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Bezirksamt für Verlängerung der Siemensbahn

Das Bezirksamt Spandau begrüßt, dass die Siemensbahn bis nach Hakenfelde verlängert werden könnte. Verkehrsstadtrat Thorsten Schatz fordert, dass nun schnellstmöglich auch über die Umsetzung diskutiert wird. Zuvor hatte eine Machbarkeitsstudie des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg drei Streckenvarianten identifiziert.

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Blaulichtfahrten für Tierambulanzen ermöglichen

Der Landesparteitag der CDU Berlin hat im Juni meinen Antrag „Mensch und Hund in Berlin – für ein Miteinander in der Stadt“ einstimmig an die CDU-Fraktion Berlin zur weiteren Beratung und Umsetzung weitergeleitet. Im Antrag heißt es:

Tierambulanz für Berlin
Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung. Gerade im dichten Berufsverkehr muss eine schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet werden.

Ich habe mir als Bezirksverordneter darüber hinausgehend folgende Überlegungen gemacht, die an diese Passage anknüpfen:

Der Tierschutz hat im August 2002 mit der Änderung des Artikel 20a Grundgesetz Verfassungsrang erhalten. In der gelebten Alltagsrealität ist dies jedoch noch nicht überall angekommen. Ein Beispiel hierfür ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Im dichten Berliner (Berufs-)Verkehr haben die Tierretter kaum eine Chance rechtzeitig verletzte Tiere zu erreichen.

Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Fische u. a.) oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere wie Igel, Füchse, Schwäne, Tauben oder auch streunende Katzen. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung: um gerade im dichten Berufsverkehr eine schnelle tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, bin ich der Auffassung, dass Tierambulanzen Sonder- und Wegerechte im Sinne der §§ 35, 38 StVO zu gewähren sind.

Die Fahrt mit Blaulicht und freier Durchfahrt bei roten Ampeln ist bislang nur Polizei, Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen im Einsatz gestattet. Die Gewährung dieses Sonderrechts wird vom Gesetzgeber zurecht restriktiv gehandhabt, da von Blaulichtfahrten und Durchfahrten bei roten Ampeln ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

Es gibt allerdings stichhaltige Gründe, dieses Sonderrecht auch für lebensrettende Einsätze der Tierambulanzen zu gestatten.

Zum einen sind auch Tiere laut BGB „keine Sache“ (§ 90a BGB) und verdienen die besondere Fürsorge der Gesellschaft. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass Tieren „als Mitgeschöpfen“ ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Zum anderen lehrt die Erfahrung, dass Besitzern von verletzten oder in Lebensgefahr schwebenden Tieren aufgrund der erhöhten Aufregung und Sorge um das verletzte Tier Fehlreaktionen im Straßenverkehr unterlaufen können, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen können. Schon unter diesem Aspekt wäre es geraten, den Transport verletzter Tiere zum Tierarzt tunlichst auf die Tierambulanz zu verlagern und dieser das genannte Sonderrecht zuzugestehen.

Auch die rasche Annäherung der Tierambulanz an den Einsatzort ist ein gewichtiges Argument – verletzte oder entlaufene Tiere, vor allem Großtiere wie Rind und Pferd oder entlaufene Raubtiere, können ihrerseits zum Risiko für die Allgemeinheit werden, was das zeitnahe Eintreffen von tierärztlich geschultem Personal wünschenswert macht.

Es wäre also gut, wenn der Senat von Berlin prüfen würde, ob eine Zuerkennung der Sonderrechte nach § 35 StVO im Zuge einer Ausnahmegenehmigung (§46 Absatz 2 StVO) von den Vorschriften der StVO möglich ist.

Private Ordnungsämter in Spandau unterwegs?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 05.11.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 20.11.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 25.11.2014

Drucksache Nr.: XIX-161

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mindestens ein Lebensmitteldiscounter private Ordnungsämter zur Bewirtschaftung seiner Parkflächen beschäftigt?

Antwort: Ja.

2. Wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass dieses private Unternehmen über Uniformen ihrer Mitarbeiter und die Gestaltung der Gebührenbescheide den optischen Eindruck erweckt, wie das Ordnungsamt Spandau eine Ordnungsbehörde darzustellen?

3. Wie ähnlich dürfen Uniformen und Gebührenbescheide einer privaten Firma einer offiziellen Uniform oder einem offiziellen „Knöllchen“ des Ordnungsamtes Spandau sein?

