Archiv der Kategorie: Schriftliche Anfragen

Personalsituation im Standesamt Spandau

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 22.12.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 28.01.2015
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 29.01.2015

Drucksache Nr.: XIX-169

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) stehen derzeit im Standesamt Spandau zur Verfügung?

14,5

2. Wie viele VZÄ würden zusätzlich benötigt werden, um eine standesamtliche Trauung am Wochenende anbieten zu können?

Wie bereits in meiner Stellungnahme zu Anfrage XIX-162 zu Punkt 7 dargelegt, hängt die Realisierung von Eheschließungen am Samstag von einer Vielzahl von Faktoren und nicht ausschließlich von einer Erhöhung der VZÄ ab.

3. Wie hat sich die Personalsituation im Standesamt seit dem 17.10.2013 verändert?

Seit dem 17.03.2013 wurden insgesamt 3 Stellen wieder- bzw. neu besetzt.

4. Wieviele der am 17.10.2013 der BVV angekündigten neuen Stellen im Standesamt konnten bis heute besetzt werden?

Alle.

5. Falls nicht alle besetzt werden konnten: woran lag es?

Entfällt.

6. Wann werden die restlichen Stellenbesetzungen voraussichtlich abgeschlossen sein?

Entfällt.

7. Wie wirken sich die neuen Stellen auf die Arbeit und das Serviceangebot des Standesamtes aus?

Zunächst möchte ich anmerken, dass neue Mitarbeiter/innen erst zu Standesbeamten bzw. Standesbeamtinnen bestellt werden können, wenn die fachliche und persönliche Eignung festgestellt wurde. Über die fachliche Eignung kann frühestens nach sechs Monaten intensiver Einarbeitung befunden werden. Erst dann sind Standesbeamte in der Lage, Personalstandsfälle tatsächlich zu beurkunden.

Aufgrund der erfolgreichen Ausbildung der neuen Mitarbeiter/innen konnte z.B. die Bearbeitungszeit bei den Sterbefällen und Geburtsanzeigen auf 1-2 Wochen reduziert werden.

Darüberhinaus wurde eine kundenorientierte Terminsprechstunde eingeführt.

8. Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Personalbedarf im Standesamt?

In Anbetracht der zu beurkundenden Personenstandsfälle wären 2-3 zusätzliche Mitarbeiter/innen, die tatsächlich im Dienst sind, angebracht.

9. Wie hat sich der Personalbedarf und die Personalstärke im Standesamt seit dem Jahr 2000 verändert?

Aufgrund der Kapitelstruktur der Personalstellen aller Fachbereiche des Amtes für Bürgerdienste können nur bis zum Jahr 2010 verlässliche Aussagen getroffen werden.

VZÄ zum

01.01.2010 12,5
01.01.2011 12,5
01.01.2012 12,5
01.01.2013 14,0
01.01.2014 14,5
01.01.2015 14,5

Weihnachtsgeschenk für Spandaus Bürgerämter?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 15.12.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 08.01.2015
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 09.01.2015

Drucksache Nr.: XIX-167

Ich frage das Bezirksamt:

1) Wie viele der von Senator Nußbaum bewilligten 31 Stellen für Berlins Bürgerämter sind für den Bezirk Spandau vorgesehen?

2,5

2) Ab wann stehen diese Stellen dem Bezirk zur Verfügung?

ab sofort, befristet bis zum 31.12.2016

3) Werden hier Außeneinstellungen möglich?

grundsätzlich ja

4) Wann werden die Stellenbesetzungen voraussichtlich abgeschlossen sein?

ca. Mitte 2015

5) Wie werden sich die neue(n) Stelle(n) auf die Arbeit und das Serviceangebot des Bürgeramtes auswirken?

Zunächst müssen die neuen Mitarbeiter/innen eingearbeitet werden, dies wird erfahrungsgemäß 6 Monate in Anspruch nehmen. Eine positive Auswirkung auf eine schnellere Terminvergabe wird angestrebt.

6) Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Personalbedarf in Spandaus Bürgerämtern?

An dieser Stelle kann keine belastbare Aussage getroffen werden, da zum einen die Serviceleistungen in einer berlinweiten Zuständigkeit erbracht werden (kein Wohnortprinzip) und zum anderen nicht gesagt werden kann, wie häufig die Bürger/innen tatsächlich das Bürgeramt aufsuchen.
Tatsache ist, dass aufgrund des schon jetzt spürbaren Bevökerungszuwachses Berlins die Bürgerämter in Zukunft noch stärker nachgefragt sein werden.

