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Weihnachtsgeschenk für Spandaus Bürgerämter?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 15.12.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 08.01.2015
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 09.01.2015

Drucksache Nr.: XIX-167

Ich frage das Bezirksamt:

1) Wie viele der von Senator Nußbaum bewilligten 31 Stellen für Berlins Bürgerämter sind für den Bezirk Spandau vorgesehen?

2,5

2) Ab wann stehen diese Stellen dem Bezirk zur Verfügung?

ab sofort, befristet bis zum 31.12.2016

3) Werden hier Außeneinstellungen möglich?

grundsätzlich ja

4) Wann werden die Stellenbesetzungen voraussichtlich abgeschlossen sein?

ca. Mitte 2015

5) Wie werden sich die neue(n) Stelle(n) auf die Arbeit und das Serviceangebot des Bürgeramtes auswirken?

Zunächst müssen die neuen Mitarbeiter/innen eingearbeitet werden, dies wird erfahrungsgemäß 6 Monate in Anspruch nehmen. Eine positive Auswirkung auf eine schnellere Terminvergabe wird angestrebt.

6) Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Personalbedarf in Spandaus Bürgerämtern?

An dieser Stelle kann keine belastbare Aussage getroffen werden, da zum einen die Serviceleistungen in einer berlinweiten Zuständigkeit erbracht werden (kein Wohnortprinzip) und zum anderen nicht gesagt werden kann, wie häufig die Bürger/innen tatsächlich das Bürgeramt aufsuchen.
Tatsache ist, dass aufgrund des schon jetzt spürbaren Bevökerungszuwachses Berlins die Bürgerämter in Zukunft noch stärker nachgefragt sein werden.

7) Wie hat sich der Personalbedarf und die Personalstärke in Spandaus Bürgerämtern seit 2011 verändert?

Auch hier ist die Betrachtung landesweit anzustellen. In 2011 waren in den Bürgerämtern 586,8 Vollzeitäquivalente (VZA) eingesetzt, rund 64 wurden in den Folgejahren abgebaut.

In Spandau waren es 2011 35,93 VZÄ. Derzeit sind es 33,92 VZÄ.

Der Vollständigkeit halber muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass zu den Aufgaben der Berliner Bürgerämter nicht nur die reine Bürgerberatung mit den vielfältigen Dienstleistungen gehört. Demzufolge verbergen sich hinter den genannten VZÄ auch Stellenanteile, die im Backofficebereich tätig sind.

Warum ist Heiraten in Spandau so teuer?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 07.11.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 27.11.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 01.12.2014

Drucksache Nr.: XIX-162

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie teuer ist eine Eheschließung in Spandau?

Nach dem Produktvergleichsbericht fielen bei der Durchführung einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung in Spandau im Jahr 2013 Stückkosten in Höhe von 188,09 Euro an.

2. Wie teuer ist eine Eheschließung im Berliner Durchschnitt?

Nach dem Produktvergleichsbericht lagen die Stückkosten im Berliner Median bei der Durchführung einer Eheschließung/Begründung im Jahr 2013 bei 141,63 Euro.

3. Wie erklärt das Bezirksamt die Differenz zwischen den Kosten im Bezirk Spandau und dem Berliner Schnitt?

Im Standesamt Spandau waren bereits im Jahre 2013 hohe krankheitsbedingte Ausfallzeiten, insbesondere bei den Beamtinnen und Beamten, zu verzeichnen. Diese Personalkosten verbleiben zu 100% in der Kostenrechnung, auch wenn diese Mitarbeiter/innen sich nicht im Dienst befinden und demzufolge auch nicht an den Produkten arbeiten können.

4. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass man nach einer aktuellen Aufstellung der Senatsverwaltung für Finanzen im Bezirk Spandau für eine Eheschließung am meisten bezahlen muss?

Die aufgeführten Stückkosten im Produktvergleichsbericht entsprechen nicht den Kosten, die den Bürgern in Form von Gebühren oder sonstigen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden, somit zahlen Bürgerinnen in Spandau für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr als in anderen Bezirken.

5. Ist diese Tatsache auf eine mangelnde Ausstaffierung im Bezirkshaushalt zurückzuführen?

Nein.

6. Welche finanziellen Voraussetzungen hatte der zuständige Bezirksstadtrat für diesen Bereich angemeldet, welche Mittel wurden von der BVV beschlossen und wie ist der tatsächliche Bedarf?

Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, da die Ursachen – wie zu Punkt 3. geschildert – anderer Natur sind und nicht mit der finanziellen Ausstattung in Zusammenhang stehen.

7. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass Eheschließungen auch am Wochenende – auch beispielsweise an besonderen Orten des Bezirks – eine sinnvolle Ergänzung des Serviceangebotes des Standesamtes wären?

Ein solches Zusatzangebot wird vom Fachbereich angestrebt. Allerdings verweise ich dazu auf meine mehrfach getätigten Aussagen, dass ein solches Angebot nur bei einer stabilen Personalsituation abzudecken ist und darüber hinaus mit zusätzlichen Kosten hinsichtlich der Gebäudereinigung, des Energieverbrauchs und bei der IT-Stelle verbunden wäre.

Aus wirtschaftlichen Aspekten heraus könnte es sich dann auch nur um solche Trauorte handeln, an denen mindestens 5 Eheschließungen bzw. Begründungen einer Lebenspartnerschaft hinter einander durchgeführt werden können.

Angesichts der zu 1. bis 3. dargelegten Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung ist es derzeit dem Bezirk nicht möglich, ein solches Zusatzangebot anzubieten.

8. Wie müsste der nächste Bezirkshaushalt an dieser Stelle aussehen, damit auch am Wochenende Eheschließungen im Bezirk Spandau möglich sind?

Aus der Beantwortung der vorstehenden Fragen ergibt sich, dass sich die Frage so nicht stellt.

Private Ordnungsämter in Spandau unterwegs?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 05.11.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 20.11.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 25.11.2014

Drucksache Nr.: XIX-161

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mindestens ein Lebensmitteldiscounter private Ordnungsämter zur Bewirtschaftung seiner Parkflächen beschäftigt?

Antwort: Ja.

2. Wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass dieses private Unternehmen über Uniformen ihrer Mitarbeiter und die Gestaltung der Gebührenbescheide den optischen Eindruck erweckt, wie das Ordnungsamt Spandau eine Ordnungsbehörde darzustellen?

3. Wie ähnlich dürfen Uniformen und Gebührenbescheide einer privaten Firma einer offiziellen Uniform oder einem offiziellen „Knöllchen“ des Ordnungsamtes Spandau sein?

4. Hält das Bezirksamt Spandau den §858 BGB für geeignet, dass diese privaten Firmen auf Kundenparkplätzen von Lebensmitteldiscountern „Ersatzgebühren“ verlangen?

Antworten zu 2 -4: Die Sachlage wird zurzeit durch die obere Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin) sowie durch das Rechtsamt Spandau einer Rechtlichen Bewertung unterzogen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

5. Teilt das Bezirksamt Spandau die Auffassung des privaten Unternehmens, dass eine Ersatzgebühr in · Höhe von 15 Euro dem üblichen Gebührenrahmen entspricht?

Antwort: Bei den bislang bekannten Sachverhalten scheint eine Vergleichbarkeit mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten vorzuliegen.

6. Gab es in den letzten Monaten Beschwerden beim Ordnungsamt über solche „Knöllchen“ privater Betreiber?

Antwort: Ja.

7. Wenn ja, wie ist das Bezirksamt mit diesen Beschwerden umgegangen?

Antwort: Die Sachlage wird zurzeit durch die obere Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin) sowie durch das Rechtsamt Spandau einer Rechtlichen Bewertung unterzogen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Bis zur abschließenden Beurteilung der Rechtslage wird keine offizielle Stellungnahme amtlicherseits
in der Sache abgegeben.

Lenin-Ausstellung in der Zitadelle Spandau

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 02.10.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 31.10.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 31.10.2014

Drucksache Nr.: XIX-160

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie hoch ist der Gesamtetat für die Ausstellung „Enthüllt. Berlin und seine Denkmäler“?

Der Gesamtetat für die Ausstellung „Enthüllt. Berlin und seine Denkmäler“, der sowohl für die Dauer- als auch die begleitende Sonderausstellung bestimmt ist, beträgt 2.800.000,00 Euro.

2. Wie gliedern sich diese Kosten auf?

Die Kosten beinhalten die Koordination der Ausstellungsvorbereitung, wissenschaftliche Honorare, Gestaltungshonorare, Restaurierung, Transport, Ausstellungsgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Printmedien und Website.

3. Wie wird die Ausstellung. finanziert? 

Die Ausstellung wird durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin. Eigenmitteln des Bezirks werden ausschließlich für die Baumaßnahme eingesetzt.

