Archiv der Kategorie: Schriftliche Anfragen

HzE Sehenden Auges in die Schulden?

Schriftliche Anfrage der Bezirksverordneten Janine Schneider (CDU) und Thorsten Schatz (CDU) vom 29.08.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 18.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 19.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-117

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie ist der aktuelle IST-Ausgabenstand bei den Hilfen zur Erziehung (Bitte mit im Haushalt veranschlagter Summe angeben)?

Die IST -Ausgaben per 31.07.2013 betrugen 20.870,8 T € ( 24.227,9 T € per 31.08.2013). Der ursprüngliche Ansatz im Haushaltsplan beträgt 33.646,0 T€, die fortgeschriebenen Ansätze, d. h. unter Berücksichtigung des Ergänzungsplans belaufen sich auf insgesamt 34.114,0 T €.

2. Wie ist die aktuelle Ausgabenprognose für die Hilfen zur Erziehung zum 31.12.2013?

Die Ausgabeprognose Stand 31.07.2013 wurde mit 36.090,0 T € und Stand 31.08.2013 mit 36.640,0 T € eingeschätzt.

3. Welchen Personen/Gremien wurde dieser Stand / die Ausgabenprognose wann zur Kenntnis gegeben?

Der Bezirksbürgermeister berichtet regelmäßig über den Stand der Einnahmen und Ausgaben im Bezirksamt und im Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung.

Die Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgabenper 31.07.2013, der auch die Fallgruppe „Hilfen zur Erziehung“ beinhaltet, war Gegenstand der Beratungen in der BA-Sitzung am 13.8.2013. Diese Übersicht wurde außerdem mit Schreiben vom 8.8.2013 über den Vorsteher der BW an die Vorsitzende des Ausschusses versandt.

4. Hätte der Bezirksbürgermeister hiervon bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Der Bezirksbürgermeister hat aufgrund seiner eigenen Berichterstattung im Bezirksamt Kenntnis von diesem Umstand.

5. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

6. Hätte der Haushaltsausschuss oder zumindest die Vorsitzende hiervon spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Dem Ausschuss für Haushalt,·Personal und Rechnungsprüfung wurde der Bericht des Haushaltsamtes über den Stand der Einnahmen und Ausgaben Stand 31.07.2013 am 08.08.2013 zur Kenntnis übersandt (s. a. Tz. 3).

7. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

8. Hält das Bezirksamt den Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, den Haushaltsansatz 201412015 um jeweils 500.000 Euro zu senken angesichts der aktuellen IST-Prognosen für fachlich und finanziell vertretbar?

Die Absenkung der Ansätze 2014/2015 für Hilfen zur Erziehung um jeweils 500.000 € war nicht Bestandteil des entsprechenden BA-Beschlusses zur BVV-Vorlage. Die Entscheidung zur Absenkung der Ansätze wurde auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses von der BVV getroffen. Gemäß § 12 Abs.2 Nr. 1 BezVG entscheidet die BVV über den Haushaltsplan.

Die Senatsverwaltung für Finanzen bemisst die Globalsumme für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 201412015 für die Bezirke auf der Grundlage der Jahresergebnisse 2012.

Die Einstellung der Ansätze 201412015 unter der zugemessenen Globalsumme in Höhe von jeweils 500.000 € erklärt sich aus Stückkostenvorteilen, die sich auf der Basis der Ergebnisse 2012 bei den Hilfen zur Erziehung ergeben haben. Insofern ist davon auszugehen, dass diese Veranschlagung aufgrund der bisherigen einschlägigen Kriterien im Rahmen der Nachschau der Bezirkshaushaltspläne durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht beanstandet wird.

Zunehmende Verwahrlosung am Haselhorster Kanal – guckt das Bezirksamt zu?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 05.07.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 16.07.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 31.07.2013

Drucksache Nr.: XIX-103

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wieviele Beschwerden sind in den vergangenen drei Monaten beim Ordnungsamt das Haselhorster Gebiet rund um den Spandauer Schifffahrtskanal zwischen Gartenfelder Straße und Bootshausweg betreffend eingegangen?

Es wurden sechs eingetragene Hinweise von Bürger/innen und vier eigene Feststellungen durch die Mitarbeiter/innen im Allgemeinen Ordnungsdienst, die dort regelmäßig Streife laufen, registriert.