7) Wie hat sich der Personalbedarf und die Personalstärke in Spandaus Bürgerämtern seit 2011 verändert?

Auch hier ist die Betrachtung landesweit anzustellen. In 2011 waren in den Bürgerämtern 586,8 Vollzeitäquivalente (VZA) eingesetzt, rund 64 wurden in den Folgejahren abgebaut.

In Spandau waren es 2011 35,93 VZÄ. Derzeit sind es 33,92 VZÄ.

Der Vollständigkeit halber muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass zu den Aufgaben der Berliner Bürgerämter nicht nur die reine Bürgerberatung mit den vielfältigen Dienstleistungen gehört. Demzufolge verbergen sich hinter den genannten VZÄ auch Stellenanteile, die im Backofficebereich tätig sind.

Warum ist Heiraten in Spandau so teuer?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 07.11.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 27.11.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 01.12.2014

Drucksache Nr.: XIX-162

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie teuer ist eine Eheschließung in Spandau?

Nach dem Produktvergleichsbericht fielen bei der Durchführung einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung in Spandau im Jahr 2013 Stückkosten in Höhe von 188,09 Euro an.

2. Wie teuer ist eine Eheschließung im Berliner Durchschnitt?

Nach dem Produktvergleichsbericht lagen die Stückkosten im Berliner Median bei der Durchführung einer Eheschließung/Begründung im Jahr 2013 bei 141,63 Euro.

3. Wie erklärt das Bezirksamt die Differenz zwischen den Kosten im Bezirk Spandau und dem Berliner Schnitt?

Im Standesamt Spandau waren bereits im Jahre 2013 hohe krankheitsbedingte Ausfallzeiten, insbesondere bei den Beamtinnen und Beamten, zu verzeichnen. Diese Personalkosten verbleiben zu 100% in der Kostenrechnung, auch wenn diese Mitarbeiter/innen sich nicht im Dienst befinden und demzufolge auch nicht an den Produkten arbeiten können.

4. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass man nach einer aktuellen Aufstellung der Senatsverwaltung für Finanzen im Bezirk Spandau für eine Eheschließung am meisten bezahlen muss?

Die aufgeführten Stückkosten im Produktvergleichsbericht entsprechen nicht den Kosten, die den Bürgern in Form von Gebühren oder sonstigen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden, somit zahlen Bürgerinnen in Spandau für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr als in anderen Bezirken.

5. Ist diese Tatsache auf eine mangelnde Ausstaffierung im Bezirkshaushalt zurückzuführen?

Nein.

6. Welche finanziellen Voraussetzungen hatte der zuständige Bezirksstadtrat für diesen Bereich angemeldet, welche Mittel wurden von der BVV beschlossen und wie ist der tatsächliche Bedarf?

Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, da die Ursachen – wie zu Punkt 3. geschildert – anderer Natur sind und nicht mit der finanziellen Ausstattung in Zusammenhang stehen.

7. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass Eheschließungen auch am Wochenende – auch beispielsweise an besonderen Orten des Bezirks – eine sinnvolle Ergänzung des Serviceangebotes des Standesamtes wären?

Ein solches Zusatzangebot wird vom Fachbereich angestrebt. Allerdings verweise ich dazu auf meine mehrfach getätigten Aussagen, dass ein solches Angebot nur bei einer stabilen Personalsituation abzudecken ist und darüber hinaus mit zusätzlichen Kosten hinsichtlich der Gebäudereinigung, des Energieverbrauchs und bei der IT-Stelle verbunden wäre.

Aus wirtschaftlichen Aspekten heraus könnte es sich dann auch nur um solche Trauorte handeln, an denen mindestens 5 Eheschließungen bzw. Begründungen einer Lebenspartnerschaft hinter einander durchgeführt werden können.

Angesichts der zu 1. bis 3. dargelegten Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung ist es derzeit dem Bezirk nicht möglich, ein solches Zusatzangebot anzubieten.

8. Wie müsste der nächste Bezirkshaushalt an dieser Stelle aussehen, damit auch am Wochenende Eheschließungen im Bezirk Spandau möglich sind?

Aus der Beantwortung der vorstehenden Fragen ergibt sich, dass sich die Frage so nicht stellt.