4. Welchen Stellenwert nimmt die Ausstellung des Lenin-Kopfes in dieser Ausstellung ein?

Der Kopf des ehemaligen Lenin-Denkmals hat einen wichtigen Stellenwert für die Ausstellung. Er steht exemplarisch für das Konzept der Ausstellung, das anhand politischer Denkmäler deutsche Geschichte verdeutlicht. Der Kopf des ehemaligen Lenin-Denkmals bildet, zusammen mit anderen abgebauten Denkmälern aus der Zeit der geteilten Stadt, den Abschluss der Ausstellung. Als Symbol für die monumentalen DDR-Denkmalsetzungen und für den Denkmalabbau in den 1990er Jahren, ist er ein bedeutender Teil der Ausstellungskonzeption.

So vermag er in exemplarischer Weise die komplexe Beschäftigung mit öffentlichen Denkmälern in Berlin zu skizzieren und die Veränderung der Betrachtungsperspektive sowie des Bedeutungswandels politischer Ikonographie seit Entstehung des Werkes bis heute aus historischem Blickwinkel darzustellen. Mit seiner Präsentation in der Ausstellung ist es möglich, konkrete Fragen nach der Aufstellung sowie der gesellschaftlich-politischen Bedeutung solcher Denkmäler in der ehemaligen DDR und ihres Umgangs, ja ihres Schicksals seit der Vereinigung der beiden früheren deutschen Staaten nachzugehen. Hieraus ergibt sich die Chance, die Sinne und vor allem das Geschichtsbewusstsein heutiger Betrachterinnen und Betrachter zu schärfen. Damit trägt Berlin, und somit Spandau, zur historischen Verantwortung bei.

5. Wann kann die Ausgrabung des Leninkopfes erfolgen?

Die Ausgrabung des Kopfes des ehemaligen Lenin-Denkmals wird voraussichtlich im Juli 2015 erfolgen. Eine Bergung zu einem früheren Termin ist aufgrund des hohen Schutzes der Zauneidechse, die auf dem Lagerplatz des Lenindenkmals vorkommt, gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz nicht möglich.

6. Welche Kosten fallen für die Ausstellung des Lenin-Kopfes (Ausgrabung, Transport und Sanierung, etc.) an?

Die genauen Kosten für die Bergung, den Transport und die Reinigung des Kopfes .des ehemaligen Lenin-Denkmals können noch nicht beziffert werden. Zunächst müssen Vergrämungs- und Bergungskonzepte erstellt werden. Dafür werden derzeit Angebote eingeholt. lrri Höchstfall werden diese Maßnahmen 30.000 Euro in Anspruch nehmen.

7. Wie beurteilt das Bezirksamt den Nutzen und die Wirkung der Ausstellung für den Kulturstandort Zitadelle Spandau?

1

Ausschreibungsverfahren der Mensa am Kant-Gymnasium

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 27.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 06.05.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.05.2014

Drucksache Nr.: XIX-141

Ich frage das Bezirksamt:

1. An welchem Tag wurde das erste Ausschreibungsverfahren für den Rohbau eröffnet?

Antwort: Eröffnungstermin 05.02.2014 nach öffentlicher Ausschreibung

2. An welchem Tag endete dieses Ausschreibungsverfahren?

Antwort: Mit der Aufhebung am 13.02.2014

3. Gab es eine Widerspruchsfrist zu beachten?

Antwort: Nein

4. Was war das Ergebnis des ersten Ausschreibungsverfahrens?

Antwort: Aufhebung wegen grundlegender Änderungen der Vergabeunterlagen

5. Wann wurde das zweite Ausschreibungsverfahren für den Rohbau eröffnet?

Antwort: Eröffnungstermin am 13.03.2014 beschränkte Ausschreibung

6. An welchem Tag endet(e) dieses Ausschreibungsverfahren?

Antwort: Am 19.03.2014 mit Zuschlag an eine Firma

7. Gab/gibt es eine Widerspruchsfrist zu beachten?

Antwort: Nein

8. Was war das Ergebnis des zweiten Ausschreibungsverfahrens?

Antwort: Das wirtschaftlichste Angebot einer Firma hat den Zuschlag erhalten

9. Hat sich der Bieterkreis bei der 2. Ausschreibung gegenüber der Ersten verändert?

Antwort: Ja

10. Wenn ja, wie?

Antwort: In Absprache mit den Architekten wurden die Bieterkreise den neuen geänderten beschränkten Ausschreibungen (2 Gewerke) angepasst.

11. Wird der Zuschlag nun an den Erstbieter erteilt und ging dieser auch aus der ersten Ausschreibung als Erstbieter hervor?