2. Welche Beschwerdearten wurden gemeldet?

Gemeldet bzw. selbst festgestellt wurden: Teppichreste, Bauschutt, Hausmüll, Kühlschrank, Couch, blaue Säcke, 2 Kleidercontainer auf öffentl. Straßenland.

3. Wie ist das Ordnungsamt diesen Beschwerden nachgegangen?

Das Ordnungsamt hat die Meldungen den entsprechenden Eigentümern der Flächen bzw. der BSR weitergeleitet und um Tätigwerden in eigener Zuständigkeit gebeten. Dazu ist es nicht erforderlich die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Ordnungsdienstes zusätzlich zu den bereits erfolgten Begehungen erneut prüfen zu lassen. Am Tag des Eingangs der schriftlichen Anfrage (05.07.2013) wurde der gesamte Bereich vom zuständigen Bezirksstadtrat selbst in Augenschein genommen. Eine Auflistung dessen, was er dort vorgefunden hat, wurde direkt der Amtsleitung zugeleitet.

Am 08.07.2013 um 16:07 Uhr war der AOD vor Ort und hat den gesamten Bereich kontrolliert und Fotos gefertigt. Als Ergebnis wurde festgehalten:

  • Parkbank gegenüber Saatwinkler Damm 333 defekt.
  • Parkbänke gegenüber Saatwinkler Damm 347-361 am Wasser in Ordnung
  • Um die Parkbänke herum keine Vermüllung und keine Trinkerszene
  • Ein abgesägter Baum Saatwinkler Damm gegenüber Hausnummer 361, der mit Flatterband gesperrt war und vom Grünflächenamt noch beseitigt werden muss.
  • Saatwinkler Damm gegenüber 339 ein Baum, der zum Kanal hin umgestürzt ist.
  • Saatwinkler Damm Richtung Gartenfelder Str. 317-329 linke Seite am Baum Nr. 184 standen drei blaue Müllsäcke mit Gartenabfällen.
  • Saatwinkler Damm Richtung Gartenfelder Str. 317-329 rechte Seite neben Lichtmast 24 liegen ein Sofa 2-Sitzer, Sessel und Liege hinter einem defekten Zaun.
  • Neben Lichtmast 26, hinter einem defekten Zaun befinden sich drei schwarze· Säcke
  • Vor Lichtmast 29 ist der Zaun zu einem Grundstück defekt und die Eingangstür steht offen.
  • Zwischen Lichtmast 29 und 30 liegen drei blaue Säcke mit Müll und Gartenabfällen ini Grünzug
  • Lichtmast 32 Grünzug bis Gartenfelder Str. Vermüllung durch Hausmüll und einen Kinderwagen.

4. Wie beurteilt das Bezirksamt Aussagen von Anwohnern, wonach trotz mehrfacher Anrufe beim Ordnungsamt kein Mitarbeiter vorstellig wurde?

Informationen und Beschwerden von Anwohner/innen, die das Ordnungsamt über die bekannte Durchwahl 90279-3000 erreichen, werden von der/dem entsprechenden Mitarbeiter/in aufgenommen, in die Beschwerdedatenbank eingepflegt und an ein entsprechendes Außendienstteam oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet.

Der Wunsch nach einer persönlichen Präsenz beilbeim Beschwerdeführer/in und/oder der Wunsch einer Rückmeldung für den/die Beschwerdeführer/in wird im Erstkontaktgespräch seitens der Ordnungsamtmitarbeiter/innen abgefragt, jedoch zumeist verneint.

Aus diesem Grund kann das Bezirksamt die Ihnen gegenüber generell geäußerten Aussagen von Anwohnern nicht beurteilen. Nach unserem Kenntnisstand werden die Außendienstmitarbeiterlinnen auf Wunsch der Beschwerdeführer/innen vorstellig und geben -wenn gewünscht und im Rahmen ihrer Informationsmöglichkeiten – Rückmeldungen ab.

5. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass die Lebensqualität in Haselhorst rund um den Spandauer Schifffahrtskanal dank Vermüllung der Grünflächen und tägliche Trinkgelage auf den verbliebenen Parkbänken deutlich gesunken ist?