Private Ordnungsämter in Spandau unterwegs?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 05.11.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 20.11.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 25.11.2014

Drucksache Nr.: XIX-161

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mindestens ein Lebensmitteldiscounter private Ordnungsämter zur Bewirtschaftung seiner Parkflächen beschäftigt?

Antwort: Ja.

2. Wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass dieses private Unternehmen über Uniformen ihrer Mitarbeiter und die Gestaltung der Gebührenbescheide den optischen Eindruck erweckt, wie das Ordnungsamt Spandau eine Ordnungsbehörde darzustellen?

3. Wie ähnlich dürfen Uniformen und Gebührenbescheide einer privaten Firma einer offiziellen Uniform oder einem offiziellen „Knöllchen“ des Ordnungsamtes Spandau sein?

4. Hält das Bezirksamt Spandau den §858 BGB für geeignet, dass diese privaten Firmen auf Kundenparkplätzen von Lebensmitteldiscountern „Ersatzgebühren“ verlangen?

Antworten zu 2 -4: Die Sachlage wird zurzeit durch die obere Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin) sowie durch das Rechtsamt Spandau einer Rechtlichen Bewertung unterzogen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

5. Teilt das Bezirksamt Spandau die Auffassung des privaten Unternehmens, dass eine Ersatzgebühr in · Höhe von 15 Euro dem üblichen Gebührenrahmen entspricht?

Antwort: Bei den bislang bekannten Sachverhalten scheint eine Vergleichbarkeit mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten vorzuliegen.

6. Gab es in den letzten Monaten Beschwerden beim Ordnungsamt über solche „Knöllchen“ privater Betreiber?

Antwort: Ja.

7. Wenn ja, wie ist das Bezirksamt mit diesen Beschwerden umgegangen?

Antwort: Die Sachlage wird zurzeit durch die obere Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin) sowie durch das Rechtsamt Spandau einer Rechtlichen Bewertung unterzogen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Bis zur abschließenden Beurteilung der Rechtslage wird keine offizielle Stellungnahme amtlicherseits
in der Sache abgegeben.

Lenin-Ausstellung in der Zitadelle Spandau

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 02.10.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 31.10.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 31.10.2014

Drucksache Nr.: XIX-160

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie hoch ist der Gesamtetat für die Ausstellung „Enthüllt. Berlin und seine Denkmäler“?

Der Gesamtetat für die Ausstellung „Enthüllt. Berlin und seine Denkmäler“, der sowohl für die Dauer- als auch die begleitende Sonderausstellung bestimmt ist, beträgt 2.800.000,00 Euro.

2. Wie gliedern sich diese Kosten auf?

Die Kosten beinhalten die Koordination der Ausstellungsvorbereitung, wissenschaftliche Honorare, Gestaltungshonorare, Restaurierung, Transport, Ausstellungsgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Printmedien und Website.

3. Wie wird die Ausstellung. finanziert? 

Die Ausstellung wird durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin. Eigenmitteln des Bezirks werden ausschließlich für die Baumaßnahme eingesetzt.

4. Welchen Stellenwert nimmt die Ausstellung des Lenin-Kopfes in dieser Ausstellung ein?

Der Kopf des ehemaligen Lenin-Denkmals hat einen wichtigen Stellenwert für die Ausstellung. Er steht exemplarisch für das Konzept der Ausstellung, das anhand politischer Denkmäler deutsche Geschichte verdeutlicht. Der Kopf des ehemaligen Lenin-Denkmals bildet, zusammen mit anderen abgebauten Denkmälern aus der Zeit der geteilten Stadt, den Abschluss der Ausstellung. Als Symbol für die monumentalen DDR-Denkmalsetzungen und für den Denkmalabbau in den 1990er Jahren, ist er ein bedeutender Teil der Ausstellungskonzeption.

So vermag er in exemplarischer Weise die komplexe Beschäftigung mit öffentlichen Denkmälern in Berlin zu skizzieren und die Veränderung der Betrachtungsperspektive sowie des Bedeutungswandels politischer Ikonographie seit Entstehung des Werkes bis heute aus historischem Blickwinkel darzustellen. Mit seiner Präsentation in der Ausstellung ist es möglich, konkrete Fragen nach der Aufstellung sowie der gesellschaftlich-politischen Bedeutung solcher Denkmäler in der ehemaligen DDR und ihres Umgangs, ja ihres Schicksals seit der Vereinigung der beiden früheren deutschen Staaten nachzugehen. Hieraus ergibt sich die Chance, die Sinne und vor allem das Geschichtsbewusstsein heutiger Betrachterinnen und Betrachter zu schärfen. Damit trägt Berlin, und somit Spandau, zur historischen Verantwortung bei.

