eh keiner hält und was (zumindest nach meinen Erfahrungen) lärmtechnisch kaum einen Unterschied macht.
In der Spandauer Wilhelmsstadt haben wir ein besonders krasses Beispiel für solch einen Anwohner-Egoismus: Hier findet sich eine gut 20-Meter-lange zeitlich uneingeschränkte Tempo-30-Zone vor einem Wohnhaus, in dem ein Mensch wohnt, der sich über den Lärm dieser vielbefahrenen dreispurigen Straße geärgert hat. Folge ist, dass dieser Anowhner nun sein Recht bekommen hat, aber die Autofahrer diese Tempo-30-Zone gar nicht wahrnehmen. Müssen sie ja auch nicht, denn die Polizei darf bei Nichtbeachtung dieser Tempo-30-Zone keine Bußgelder verteilen, da die Tempo-30-Zone nicht die erforderliche Länge von mindestens 70 Metern hat…
Da darf man sich doch fragen, wo das alles hinführt.

LÄRMSCHUTZ BEDROHT DIE VERANSTALTUNGSSTÄTTE ZITADELLE SPANDAU

Das der Lärmschutz eine ganze Kulturstätte bedrohen kann, ist derzeit am Beispiel der Zitadelle Spandau zu sehen. Hier haben Anwohner des nahegelegenen Kolks geklagt, dass in der Zitadelle Spandau Konzerte stattfinden. Doch das Gericht hat hier den Eilantrag der Anwohner zurückgewiesen und die Konzerte erst einmal erlaubt. Dennoch müssen ab 22 Uhr alle Konzerte beendet sein und auch die Häufigkeit der Konzerte soll wohl eingeschränkt werden. Das hat nun zur Folge, dass für den Veranstalter der Ort unlukrativ weil unwirtschaftlich werden könnte und wieder abwandert. Ich finde das geht zu weit. Auch im zwei Kilometer entfernten Haselhorst kann man durch die vielen Gewässer rund um die Zitadelle noch hören, das dort eine Veranstaltung läuft, aber stören tut das dort die wenigsten. Ganz im Gegenteil: von der Belebung der Zitadelle profitieren nicht nur die Spandauer, sondern auch die Wirtschaft, die auf einmal potentielle Konzertbesucher als Kundschaft entdeckt.
Der Konzertveranstalter sammelt jetzt übrigens Unterschriften, damit er bleiben kann und die Auflagen aufgehoben werden! Wenn ich diese Liste in die Hand bekomme, werde ich unterschrieben – gegen den Lärmschutz, der auch irgendwo mal seine Grenzen haben muss!