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Blaulichtfahrten für Tierambulanzen ermöglichen

Der Landesparteitag der CDU Berlin hat im Juni meinen Antrag „Mensch und Hund in Berlin – für ein Miteinander in der Stadt“ einstimmig an die CDU-Fraktion Berlin zur weiteren Beratung und Umsetzung weitergeleitet. Im Antrag heißt es:

Tierambulanz für Berlin
Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung. Gerade im dichten Berufsverkehr muss eine schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet werden.

Ich habe mir als Bezirksverordneter darüber hinausgehend folgende Überlegungen gemacht, die an diese Passage anknüpfen:

Der Tierschutz hat im August 2002 mit der Änderung des Artikel 20a Grundgesetz Verfassungsrang erhalten. In der gelebten Alltagsrealität ist dies jedoch noch nicht überall angekommen. Ein Beispiel hierfür ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Im dichten Berliner (Berufs-)Verkehr haben die Tierretter kaum eine Chance rechtzeitig verletzte Tiere zu erreichen.

Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Fische u. a.) oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere wie Igel, Füchse, Schwäne, Tauben oder auch streunende Katzen. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung: um gerade im dichten Berufsverkehr eine schnelle tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, bin ich der Auffassung, dass Tierambulanzen Sonder- und Wegerechte im Sinne der §§ 35, 38 StVO zu gewähren sind.

Die Fahrt mit Blaulicht und freier Durchfahrt bei roten Ampeln ist bislang nur Polizei, Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen im Einsatz gestattet. Die Gewährung dieses Sonderrechts wird vom Gesetzgeber zurecht restriktiv gehandhabt, da von Blaulichtfahrten und Durchfahrten bei roten Ampeln ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

Es gibt allerdings stichhaltige Gründe, dieses Sonderrecht auch für lebensrettende Einsätze der Tierambulanzen zu gestatten.

Zum einen sind auch Tiere laut BGB „keine Sache“ (§ 90a BGB) und verdienen die besondere Fürsorge der Gesellschaft. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass Tieren „als Mitgeschöpfen“ ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Zum anderen lehrt die Erfahrung, dass Besitzern von verletzten oder in Lebensgefahr schwebenden Tieren aufgrund der erhöhten Aufregung und Sorge um das verletzte Tier Fehlreaktionen im Straßenverkehr unterlaufen können, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen können. Schon unter diesem Aspekt wäre es geraten, den Transport verletzter Tiere zum Tierarzt tunlichst auf die Tierambulanz zu verlagern und dieser das genannte Sonderrecht zuzugestehen.

Auch die rasche Annäherung der Tierambulanz an den Einsatzort ist ein gewichtiges Argument – verletzte oder entlaufene Tiere, vor allem Großtiere wie Rind und Pferd oder entlaufene Raubtiere, können ihrerseits zum Risiko für die Allgemeinheit werden, was das zeitnahe Eintreffen von tierärztlich geschultem Personal wünschenswert macht.

Es wäre also gut, wenn der Senat von Berlin prüfen würde, ob eine Zuerkennung der Sonderrechte nach § 35 StVO im Zuge einer Ausnahmegenehmigung (§46 Absatz 2 StVO) von den Vorschriften der StVO möglich ist.

Rote Welle durch Spandau?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 12.02.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 03.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-133

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage eines Vertreters des Berliner Taxiverbandes, dass in Berlin täglich 600.000 Liter Benzin durch falsch aufeinander abgestimmte rote Ampeln verschwendet werde?

Das Bezirksamt beurteilt diese Aussage gar nicht, weil weder die Quellen noch die Berechnungsgrundlagen hier bekannt sind. Allerdings ist grundsätzlich ein erhöhter Benzinverbrauch durch unnötige Ampelstopps plausibel.

2. Wie wirkt das Bezirksamt bei der Optimierung der Ampelschaltungen auf Spandaus Straßen mit?

Da die Zuständigkeit für Anordnung, Bau, Unterhaltung und Steuerung von Lichtsignalanlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt und im Bezirksamt weder die technischen (Software) noch personellen Voraussetzungen vorliegen, verkehrstechnische Untersuchungen für ganze Straßenzüge vorzunehmen oder zu bearbeiten oder zu überprüfen, kann das Bezirksamt auch nicht bei der Optimierung der Ampelschaltungen mitwirken.

3. Sieht das Bezirksamt Notwendigkeiten und vor allem Möglichkeiten auf bestimmten (insbesondere) Hauptverkehrsstraßen die Ampelschaltungen so zu optimieren, dass man bei gleichmäßiger Geschwindigkeit nicht gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss?

Dem Bezirksamt sind derzeit keine Hauptverkehrsstraßen bekannt, auf denen man bei einer Geschwindigkeit, die der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entspricht, ohne Grund gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss. Ausnahme sind allerdings  in  vielen Fällen die  Straßenabschnitte, in  denen die zulässige Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Nacht auf 30 km/h reduziert ist.  Hier ist aus Kapazitätsgründen häufig keine Anpassung der Geschwindigkeit erfolgt. Das Bezirksamt hat dies gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung auch bereits entsprechend kommuniziert.