5. Wann kann die Ausgrabung des Leninkopfes erfolgen?

Die Ausgrabung des Kopfes des ehemaligen Lenin-Denkmals wird voraussichtlich im Juli 2015 erfolgen. Eine Bergung zu einem früheren Termin ist aufgrund des hohen Schutzes der Zauneidechse, die auf dem Lagerplatz des Lenindenkmals vorkommt, gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz nicht möglich.

6. Welche Kosten fallen für die Ausstellung des Lenin-Kopfes (Ausgrabung, Transport und Sanierung, etc.) an?

Die genauen Kosten für die Bergung, den Transport und die Reinigung des Kopfes .des ehemaligen Lenin-Denkmals können noch nicht beziffert werden. Zunächst müssen Vergrämungs- und Bergungskonzepte erstellt werden. Dafür werden derzeit Angebote eingeholt. lrri Höchstfall werden diese Maßnahmen 30.000 Euro in Anspruch nehmen.

7. Wie beurteilt das Bezirksamt den Nutzen und die Wirkung der Ausstellung für den Kulturstandort Zitadelle Spandau?

1

Ausschreibungsverfahren der Mensa am Kant-Gymnasium

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 27.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 06.05.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.05.2014

Drucksache Nr.: XIX-141

Ich frage das Bezirksamt:

1. An welchem Tag wurde das erste Ausschreibungsverfahren für den Rohbau eröffnet?

Antwort: Eröffnungstermin 05.02.2014 nach öffentlicher Ausschreibung

2. An welchem Tag endete dieses Ausschreibungsverfahren?

Antwort: Mit der Aufhebung am 13.02.2014

3. Gab es eine Widerspruchsfrist zu beachten?

Antwort: Nein

4. Was war das Ergebnis des ersten Ausschreibungsverfahrens?

Antwort: Aufhebung wegen grundlegender Änderungen der Vergabeunterlagen

5. Wann wurde das zweite Ausschreibungsverfahren für den Rohbau eröffnet?

Antwort: Eröffnungstermin am 13.03.2014 beschränkte Ausschreibung

6. An welchem Tag endet(e) dieses Ausschreibungsverfahren?

Antwort: Am 19.03.2014 mit Zuschlag an eine Firma

7. Gab/gibt es eine Widerspruchsfrist zu beachten?

Antwort: Nein

8. Was war das Ergebnis des zweiten Ausschreibungsverfahrens?

Antwort: Das wirtschaftlichste Angebot einer Firma hat den Zuschlag erhalten

9. Hat sich der Bieterkreis bei der 2. Ausschreibung gegenüber der Ersten verändert?

Antwort: Ja

10. Wenn ja, wie?

Antwort: In Absprache mit den Architekten wurden die Bieterkreise den neuen geänderten beschränkten Ausschreibungen (2 Gewerke) angepasst.

11. Wird der Zuschlag nun an den Erstbieter erteilt und ging dieser auch aus der ersten Ausschreibung als Erstbieter hervor?

Antwort: Zuschläge wurden an die jeweils Niedrigstbietenden erteilt. Nein.

12. Wie und aus welchem Etat werden die etwaigen Mehrkosten zur ursprünglichen Planung finanziert?

Antwort: Durch Einsparungen bei günstigen Submissionsergebnissen und aus dem Unvorhergesehenen.

13. Wie ist der weitere Zeitplan für den Bau der Mensa bis zu deren Fertigstellung?

Antwort: Baubeginn April 2014; Fertigstellung Dezember 2014

Ausgebrannter Krankenwagen – was passiert mit dem Wrack?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 25.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 17.04.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 22.04.2014

Drucksache Nr.: XIX-138

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der im Januar 2014 im Aalemannufer ausgebrannte Krankenwagen noch immer an derselben Stelle steht?
2. Wie beurteilt das Bezirksamt die vom Wrack für Umwelt und Anwohner, insbesondere spielende Kinder, ausgehende Gefahr?
3. Ist das Wrack noch Gegenstand polizeilicher Ermittlungen oder warum wurde es noch nicht beseitigt?