Durch die Unachtsamkeit der Bürger/innen, die sich ihres Sperrmülls an ruhigen und schlecht einsehbaren Stellen entledigen, werden Bereiche, die der Erholung dienen sollen, nicht mehr benutzt. Auch das achtlose Wegwerfen von Streumüll (benutzte Taschentücher, leere Zigarettenschachteln, leere Flaschen etc.) verschandeln das Stadtbild. Diese Verunreinigungen im Wohnumfeld führen zu einer subjektiv wahrzunehmenden Senkung der Lebensqualität Auch Lärmbelästigungen z.B. die durch die Nutzung der Parkbänke von einer Gruppe Alkohol trinkender Bürger/innen möglich sind, können die Lebensqualität des Einzelnen senken.

Bislang ist letztere Nutzung nicht beim Ordnungsamt gemeldet worden, so dass wir derzeit das Ausmaß in diesem Bereich nicht einschätzen können, darüber hinaus ist das Trinken von Alkohol auf denen von Ihnen aufgezeigten Parkbänken nicht verboten. Erst wenn es zu aggressiven Handlungen oder Pöbeleien gegenüber Passanten kommt, kann die Polizei einschreiten.

6. Welche Schritte hat das Bezirksamt eingeleitet bzw wird es nun einleiten, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Das Bezirksamt hat die unter Antwort zu Frage 3.aufgeführten Feststellungen an die zuständigen Stellen weitergeleitet und geht davon aus, dass eine zeitnahe Entfernung des Unrats erfolgt. Es ist nicht möglich diesen Bereich oder andere Bereiche Spandaus 24 Stunden zu überwachen, um die Verursacher festzustellen.

Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird das Ordnungsamt in einem Dreischichtbetrieb zwischen 06.30 Uhr und 22.00 Uhr auch zukünftig den Meldungen der Spandauer/innen nachgehen. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige· Bestreifungen von Quartieren im Bezirk. Als kontrollierende und ahndende Behörde sind die Möglichkeiten des Ordnungsamtes zur Verbesserung des Wohnumfeldes einzuwirken, eher gering. Die Möglichkeiten, die wir haben, nutzen wir aber verstärkt. So versuchen wir durch Präventionsveranstaltungen und Infostände in den einzelnen Kiezen, die Bevölkerung zu sensibilisieren und schließen uns im Rahmen des Projekts „Bleib sauber Spandau“ mit engagierten Akteuren zusammen, um auch die Anwohner/innen der einzelnen Quartiere zu aktivieren.

 

Schulessen

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 31.01.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Gerhard Hanke (CDU) vom 11.02.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 18.02.2013

Drucksache Nr.: XIX-078

 

Ich frage das Bezirksamt:

1) Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht vor, dass „der Schulträger (Bezirk) als Auftraggeber (…) die Räumlichkeiten und die Ausstattung dem Caterer kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung“ zu stellen hat – welche haushaltsmäßigen Auswirkungen hat dies und wie hoch sind diese jeweils – auch im Vergleich zur derzeitigen Situation?

Als Folge des Konzeptes zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin hat der Senat am 05.02.2013 den Entwurf des „Gesetzes Ober die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ beschlossen. Dieser Entwurf sieht regelt die neuen Kriterien für das Schulessen in Berlin und sieht entsprechende Änderungen des Schulgesetzes vor. Aussagen über eine Ausstattung und kostenfreie Nutzung der Räume wurden bisher vom Senat nicht getroffen. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Form die Änderungen des Schulge­setzes vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen werden.

2. Wie wird  die Kontrolle der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch die Bezirke derzeit sichergestellt?

Als Empfänger der Leistungen melden die Schulen dem Schulamt Mängel in der Leistungserfüllung. Sofern berechtigte Mängel festgestellt werden, beanstandet das Schulamt als Vertragspartner die mangelhafte Leistungserbringung gegenüber dem Caterer und setzt ggf. seine Rechte aus dem Vertrag durch.

3. Wie wird  die Kontrolle  der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch  die Bezirke nach Einführung des „neuen“ Schulessens sichergestellt werden? 

Im jetzigen Diskussionsstand  ist noch nicht entschieden, ob die Kontrolle zentral durch die Senatsverwaltung oder dezentral durch die Bezirke erfolgen wird und in welchem  Umfang hierfür zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt werden.

4) Ist die beabsichtigte Einrichtung  einer Kontrollstelle  Schulessen aus Sicht des Be­zirksamtes zielführend bei der Verbesserung der Kontrollqualität?

