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Ausschreibungsverfahren der Mensa am Kant-Gymnasium

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 27.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 06.05.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.05.2014

Drucksache Nr.: XIX-141

Ich frage das Bezirksamt:

1. An welchem Tag wurde das erste Ausschreibungsverfahren für den Rohbau eröffnet?

Antwort: Eröffnungstermin 05.02.2014 nach öffentlicher Ausschreibung

2. An welchem Tag endete dieses Ausschreibungsverfahren?

Antwort: Mit der Aufhebung am 13.02.2014

3. Gab es eine Widerspruchsfrist zu beachten?

Antwort: Nein

4. Was war das Ergebnis des ersten Ausschreibungsverfahrens?

Antwort: Aufhebung wegen grundlegender Änderungen der Vergabeunterlagen

5. Wann wurde das zweite Ausschreibungsverfahren für den Rohbau eröffnet?

Antwort: Eröffnungstermin am 13.03.2014 beschränkte Ausschreibung

6. An welchem Tag endet(e) dieses Ausschreibungsverfahren?

Antwort: Am 19.03.2014 mit Zuschlag an eine Firma

7. Gab/gibt es eine Widerspruchsfrist zu beachten?

Antwort: Nein

8. Was war das Ergebnis des zweiten Ausschreibungsverfahrens?

Antwort: Das wirtschaftlichste Angebot einer Firma hat den Zuschlag erhalten

9. Hat sich der Bieterkreis bei der 2. Ausschreibung gegenüber der Ersten verändert?

Antwort: Ja

10. Wenn ja, wie?

Antwort: In Absprache mit den Architekten wurden die Bieterkreise den neuen geänderten beschränkten Ausschreibungen (2 Gewerke) angepasst.

11. Wird der Zuschlag nun an den Erstbieter erteilt und ging dieser auch aus der ersten Ausschreibung als Erstbieter hervor?

Antwort: Zuschläge wurden an die jeweils Niedrigstbietenden erteilt. Nein.

12. Wie und aus welchem Etat werden die etwaigen Mehrkosten zur ursprünglichen Planung finanziert?

Antwort: Durch Einsparungen bei günstigen Submissionsergebnissen und aus dem Unvorhergesehenen.

13. Wie ist der weitere Zeitplan für den Bau der Mensa bis zu deren Fertigstellung?

Antwort: Baubeginn April 2014; Fertigstellung Dezember 2014

Fraktionsvorstand im Amt bestätigt

Turnusgemäß hat die CDU-Fraktion Spandau heute ihren Fraktionsvorstand neu gewählt. Auf der zweitägigen Klausurtagung der CDU-Fraktion Spandau in Linstow wurde Arndt Meißner als Vorsitzender erwartungsgemäß im Amt bestätigt.

Wiedergewählt wurden außerdem die bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Jochen Anders, Ulrike Billerbeck, Regina Canto, Josef Juchem und Lars Reinefahl.

Neu zum Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden wählten die Bezirksverordneten Thorsten Schatz, der auch Pressesprecher der CDU-Fraktion bleibt. Der bisherige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Joachim Koza wurde im Februar von der Bezirksverordnetenversammlung zum Vorsteher gewählt und kandidierte aus Rücksicht auf das Amt nicht erneut.

Die 23 Bezirksverordneten zogen auf ihrer Klausurtagung auch eine erste Bilanz nach 2,5 Jahren rot-rot-grüner Mehrheit unter Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank.

Arndt Meißner, Vorsitzender der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:
„Helmut Kleebank steht mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit für Pleiten, Pech und Pannen. Einen Verwaltungsfrischling ohne jegliche politische Erfahrung an die Spitze des Bezirks zu wählen mag anfangs eine spannende Idee gewesen sein, entpuppte sich aber schnell als eklatante Fehlentscheidung für den Bezirk. Von simplen Fehlern im Verwaltungsgeschehen bis hin zu verschlafenen Fristen war alles dabei. Das schlimmste ist jedoch, dass all diese Pannen und Fehler den Bezirk mehrere Millionen Euro gekostet haben. Während sich die rot-grüne Zählgemeinschaft redlich bemüht, über neue Gedenktage für sowjetische Widerstandskämpfer, über die Abschaffung von Warmbadetagen oder dem strikten Nein zu einem freien WLAN für ganz Spandau einen ‚Mentalitätswechsel‘ im Bezirk zu vollziehen, setzt die CDU-Fraktion mit ihren Stadträten weiterhin auf konkrete, zukunftsgewandte Schritte für die Spandauerinnen und Spandauer.

Es ist den Anstrengungen der drei CDU-Stadträte zu verdanken, dass Spandau die von SPD-Stadträten angehäuften Schulden abgebaut hat. Das ist nicht der Erfolg des Bezirksbürgermeisters, der zu dieser positiven Bilanz der CDU-Stadträte nichts als neue Schulden hinzugefügt und über die Herauszögerung von Bauprojekten wie der Mensa des Kant-Gymnasiums versucht hat, mit den Investitionsmitteln seine Haushaltslöcher zu stopfen.

Unser Ziel als stärkste politische Kraft bleibt es, mit offenen Ohren und Augen durch Spandau zu gehen, ansprechbar zu bleiben und das Optimum für unseren schönen Bezirk herauszuholen. Spandau ist ein liebenswerter Bezirk, der leider schlecht verwaltet wird. Das wollen wir 2016 ändern.“

Spandau.berlin – Mischt das Bezirksamt mit?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 13.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 27.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 28.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-137

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ab dem 18.03. die Domain-Endungen „.berlin“ registriert werden können?

