Schulessen

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 31.01.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Gerhard Hanke (CDU) vom 11.02.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 18.02.2013

Drucksache Nr.: XIX-078

 

Ich frage das Bezirksamt:

1) Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht vor, dass „der Schulträger (Bezirk) als Auftraggeber (…) die Räumlichkeiten und die Ausstattung dem Caterer kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung“ zu stellen hat – welche haushaltsmäßigen Auswirkungen hat dies und wie hoch sind diese jeweils – auch im Vergleich zur derzeitigen Situation?

Als Folge des Konzeptes zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin hat der Senat am 05.02.2013 den Entwurf des „Gesetzes Ober die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ beschlossen. Dieser Entwurf sieht regelt die neuen Kriterien für das Schulessen in Berlin und sieht entsprechende Änderungen des Schulgesetzes vor. Aussagen über eine Ausstattung und kostenfreie Nutzung der Räume wurden bisher vom Senat nicht getroffen. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Form die Änderungen des Schulge­setzes vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen werden.

2. Wie wird  die Kontrolle der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch die Bezirke derzeit sichergestellt?

Als Empfänger der Leistungen melden die Schulen dem Schulamt Mängel in der Leistungserfüllung. Sofern berechtigte Mängel festgestellt werden, beanstandet das Schulamt als Vertragspartner die mangelhafte Leistungserbringung gegenüber dem Caterer und setzt ggf. seine Rechte aus dem Vertrag durch.

3. Wie wird  die Kontrolle  der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch  die Bezirke nach Einführung des „neuen“ Schulessens sichergestellt werden? 

Im jetzigen Diskussionsstand  ist noch nicht entschieden, ob die Kontrolle zentral durch die Senatsverwaltung oder dezentral durch die Bezirke erfolgen wird und in welchem  Umfang hierfür zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt werden.

4) Ist die beabsichtigte Einrichtung  einer Kontrollstelle  Schulessen aus Sicht des Be­zirksamtes zielführend bei der Verbesserung der Kontrollqualität?

Bereits jetzt wird im Land Berlin jede Leistung eines Anbieters „kontrolliert“, da ansonsten eine Zahlung der Leistung nicht erfolgen darf. Für die Einrichtung einer Kontrollstelle ist es aber zuvor zwingend erforderlich, die Qualitätskriterien des Schulessens genauestens fest­zulegen, da eine Kontrolle nur möglich ist, wenn kontrollierbare Anforderungen definiert wurden. Mit der Definition einheitlicher Qualitätskriterien für Berlin ist derzeit eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter Beteilung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung beauftragt.

5. Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht die Zur-Verfügung-Stellung  zusätzlicher  Personalstellen „zur   fachlichen Verstärkung“ vor – wie viele solcher zusätzlicher Personalstellen werden im Bezirk benötigt?

Es gibt derzeit noch keine Informationen, in welchem Umfang (Häufigkeit) und in welcher Art (Sichtkontrolle, Beprobungen, etc) Kontrollen durchzuführen sind. Ohne diese Kenntnis­se kann kein Personalbedarf definiert werden.

6. Wie viel mehr wird das „neue“  Schulessen den Bezirk nach derzeitigem Planungs­stand kosten? 

Dieses hängt entscheidend sowohl vom künftigen Essenspreis als auch vom künftigen Elternbeitrag ab, beide Beträge stehen noch nicht endgültig fest, sodass entsprechende Berechnungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. In der dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorzulegenden Gesetzesvorlage wird der Senat auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen darstellen.

7. Wann laufen die derzeit mit den Schulcaterern bestehenden Essensverträge aus (um Einzelaufstellung wird gebeten)?

Alle mit den Schulcaterern geschlossenen Verträge für Spandauer Schulen haben eine ver­tragliche Laufzeit bis 31.07.2014. Eine Einzelaufstellung erübrigt sich daher.

8. Wie viele Schüler besuchen im laufenden Schuljahr Ganztagsgrundschulen?

Im laufenden Schuljahr 2012/13 besuchen derzeit 728 Kinder die gebundenen Ganztags­grundschulen.

9. Wie viele Schüler werden im kommenden Schuljahr  Ganztagsgrundschulen besu­chen?

Im kommenden Schuljahr 2013/14 werden ca. 730 Schüler/innen die gebundenen Ganz­tagsgrundschulen besuchen.

Kommentar verfassen