Antwort: Zuschläge wurden an die jeweils Niedrigstbietenden erteilt. Nein.

12. Wie und aus welchem Etat werden die etwaigen Mehrkosten zur ursprünglichen Planung finanziert?

Antwort: Durch Einsparungen bei günstigen Submissionsergebnissen und aus dem Unvorhergesehenen.

13. Wie ist der weitere Zeitplan für den Bau der Mensa bis zu deren Fertigstellung?

Antwort: Baubeginn April 2014; Fertigstellung Dezember 2014

Fraktionsvorstand im Amt bestätigt

Turnusgemäß hat die CDU-Fraktion Spandau heute ihren Fraktionsvorstand neu gewählt. Auf der zweitägigen Klausurtagung der CDU-Fraktion Spandau in Linstow wurde Arndt Meißner als Vorsitzender erwartungsgemäß im Amt bestätigt.

Wiedergewählt wurden außerdem die bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Jochen Anders, Ulrike Billerbeck, Regina Canto, Josef Juchem und Lars Reinefahl.

Neu zum Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden wählten die Bezirksverordneten Thorsten Schatz, der auch Pressesprecher der CDU-Fraktion bleibt. Der bisherige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Joachim Koza wurde im Februar von der Bezirksverordnetenversammlung zum Vorsteher gewählt und kandidierte aus Rücksicht auf das Amt nicht erneut.

Die 23 Bezirksverordneten zogen auf ihrer Klausurtagung auch eine erste Bilanz nach 2,5 Jahren rot-rot-grüner Mehrheit unter Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank.

Arndt Meißner, Vorsitzender der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:
„Helmut Kleebank steht mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit für Pleiten, Pech und Pannen. Einen Verwaltungsfrischling ohne jegliche politische Erfahrung an die Spitze des Bezirks zu wählen mag anfangs eine spannende Idee gewesen sein, entpuppte sich aber schnell als eklatante Fehlentscheidung für den Bezirk. Von simplen Fehlern im Verwaltungsgeschehen bis hin zu verschlafenen Fristen war alles dabei. Das schlimmste ist jedoch, dass all diese Pannen und Fehler den Bezirk mehrere Millionen Euro gekostet haben. Während sich die rot-grüne Zählgemeinschaft redlich bemüht, über neue Gedenktage für sowjetische Widerstandskämpfer, über die Abschaffung von Warmbadetagen oder dem strikten Nein zu einem freien WLAN für ganz Spandau einen ‚Mentalitätswechsel‘ im Bezirk zu vollziehen, setzt die CDU-Fraktion mit ihren Stadträten weiterhin auf konkrete, zukunftsgewandte Schritte für die Spandauerinnen und Spandauer.

Es ist den Anstrengungen der drei CDU-Stadträte zu verdanken, dass Spandau die von SPD-Stadträten angehäuften Schulden abgebaut hat. Das ist nicht der Erfolg des Bezirksbürgermeisters, der zu dieser positiven Bilanz der CDU-Stadträte nichts als neue Schulden hinzugefügt und über die Herauszögerung von Bauprojekten wie der Mensa des Kant-Gymnasiums versucht hat, mit den Investitionsmitteln seine Haushaltslöcher zu stopfen.

Unser Ziel als stärkste politische Kraft bleibt es, mit offenen Ohren und Augen durch Spandau zu gehen, ansprechbar zu bleiben und das Optimum für unseren schönen Bezirk herauszuholen. Spandau ist ein liebenswerter Bezirk, der leider schlecht verwaltet wird. Das wollen wir 2016 ändern.“

Spandau.berlin – Mischt das Bezirksamt mit?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 13.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 27.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 28.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-137

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ab dem 18.03. die Domain-Endungen „.berlin“ registriert werden können?

Antwort: Ja.

2. Hat oder wird das Bezirksamt Spandau sich bestimmte Domainnamen reservieren lassen?

Antwort: Der Senatskanzlei wurde bereits am 09.11.2011 eine Liste mit den zu reservierenden lnternetdomains .berlin übermittelt.

3. Wenn ja, welche Domainnamen wurden oder werden wann registriert?

Antwort: Es wurden insgesamt 193 Domainnamen registriert. Eine Excel-Tabelle (siehe Anlagen) wurde der Senatskanzlei am 09.11.2011 per E-Mail übermittelt.