4. Hält das Bezirksamt Spandau den §858 BGB für geeignet, dass diese privaten Firmen auf Kundenparkplätzen von Lebensmitteldiscountern „Ersatzgebühren“ verlangen?

Antworten zu 2 -4: Die Sachlage wird zurzeit durch die obere Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin) sowie durch das Rechtsamt Spandau einer Rechtlichen Bewertung unterzogen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

5. Teilt das Bezirksamt Spandau die Auffassung des privaten Unternehmens, dass eine Ersatzgebühr in · Höhe von 15 Euro dem üblichen Gebührenrahmen entspricht?

Antwort: Bei den bislang bekannten Sachverhalten scheint eine Vergleichbarkeit mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten vorzuliegen.

6. Gab es in den letzten Monaten Beschwerden beim Ordnungsamt über solche „Knöllchen“ privater Betreiber?

Antwort: Ja.

7. Wenn ja, wie ist das Bezirksamt mit diesen Beschwerden umgegangen?

Antwort: Die Sachlage wird zurzeit durch die obere Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin) sowie durch das Rechtsamt Spandau einer Rechtlichen Bewertung unterzogen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Bis zur abschließenden Beurteilung der Rechtslage wird keine offizielle Stellungnahme amtlicherseits
in der Sache abgegeben.

Irreführende Fußgängerbedarfsampeln?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 10.11.2011
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 24.11.2011
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 02.12.2011

Drucksache Nr.: XIX-001

 

Ich frage das Bezirksamt:

Anmerkung des Bezirksamtes: Eingangs weise ich darauf hin, dass die Beantwortung zu den Fragen a) – e) aufgrund der berlinweiten Zuständigkeit von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) verfasst wurde.

a. Trifft es zu, dass es auch in Berlin Anforderungstasten bei Fußgängerampeln gibt, die (zumindest temporär) „nicht scharf“ geschaltet sind?

Nein.

Grundsätzlich bewirken die Taster eine Anforderung der Grünzeit für die Fußgänger: Dabei stehen im Grundzustand die Kfz-Signale auf Dauergrün und die Fußgängersignale zeigen Rot. Nach Betätigung des Tasters wird dann die Grünzeit für die Fußgänger angefordert.

Hierbei wird unterschieden zwischen einer

  • Sofortanforderung (die Fußgänger erhalten sofort nach Ende der Räumzeit des Kfz-Verkehrs ihr Grün) und der
  • Koordinierten Anforderung (das Fußgänger-Grün wird im Zyklus eines Signalumlaufs zu einer Zeit geschaltet, die sich sinnvoll in den Verkehrsablauf einbinden lässt).

Weiterhin gibt es Signalanlagen, bei denen zwar in jedem Signalumlauf das Fußgänger­ Grün gezeigt wird, die Betätigung des Tasters dann eine Verlängerung der Grünzeit bewirkt. Zum Beispiel um Straßen mit Mittelinseln diese dann ohne Halt überqueren zu können.

Vereinzelt werden Signalanlagen in Spitzenzeiten so geschaltet, dass eine Anforderung zyklisch erfolgt, das heißt, die Taster sind automatisch mit einer „Daueranforderung“ belegt. Hiermit wird verhindert, dass übermäßig lange Wartezeiten für die Fußgänger entstehen, wie sie bei sehr langen Signalumlaufzeiten und koordinierter Anforderung auftreten können.

Letztlich kann es natürlich vorkommen, dass die Anforderungstaster störungsbedingt vorübergehend außer Funktion gesetzt wurden. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise Anforderungseinheiten defekt sind.

b. Wenn ja, wie viele?

Entfällt.

c. Gibt es auch in Spandau solche Bluff-Ampeln?

Es gibt weder in Spandau noch in anderen Berliner Bezirken Bluff-Ampeln.

d. Wenn ja, wie viele?

Entfällt.

e. Warum werden die Anforderungstasten (z.T. temporär) nicht scharf geschaltet?

s. oben.

f. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage des Straßenverkehrsamtes Frankfurt/Main, dass diese Knöpfe nur nachts aktiv seien, da tagsüber die Gefahr eines Verkehrschaos‘ zu hoch sei, weshalb hier der Computer entscheide? Nur wenige Knöpfe in Frankfurt seien auch tagsüber funktionstüchtig.

Durch die vorstehenden Ausführungen der VLB entbehrt sich eine Beurteilung dessen. Die Situation in Berlin und so auch in Spandau ist nicht vergleichbar.

g. Ist die o.g. Aussage auch auf Berlin und Spandau übertragbar?

Nein.