Bereits jetzt wird im Land Berlin jede Leistung eines Anbieters „kontrolliert“, da ansonsten eine Zahlung der Leistung nicht erfolgen darf. Für die Einrichtung einer Kontrollstelle ist es aber zuvor zwingend erforderlich, die Qualitätskriterien des Schulessens genauestens fest­zulegen, da eine Kontrolle nur möglich ist, wenn kontrollierbare Anforderungen definiert wurden. Mit der Definition einheitlicher Qualitätskriterien für Berlin ist derzeit eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter Beteilung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung beauftragt.

5. Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht die Zur-Verfügung-Stellung  zusätzlicher  Personalstellen „zur   fachlichen Verstärkung“ vor – wie viele solcher zusätzlicher Personalstellen werden im Bezirk benötigt?

Es gibt derzeit noch keine Informationen, in welchem Umfang (Häufigkeit) und in welcher Art (Sichtkontrolle, Beprobungen, etc) Kontrollen durchzuführen sind. Ohne diese Kenntnis­se kann kein Personalbedarf definiert werden.

6. Wie viel mehr wird das „neue“  Schulessen den Bezirk nach derzeitigem Planungs­stand kosten? 

Dieses hängt entscheidend sowohl vom künftigen Essenspreis als auch vom künftigen Elternbeitrag ab, beide Beträge stehen noch nicht endgültig fest, sodass entsprechende Berechnungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. In der dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorzulegenden Gesetzesvorlage wird der Senat auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen darstellen.

7. Wann laufen die derzeit mit den Schulcaterern bestehenden Essensverträge aus (um Einzelaufstellung wird gebeten)?

Alle mit den Schulcaterern geschlossenen Verträge für Spandauer Schulen haben eine ver­tragliche Laufzeit bis 31.07.2014. Eine Einzelaufstellung erübrigt sich daher.

8. Wie viele Schüler besuchen im laufenden Schuljahr Ganztagsgrundschulen?

Im laufenden Schuljahr 2012/13 besuchen derzeit 728 Kinder die gebundenen Ganztags­grundschulen.

9. Wie viele Schüler werden im kommenden Schuljahr  Ganztagsgrundschulen besu­chen?

Im kommenden Schuljahr 2013/14 werden ca. 730 Schüler/innen die gebundenen Ganz­tagsgrundschulen besuchen.

Start in das Schuljahr 2012/13 an den Spandauer Schulen

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 07.08.2012
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Gerhard Hanke (CDU) vom 27.08.2012
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 04.09.2012

Drucksache Nr.: XIX-051

 

Ich frage das Bezirksamt:

Anmerkung des Bezirksamtes: die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat zu Ihren Fragen mitgeteilt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt den Start  des Schuljahres 2012/2013?

Aus Sicht des Bezirksamtes sind die Schulen gut in das neue Jahr gestartet. Auch der Schulaufsicht sind keine nennenswerten Schwierigkeiten bekannt.

2. Wie ist die Lehrerausstattung an den Spandauer Schulen (Bitte untergliedert in Schulformen)?

Die Schulen sind entsprechend den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ausgestattet.

Für einige Schulen wurden nach Aktualisierung der Schülerzahlen rechtzeitig nach Schuljahresbeginn Sonderanträge auf befristete Neueinstellungen genehmigt (insgesamt 20, aufgrund nicht planbarer Tatbestände seit der Prognose). Diese Einstellungmöglichkeiten werden demnächst abgeschlossen.

Die genaue auf die Einzelschulen bezogene personelle Ausstattung kann erst nach stellenwirtschaftlicher Prüfung im November (Stichtag 1.11.2012) veröffentlicht werden.

3. Wie viele von den vom Senat neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer werden in Spandauer Schulen eingesetzt?

84 (6 Versetzungen, 1 Gastschülerabkommen, 8 Entfristungen, 48 unbefristete Neuein­stellungen, 1 befristete Neueinstellung, 20 Sonderanträge).

4. Lässt sich ein Fachkräftemangel in bestimmten Schulformen oder Fachbereichen erkennen?

Nach aktueller Abfrage in den Schulen gab es bei den Neueinstellungen keine Probleme, geeignete Fachrichtungen zu besetzen. Die allgemeinen berlin- und bundesweiten Man­ gelfächer sind hinlänglich bekannt.