Antworten zu 1 – 3
Das LKA hat das Wrack unterdessen freigegeben. Es wurde bereits am Montag, den 24.03.2014 entfernt. Der dort am Brandort zurückgelassene, so wie von Dritten dort illegal entsorgte Müll, der sich durch Windböen stark verstreute und eine Gefahr für Kinder und Umwelt darstellte, wurde im Rahmen der Gefahrenabwehr als Ersatzvornahme vom Bezirksamt beauftragt und von der BSR abgeholt.

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es im Aalemannufer vermehrt Bürgerbeschwerden gegen „wild parkende“ Wagen der dort ansässigen Krankentransportfirma gegeben hat?

Vermehrte Bürgerbeschwerden sind aus der Beschwerdedatenbank nicht ersichtlich. Persönlicher Kontakt zum AOD, während ihrer Regelbestreifung wird allerdings nicht erfasst.

5. Wie viele Bürgerbeschwerden gab es diesbezüglich innerhalb der letzten sechs Monate?

Eine telefonische Bescbwerde am 19.03.2014.

6. Wie ist das Bezirksamt diesen Beschwerden nachgegangen?

Der Beschwerdeführer wurde per E-Mail darüber informiert, dass dieser Bereich von uns täglich kontrolliert wird und Feststellungen auch bowisiert werden.

Spandau.berlin – Mischt das Bezirksamt mit?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 13.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 27.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 28.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-137

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ab dem 18.03. die Domain-Endungen „.berlin“ registriert werden können?

Antwort: Ja.

2. Hat oder wird das Bezirksamt Spandau sich bestimmte Domainnamen reservieren lassen?

Antwort: Der Senatskanzlei wurde bereits am 09.11.2011 eine Liste mit den zu reservierenden lnternetdomains .berlin übermittelt.

3. Wenn ja, welche Domainnamen wurden oder werden wann registriert?

Antwort: Es wurden insgesamt 193 Domainnamen registriert. Eine Excel-Tabelle (siehe Anlagen) wurde der Senatskanzlei am 09.11.2011 per E-Mail übermittelt.

4. Wenn nein, warum nicht?

Antwort: entfällt

5. Welche Kosten entstehen für die Domainreservierungen und durch welchen Haushaltstitel werden diese finanziert?

Antwort: Es entstehen keine Kosten für das Bezirksamt Spandau.

6. Ab wann können Interessierte sich über die Domain „spandau.berlin“ über den Bezirk informieren?

Antwort: Das genaue Vorgehen für die tatsächliche Nutzung ist noch nicht festgelegt. Hierzu bedarf es noch Absprachen zwischen der Senatskanzlei und dotBerlin. Eine Nutzung der Domains ist in der Regel nicht vorgesehen, da das Internetportal Berlin.de das einzige vom Land autorisierte Stadtportal des Landes ist.

Rote Welle durch Spandau?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 12.02.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 03.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-133

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage eines Vertreters des Berliner Taxiverbandes, dass in Berlin täglich 600.000 Liter Benzin durch falsch aufeinander abgestimmte rote Ampeln verschwendet werde?

Das Bezirksamt beurteilt diese Aussage gar nicht, weil weder die Quellen noch die Berechnungsgrundlagen hier bekannt sind. Allerdings ist grundsätzlich ein erhöhter Benzinverbrauch durch unnötige Ampelstopps plausibel.

2. Wie wirkt das Bezirksamt bei der Optimierung der Ampelschaltungen auf Spandaus Straßen mit?

Da die Zuständigkeit für Anordnung, Bau, Unterhaltung und Steuerung von Lichtsignalanlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt und im Bezirksamt weder die technischen (Software) noch personellen Voraussetzungen vorliegen, verkehrstechnische Untersuchungen für ganze Straßenzüge vorzunehmen oder zu bearbeiten oder zu überprüfen, kann das Bezirksamt auch nicht bei der Optimierung der Ampelschaltungen mitwirken.

3. Sieht das Bezirksamt Notwendigkeiten und vor allem Möglichkeiten auf bestimmten (insbesondere) Hauptverkehrsstraßen die Ampelschaltungen so zu optimieren, dass man bei gleichmäßiger Geschwindigkeit nicht gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss?