4. Wenn nein, warum nicht?

Antwort: entfällt

5. Welche Kosten entstehen für die Domainreservierungen und durch welchen Haushaltstitel werden diese finanziert?

Antwort: Es entstehen keine Kosten für das Bezirksamt Spandau.

6. Ab wann können Interessierte sich über die Domain „spandau.berlin“ über den Bezirk informieren?

Antwort: Das genaue Vorgehen für die tatsächliche Nutzung ist noch nicht festgelegt. Hierzu bedarf es noch Absprachen zwischen der Senatskanzlei und dotBerlin. Eine Nutzung der Domains ist in der Regel nicht vorgesehen, da das Internetportal Berlin.de das einzige vom Land autorisierte Stadtportal des Landes ist.

WLAN-Projekt doch noch ausgebremst

Die Fraktionen von SPD und Grüne haben das Spandauer Projekt „Kostenfreies WLAN für das Rathaus“ in letzter Minute doch noch gekippt. Nachdem im April der Fachausschuss auch mit Stimmen der rot-grünen Zählgemeinschaft grünes Licht für das kostenfreie WLAN-Projekt gegeben hatte, ließen der Bezirksbürgermeister, SPD und Grüne die Initiative nun als ergebnislos im Ausschuss versanden.

Thorsten Schatz, CDU-Bezirksverordneter, erklärt:
„Der Bezirksbürgermeister war von der BVV im April aufgefordert worden, dem Förderverein Freie Netzwerke e.V. einen Zugang zum Rathausturm zu ermöglichen, damit dieser die notwendigen Richtantennen installieren kann. Natürlich vollkommen kostenneutral für den Bezirk.

In einem Bericht an die BVV teilte der Bezirksbürgermeister nun mit, dass dies nicht möglich sei, was auch am Montag im Fachausschuss noch einmal thematisiert wurde. Das ist insofern verwunderlich, als dass am selben Tag der Bezirksbürgermeister erklärt hatte, dass er ein WLAN-Projekt der Senatskanzlei unterstütze. Auf Nachfrage musste der Bezirksbürgermeister dann im Ausschuss einräumen, dass auch für das WLAN-Projekt der Senatskanzlei Antennen auf dem Rathaus installiert werden müssen. Warum nun die Antennen der Senatskanzlei okay sind, aber die des Vereins Freie Netzwerke nicht, erschließt sich uns nicht. Wieder einmal geht etwas beim Bezirksbürgermeister nicht, was in anderen Bezirken durchaus möglich ist.

Die Bitte an den Bezirksbürgermeister von CDU und Piraten, noch einmal zu prüfen, worin der Unterschied zwischen Freifunk und Senatskanzlei sei, lehnten die Fraktionen von SPD und Grüne mit Mehrheit ab. SPD und Grüne wollen schlichtweg keinen modernen Bürgerservice im Rathaus haben. Ich bin sehr gespannt, mit welch fadenscheinigen Ausreden der Bezirksbürgermeister gemeinsam mit seiner rot-grünen Zählgemeinschaft auch das WLAN-Projekt des Berliner Senats scheitern lassen wird.“

Flaggenordnung: Nicht gültig für den Bezirksbürgermeister?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 03.09.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 25.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 26.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-119

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksbürgermeister die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin (BeflaggVO), hier insbesondere § 5 bekannt, in welchem die nicht hoheitliche Beflaggung geregelt ist?

Ja.

2. Trifft es zu, dass nicht hoheitliche Beflaggung nach § 5 BeflaggVO grundsätzlich nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und nur in Ausnahmefällen (sog. bezirkliche Anlässe) mit Zustimmung des Bezirksamtes zu erfolgen hat?

Ja.

3. Wie definiert das Bezirksamt/der Senat „bezirkliche Anlässe“ im Sinne von § 5 Satz 2 BeflaggVO?

Bezirkliche Anlässe können alle Sachverhalte oder Ereignisse mit bezirklichem Kontext sein.

4. Welche nicht hoheitlichen Beflaggungen sind in den letzten zwei Jahren erfolgt?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Fahne am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen „Terres des Femmes“
  • Regenbogenfahne anlässlich des Pride Festivals
  • Fahne der Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne anlässlich des Rathausjubiläums und der Rathaus-Ausstellung.

5. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 1 BeflaggVO mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung?

Eine vollständig und eine teilweise.

6. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 2 BeflaggVO aus bezirklichen Anlässen? Welche bezirklichen Anlässe waren das?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Regenbogenfahne über den gesamten Zeitraum gemäß Beschluss der BVV
  • Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne aus Anlass des 100. Rathausjubiläums.

