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Schulessen

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 31.01.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Gerhard Hanke (CDU) vom 11.02.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 18.02.2013

Drucksache Nr.: XIX-078

 

Ich frage das Bezirksamt:

1) Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht vor, dass „der Schulträger (Bezirk) als Auftraggeber (…) die Räumlichkeiten und die Ausstattung dem Caterer kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung“ zu stellen hat – welche haushaltsmäßigen Auswirkungen hat dies und wie hoch sind diese jeweils – auch im Vergleich zur derzeitigen Situation?

Als Folge des Konzeptes zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin hat der Senat am 05.02.2013 den Entwurf des „Gesetzes Ober die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ beschlossen. Dieser Entwurf sieht regelt die neuen Kriterien für das Schulessen in Berlin und sieht entsprechende Änderungen des Schulgesetzes vor. Aussagen über eine Ausstattung und kostenfreie Nutzung der Räume wurden bisher vom Senat nicht getroffen. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Form die Änderungen des Schulge­setzes vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen werden.

2. Wie wird  die Kontrolle der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch die Bezirke derzeit sichergestellt?

Als Empfänger der Leistungen melden die Schulen dem Schulamt Mängel in der Leistungserfüllung. Sofern berechtigte Mängel festgestellt werden, beanstandet das Schulamt als Vertragspartner die mangelhafte Leistungserbringung gegenüber dem Caterer und setzt ggf. seine Rechte aus dem Vertrag durch.

3. Wie wird  die Kontrolle  der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch  die Bezirke nach Einführung des „neuen“ Schulessens sichergestellt werden? 

Im jetzigen Diskussionsstand  ist noch nicht entschieden, ob die Kontrolle zentral durch die Senatsverwaltung oder dezentral durch die Bezirke erfolgen wird und in welchem  Umfang hierfür zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt werden.

4) Ist die beabsichtigte Einrichtung  einer Kontrollstelle  Schulessen aus Sicht des Be­zirksamtes zielführend bei der Verbesserung der Kontrollqualität?

Bereits jetzt wird im Land Berlin jede Leistung eines Anbieters „kontrolliert“, da ansonsten eine Zahlung der Leistung nicht erfolgen darf. Für die Einrichtung einer Kontrollstelle ist es aber zuvor zwingend erforderlich, die Qualitätskriterien des Schulessens genauestens fest­zulegen, da eine Kontrolle nur möglich ist, wenn kontrollierbare Anforderungen definiert wurden. Mit der Definition einheitlicher Qualitätskriterien für Berlin ist derzeit eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter Beteilung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung beauftragt.

5. Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht die Zur-Verfügung-Stellung  zusätzlicher  Personalstellen „zur   fachlichen Verstärkung“ vor – wie viele solcher zusätzlicher Personalstellen werden im Bezirk benötigt?

Es gibt derzeit noch keine Informationen, in welchem Umfang (Häufigkeit) und in welcher Art (Sichtkontrolle, Beprobungen, etc) Kontrollen durchzuführen sind. Ohne diese Kenntnis­se kann kein Personalbedarf definiert werden.

6. Wie viel mehr wird das „neue“  Schulessen den Bezirk nach derzeitigem Planungs­stand kosten? 

Dieses hängt entscheidend sowohl vom künftigen Essenspreis als auch vom künftigen Elternbeitrag ab, beide Beträge stehen noch nicht endgültig fest, sodass entsprechende Berechnungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. In der dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorzulegenden Gesetzesvorlage wird der Senat auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen darstellen.

7. Wann laufen die derzeit mit den Schulcaterern bestehenden Essensverträge aus (um Einzelaufstellung wird gebeten)?

Alle mit den Schulcaterern geschlossenen Verträge für Spandauer Schulen haben eine ver­tragliche Laufzeit bis 31.07.2014. Eine Einzelaufstellung erübrigt sich daher.

8. Wie viele Schüler besuchen im laufenden Schuljahr Ganztagsgrundschulen?

Im laufenden Schuljahr 2012/13 besuchen derzeit 728 Kinder die gebundenen Ganztags­grundschulen.

9. Wie viele Schüler werden im kommenden Schuljahr  Ganztagsgrundschulen besu­chen?

Im kommenden Schuljahr 2013/14 werden ca. 730 Schüler/innen die gebundenen Ganz­tagsgrundschulen besuchen.

Das Schulessen wird besser

Die CDU-Fraktion Spandau begrüßt die Initiative des Berliner Senats, eine Qualitätsoffensive beim Schulessen durchzuführen. Gleichzeitig sprach sich die Fraktion gegen ein zentrales Ausschreibungsverfahren der Caterer für alle Berliner Bezirke aus.

Thorsten Schatz, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, erklärt hierzu:

„Es ist richtig, dass der Senat endlich einheitliche Qualitätsstandards für alle Bezirke definiert. So ist der Wechsel vom Preis- zum Qualitätswettbewerb möglich, was allen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt.

Wir begrüßen es, dass der Senat an der neuen Ausschreibungs- und Qualitätspraxis auch die Eltern über eine AG Schulessen beteiligen möchte. Wir halten es für sehr wichtig, dass auch die Eltern eine Mitsprachemöglichkeit nicht nur bei der Aufstellung der Standards, sondern auch konkret vor Ort bei der Auswahl der Caterer erhält.

Wir wollen, dass die Bezirke nicht nur die Verantwortung für die Ausschreibungen behalten, sondern diese auch selbst durchführen können. Wir wollen selbst entscheiden können, ob beispielsweise ein zusätzlicher Wasserspender gefordert ist. Zudem wollen wir den Caterern eine Chance geben, die sich in der Lage sehen, einzelne Schulen oder gar alle Schulen eines Bezirks zu beliefern, aber nicht die ganze Stadt.

Bei der Auswahl der geeigneten Caterer im Bezirk ist für uns selbstverständlich, dass nicht nur die Schulen, sondern auch die Eltern in geeigneter Weise beteiligt werden. Daher fordern wir Bildungssenatorin Scheeres auf, das Mitspracherecht der Bezirke und der Eltern zu stärken und die Zentralisierungspläne aufzugeben.“

 

Quelle: Pressemitteilung der CDU-Fraktion Spandau