Dem Bezirksamt sind derzeit keine Hauptverkehrsstraßen bekannt, auf denen man bei einer Geschwindigkeit, die der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entspricht, ohne Grund gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss. Ausnahme sind allerdings  in  vielen Fällen die  Straßenabschnitte, in  denen die zulässige Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Nacht auf 30 km/h reduziert ist.  Hier ist aus Kapazitätsgründen häufig keine Anpassung der Geschwindigkeit erfolgt. Das Bezirksamt hat dies gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung auch bereits entsprechend kommuniziert.

4. Für welche Straßen hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren von diesen Möglichkeiten mit welchem Erfolg Gebrauch gemacht?

Siehe Antwort zu 3.

5. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Takt der Ampelschaltungen auf der Nonnendammallee, insbesondere im Berufsverkehr, so zu verändern, dass die Verkehrsteilnehmer bei gleichbleibender Geschwindigkeit nicht wie jetzt an jeder Ampel halten müssen?

Bei der Betrachtung eines einzigen Straßenzuges ist es kaum möglich eine durchgehend „grüne Welle“ zu erreichen, insbesondere wegen der unterschiedlichen Abstände der Ampeln zueinander. Dies bedeutet nämlich, dass der Fahrzeugstrom je Richtung unterschiedlich lange bis zur nächsten Ampel benötigt und daher lediglich für eine Richtung eine Optimierung möglich wäre.

ln der Praxis wird diese Optimierung aber wegen weiterer Einflüsse durch kreuzende und einmündende Straßen, für die ein Verkehrsfluss ebenfalls gewährleistet sein muss, sowie wegen der Belange nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer, ÖPNV, Störungen im Verkehrsablauf und insbesondere durch Überlastung zu Verkehrsspitzen nur sehr eingeschränkt möglich sein.

6. Wie reihen sich Fußgänger- bzw. Bedarfsampeln in die normale Ampelschaltung ein?

Bedarfsampeln für Fußgänger reagieren bei dem ersten Anfordern in der Regel sofort, weitere Anforderungen sollen sich in die Koordinierung einfügen.

7. Wie werden einzelne Ampelphasen von wem festgelegt?

Siehe Antwort zu 2.

Flaggenordnung: Nicht gültig für den Bezirksbürgermeister?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 03.09.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 25.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 26.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-119

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksbürgermeister die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin (BeflaggVO), hier insbesondere § 5 bekannt, in welchem die nicht hoheitliche Beflaggung geregelt ist?

Ja.

2. Trifft es zu, dass nicht hoheitliche Beflaggung nach § 5 BeflaggVO grundsätzlich nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und nur in Ausnahmefällen (sog. bezirkliche Anlässe) mit Zustimmung des Bezirksamtes zu erfolgen hat?

Ja.

3. Wie definiert das Bezirksamt/der Senat „bezirkliche Anlässe“ im Sinne von § 5 Satz 2 BeflaggVO?

Bezirkliche Anlässe können alle Sachverhalte oder Ereignisse mit bezirklichem Kontext sein.

4. Welche nicht hoheitlichen Beflaggungen sind in den letzten zwei Jahren erfolgt?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Fahne am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen „Terres des Femmes“
  • Regenbogenfahne anlässlich des Pride Festivals
  • Fahne der Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne anlässlich des Rathausjubiläums und der Rathaus-Ausstellung.

5. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 1 BeflaggVO mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung?

Eine vollständig und eine teilweise.

6. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 2 BeflaggVO aus bezirklichen Anlässen? Welche bezirklichen Anlässe waren das?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Regenbogenfahne über den gesamten Zeitraum gemäß Beschluss der BVV
  • Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne aus Anlass des 100. Rathausjubiläums.

7. Trifft es zu, dass der Senator für Inneres und Sport zugestimmt hat, dass die Bezirke anlässlich des Christopher-Street-Days am 22.06.2013 sowie für die Respect Games am 01.06.2013 die Regenbogenflagge hissen dürfen?

Ja.

8. Welchen bezirklichen Anlass für Spandau sieht der Bezirksbürgermeister für die im Juni erfolgte durchgehende Beflaggung während der Pride Weeks, einem schwul-lesbischen Straßenfest, das rund um die Motzstraße in Schöneberg gefeiert wird?

Der bezirkliche Anlass ist der entsprechende BVV-Beschluss.

9. Welche Grenzen bzw. welchen Maßstab für bezirkliche Anlässe sieht der Bezirk in Anbetracht der Vielzahl der weltweit gefeierten und förderungswürdigen Gedenk- und Aktionstage?

Es erfolgt eine Abwägung im Einzelfall.