7. Trifft es zu, dass der Senator für Inneres und Sport zugestimmt hat, dass die Bezirke anlässlich des Christopher-Street-Days am 22.06.2013 sowie für die Respect Games am 01.06.2013 die Regenbogenflagge hissen dürfen?

Ja.

8. Welchen bezirklichen Anlass für Spandau sieht der Bezirksbürgermeister für die im Juni erfolgte durchgehende Beflaggung während der Pride Weeks, einem schwul-lesbischen Straßenfest, das rund um die Motzstraße in Schöneberg gefeiert wird?

Der bezirkliche Anlass ist der entsprechende BVV-Beschluss.

9. Welche Grenzen bzw. welchen Maßstab für bezirkliche Anlässe sieht der Bezirk in Anbetracht der Vielzahl der weltweit gefeierten und förderungswürdigen Gedenk- und Aktionstage?

Es erfolgt eine Abwägung im Einzelfall.

HzE Sehenden Auges in die Schulden?

Schriftliche Anfrage der Bezirksverordneten Janine Schneider (CDU) und Thorsten Schatz (CDU) vom 29.08.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 18.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 19.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-117

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie ist der aktuelle IST-Ausgabenstand bei den Hilfen zur Erziehung (Bitte mit im Haushalt veranschlagter Summe angeben)?

Die IST -Ausgaben per 31.07.2013 betrugen 20.870,8 T € ( 24.227,9 T € per 31.08.2013). Der ursprüngliche Ansatz im Haushaltsplan beträgt 33.646,0 T€, die fortgeschriebenen Ansätze, d. h. unter Berücksichtigung des Ergänzungsplans belaufen sich auf insgesamt 34.114,0 T €.

2. Wie ist die aktuelle Ausgabenprognose für die Hilfen zur Erziehung zum 31.12.2013?

Die Ausgabeprognose Stand 31.07.2013 wurde mit 36.090,0 T € und Stand 31.08.2013 mit 36.640,0 T € eingeschätzt.

3. Welchen Personen/Gremien wurde dieser Stand / die Ausgabenprognose wann zur Kenntnis gegeben?

Der Bezirksbürgermeister berichtet regelmäßig über den Stand der Einnahmen und Ausgaben im Bezirksamt und im Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung.

Die Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgabenper 31.07.2013, der auch die Fallgruppe „Hilfen zur Erziehung“ beinhaltet, war Gegenstand der Beratungen in der BA-Sitzung am 13.8.2013. Diese Übersicht wurde außerdem mit Schreiben vom 8.8.2013 über den Vorsteher der BW an die Vorsitzende des Ausschusses versandt.

4. Hätte der Bezirksbürgermeister hiervon bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Der Bezirksbürgermeister hat aufgrund seiner eigenen Berichterstattung im Bezirksamt Kenntnis von diesem Umstand.

5. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

6. Hätte der Haushaltsausschuss oder zumindest die Vorsitzende hiervon spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Dem Ausschuss für Haushalt,·Personal und Rechnungsprüfung wurde der Bericht des Haushaltsamtes über den Stand der Einnahmen und Ausgaben Stand 31.07.2013 am 08.08.2013 zur Kenntnis übersandt (s. a. Tz. 3).

7. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

8. Hält das Bezirksamt den Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, den Haushaltsansatz 201412015 um jeweils 500.000 Euro zu senken angesichts der aktuellen IST-Prognosen für fachlich und finanziell vertretbar?

Die Absenkung der Ansätze 2014/2015 für Hilfen zur Erziehung um jeweils 500.000 € war nicht Bestandteil des entsprechenden BA-Beschlusses zur BVV-Vorlage. Die Entscheidung zur Absenkung der Ansätze wurde auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses von der BVV getroffen. Gemäß § 12 Abs.2 Nr. 1 BezVG entscheidet die BVV über den Haushaltsplan.

Die Senatsverwaltung für Finanzen bemisst die Globalsumme für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 201412015 für die Bezirke auf der Grundlage der Jahresergebnisse 2012.

Die Einstellung der Ansätze 201412015 unter der zugemessenen Globalsumme in Höhe von jeweils 500.000 € erklärt sich aus Stückkostenvorteilen, die sich auf der Basis der Ergebnisse 2012 bei den Hilfen zur Erziehung ergeben haben. Insofern ist davon auszugehen, dass diese Veranschlagung aufgrund der bisherigen einschlägigen Kriterien im Rahmen der Nachschau der Bezirkshaushaltspläne durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht beanstandet wird.