5. An welchen Spandauer Schulen (bitte nach Schularten gliedern und jede Schule auflisten) sind aus welchen Gründen nicht alle Klassen und Lern­ gruppen mit Klassenleiterinnen und Klassenleitern versorgt?

Den Schulleitungen ist bekannt, dass für alle Lerngruppen bzw. Klassen ein Klassenlehrer/eine Klassenlehrerin vorhanden sein muss.

6. Wie viele Lehrkräfte an Spandauer Schulen sind mit Start des Schuljahres langfristig nicht verfügbar? Bitte mit Vergleichszahlen der letzten beiden Schuljahre.

Die Anzahl der langzeiterkrankten Lehrkräfte wird nach Stichtag erhoben. Nach der aktuellen Auswertung (Stichtag 31.5.2012) gibt es in Spandau 129 langzeiterkrankte Lehrkräfte. Das entspricht einem Anteil von 7,09 %.

Irreführende Fußgängerbedarfsampeln?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 10.11.2011
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 24.11.2011
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 02.12.2011

Drucksache Nr.: XIX-001

 

Ich frage das Bezirksamt:

Anmerkung des Bezirksamtes: Eingangs weise ich darauf hin, dass die Beantwortung zu den Fragen a) – e) aufgrund der berlinweiten Zuständigkeit von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) verfasst wurde.

a. Trifft es zu, dass es auch in Berlin Anforderungstasten bei Fußgängerampeln gibt, die (zumindest temporär) „nicht scharf“ geschaltet sind?

Nein.

Grundsätzlich bewirken die Taster eine Anforderung der Grünzeit für die Fußgänger: Dabei stehen im Grundzustand die Kfz-Signale auf Dauergrün und die Fußgängersignale zeigen Rot. Nach Betätigung des Tasters wird dann die Grünzeit für die Fußgänger angefordert.

Hierbei wird unterschieden zwischen einer

  • Sofortanforderung (die Fußgänger erhalten sofort nach Ende der Räumzeit des Kfz-Verkehrs ihr Grün) und der
  • Koordinierten Anforderung (das Fußgänger-Grün wird im Zyklus eines Signalumlaufs zu einer Zeit geschaltet, die sich sinnvoll in den Verkehrsablauf einbinden lässt).

Weiterhin gibt es Signalanlagen, bei denen zwar in jedem Signalumlauf das Fußgänger­ Grün gezeigt wird, die Betätigung des Tasters dann eine Verlängerung der Grünzeit bewirkt. Zum Beispiel um Straßen mit Mittelinseln diese dann ohne Halt überqueren zu können.

Vereinzelt werden Signalanlagen in Spitzenzeiten so geschaltet, dass eine Anforderung zyklisch erfolgt, das heißt, die Taster sind automatisch mit einer „Daueranforderung“ belegt. Hiermit wird verhindert, dass übermäßig lange Wartezeiten für die Fußgänger entstehen, wie sie bei sehr langen Signalumlaufzeiten und koordinierter Anforderung auftreten können.

Letztlich kann es natürlich vorkommen, dass die Anforderungstaster störungsbedingt vorübergehend außer Funktion gesetzt wurden. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise Anforderungseinheiten defekt sind.

b. Wenn ja, wie viele?

Entfällt.

c. Gibt es auch in Spandau solche Bluff-Ampeln?

Es gibt weder in Spandau noch in anderen Berliner Bezirken Bluff-Ampeln.

d. Wenn ja, wie viele?

Entfällt.

e. Warum werden die Anforderungstasten (z.T. temporär) nicht scharf geschaltet?

s. oben.

f. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage des Straßenverkehrsamtes Frankfurt/Main, dass diese Knöpfe nur nachts aktiv seien, da tagsüber die Gefahr eines Verkehrschaos‘ zu hoch sei, weshalb hier der Computer entscheide? Nur wenige Knöpfe in Frankfurt seien auch tagsüber funktionstüchtig.

Durch die vorstehenden Ausführungen der VLB entbehrt sich eine Beurteilung dessen. Die Situation in Berlin und so auch in Spandau ist nicht vergleichbar.

g. Ist die o.g. Aussage auch auf Berlin und Spandau übertragbar?

Nein.