4. Für welche Straßen hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren von diesen Möglichkeiten mit welchem Erfolg Gebrauch gemacht?

Siehe Antwort zu 3.

5. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Takt der Ampelschaltungen auf der Nonnendammallee, insbesondere im Berufsverkehr, so zu verändern, dass die Verkehrsteilnehmer bei gleichbleibender Geschwindigkeit nicht wie jetzt an jeder Ampel halten müssen?

Bei der Betrachtung eines einzigen Straßenzuges ist es kaum möglich eine durchgehend „grüne Welle“ zu erreichen, insbesondere wegen der unterschiedlichen Abstände der Ampeln zueinander. Dies bedeutet nämlich, dass der Fahrzeugstrom je Richtung unterschiedlich lange bis zur nächsten Ampel benötigt und daher lediglich für eine Richtung eine Optimierung möglich wäre.

ln der Praxis wird diese Optimierung aber wegen weiterer Einflüsse durch kreuzende und einmündende Straßen, für die ein Verkehrsfluss ebenfalls gewährleistet sein muss, sowie wegen der Belange nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer, ÖPNV, Störungen im Verkehrsablauf und insbesondere durch Überlastung zu Verkehrsspitzen nur sehr eingeschränkt möglich sein.

6. Wie reihen sich Fußgänger- bzw. Bedarfsampeln in die normale Ampelschaltung ein?

Bedarfsampeln für Fußgänger reagieren bei dem ersten Anfordern in der Regel sofort, weitere Anforderungen sollen sich in die Koordinierung einfügen.

7. Wie werden einzelne Ampelphasen von wem festgelegt?

Siehe Antwort zu 2.

Irreführende Fußgängerbedarfsampeln?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 10.11.2011
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 24.11.2011
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 02.12.2011

Drucksache Nr.: XIX-001

 

Ich frage das Bezirksamt:

Anmerkung des Bezirksamtes: Eingangs weise ich darauf hin, dass die Beantwortung zu den Fragen a) – e) aufgrund der berlinweiten Zuständigkeit von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) verfasst wurde.

a. Trifft es zu, dass es auch in Berlin Anforderungstasten bei Fußgängerampeln gibt, die (zumindest temporär) „nicht scharf“ geschaltet sind?

Nein.

Grundsätzlich bewirken die Taster eine Anforderung der Grünzeit für die Fußgänger: Dabei stehen im Grundzustand die Kfz-Signale auf Dauergrün und die Fußgängersignale zeigen Rot. Nach Betätigung des Tasters wird dann die Grünzeit für die Fußgänger angefordert.

Hierbei wird unterschieden zwischen einer

  • Sofortanforderung (die Fußgänger erhalten sofort nach Ende der Räumzeit des Kfz-Verkehrs ihr Grün) und der
  • Koordinierten Anforderung (das Fußgänger-Grün wird im Zyklus eines Signalumlaufs zu einer Zeit geschaltet, die sich sinnvoll in den Verkehrsablauf einbinden lässt).

Weiterhin gibt es Signalanlagen, bei denen zwar in jedem Signalumlauf das Fußgänger­ Grün gezeigt wird, die Betätigung des Tasters dann eine Verlängerung der Grünzeit bewirkt. Zum Beispiel um Straßen mit Mittelinseln diese dann ohne Halt überqueren zu können.

Vereinzelt werden Signalanlagen in Spitzenzeiten so geschaltet, dass eine Anforderung zyklisch erfolgt, das heißt, die Taster sind automatisch mit einer „Daueranforderung“ belegt. Hiermit wird verhindert, dass übermäßig lange Wartezeiten für die Fußgänger entstehen, wie sie bei sehr langen Signalumlaufzeiten und koordinierter Anforderung auftreten können.

Letztlich kann es natürlich vorkommen, dass die Anforderungstaster störungsbedingt vorübergehend außer Funktion gesetzt wurden. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise Anforderungseinheiten defekt sind.

b. Wenn ja, wie viele?

Entfällt.

c. Gibt es auch in Spandau solche Bluff-Ampeln?

Es gibt weder in Spandau noch in anderen Berliner Bezirken Bluff-Ampeln.

d. Wenn ja, wie viele?

Entfällt.

e. Warum werden die Anforderungstasten (z.T. temporär) nicht scharf geschaltet?

s. oben.

f. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage des Straßenverkehrsamtes Frankfurt/Main, dass diese Knöpfe nur nachts aktiv seien, da tagsüber die Gefahr eines Verkehrschaos‘ zu hoch sei, weshalb hier der Computer entscheide? Nur wenige Knöpfe in Frankfurt seien auch tagsüber funktionstüchtig.

Durch die vorstehenden Ausführungen der VLB entbehrt sich eine Beurteilung dessen. Die Situation in Berlin und so auch in Spandau ist nicht vergleichbar.

g. Ist die o.g. Aussage auch auf Berlin und Spandau übertragbar?

Nein.