Antwort: Ja.

2. Hat oder wird das Bezirksamt Spandau sich bestimmte Domainnamen reservieren lassen?

Antwort: Der Senatskanzlei wurde bereits am 09.11.2011 eine Liste mit den zu reservierenden lnternetdomains .berlin übermittelt.

3. Wenn ja, welche Domainnamen wurden oder werden wann registriert?

Antwort: Es wurden insgesamt 193 Domainnamen registriert. Eine Excel-Tabelle (siehe Anlagen) wurde der Senatskanzlei am 09.11.2011 per E-Mail übermittelt.

4. Wenn nein, warum nicht?

Antwort: entfällt

5. Welche Kosten entstehen für die Domainreservierungen und durch welchen Haushaltstitel werden diese finanziert?

Antwort: Es entstehen keine Kosten für das Bezirksamt Spandau.

6. Ab wann können Interessierte sich über die Domain „spandau.berlin“ über den Bezirk informieren?

Antwort: Das genaue Vorgehen für die tatsächliche Nutzung ist noch nicht festgelegt. Hierzu bedarf es noch Absprachen zwischen der Senatskanzlei und dotBerlin. Eine Nutzung der Domains ist in der Regel nicht vorgesehen, da das Internetportal Berlin.de das einzige vom Land autorisierte Stadtportal des Landes ist.

Ist die Mensa des Kant-Gymnasiums dem Bezirksbürgermeister ein Dorn im Auge?

Der Neubau der Mensa des Kant-Gymnasiums wurde erneut vom Bezirksbürgermeister verschoben. Wie im gestrigen Bezirksschulbeirat bekannt wurde, hat der Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistung neu gestartet. Der Bau verschiebt sich damit erneut.

Kai Wegner, Vorsitzender der CDU Spandau und CDU-Bundestagsabgeordneter, erklärt:
„Die Geduld von Eltern und Schülern, aber auch der CDU Spandau ist erschöpft. Erneut sorgt der Bezirksbürgermeister mit seinem Handeln dafür, dass der Bau der Mensa am Kant-Gymnasium in weite Ferne rückt.

Hätte der Bezirksbürgermeister die Planungen von CDU-Bildungsstadtrat Gerhard Hanke umgesetzt, wären wir viel weiter. Es kann nicht sein, dass eigens für den Mensabau bereit gestellte Mittel verwendet werden, um den Bezirkshaushalt zu schönen. Letztlich müssen darunter die Schülerinnen und Schüler leiden. Ich bin sehr gespannt, wie der Bezirksbürgermeister der Schule nun erklären wird, warum die Mensa wieder später kommt.“

Der Neubau hätte im vergangenen Jahr starten sollen. Die im Bezirkshaushalt dafür eingeplanten Investitionsmittel wurden jedoch vom Bezirksbürgermeister umgewidmet, um Löcher im Bezirkshaushalt zu stopfen, die er an anderer Stelle aufgerissen hatte.

Thorsten Schatz, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:
„Über die Nachricht, dass der Neubau erneut verschoben werden muss, kann man nur den Kopf schütteln. Hätte der Bezirksbürgermeister rechtzeitig ausgeschrieben, wäre ihm bereits letztes Jahr aufgefallen, dass seine Kostenschätzung nicht haltbar ist. Der Bezirksverordnetenversammlung hatte er erzählt, dass der Bau Ende 2013 hätte starten können. Da der Bezirksbürgermeister jedoch keine Winterbaustelle wollte, sollte der Bau Anfang 2014 beginnen. Fakt ist offensichtlich aber, dass zu diesem Zeitpunkt das Bieterverfahren noch gar nicht abgeschlossen war. Jetzt stellt Helmut Kleebank fest, dass die nunmehr eingegangenen Angebote den Finanzrahmen übersteigen, woraufhin er wieder neu ausschreiben lässt. Und das alles, ohne die Bezirksverordnetenversammlung darüber zu informieren. Schüler, Lehrer und Eltern brauchen endlich eine verlässliche Aussage des Bezirksbürgermeisters, wann die Mensa zur Verfügung steht. Wenn er die Mensa nicht will, dann soll er das der Schule auch bitte offen sagen.“

Rote Welle durch Spandau?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 12.02.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 03.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-133

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage eines Vertreters des Berliner Taxiverbandes, dass in Berlin täglich 600.000 Liter Benzin durch falsch aufeinander abgestimmte rote Ampeln verschwendet werde?

Das Bezirksamt beurteilt diese Aussage gar nicht, weil weder die Quellen noch die Berechnungsgrundlagen hier bekannt sind. Allerdings ist grundsätzlich ein erhöhter Benzinverbrauch durch unnötige Ampelstopps plausibel.

2. Wie wirkt das Bezirksamt bei der Optimierung der Ampelschaltungen auf Spandaus Straßen mit?

Da die Zuständigkeit für Anordnung, Bau, Unterhaltung und Steuerung von Lichtsignalanlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt und im Bezirksamt weder die technischen (Software) noch personellen Voraussetzungen vorliegen, verkehrstechnische Untersuchungen für ganze Straßenzüge vorzunehmen oder zu bearbeiten oder zu überprüfen, kann das Bezirksamt auch nicht bei der Optimierung der Ampelschaltungen mitwirken.

3. Sieht das Bezirksamt Notwendigkeiten und vor allem Möglichkeiten auf bestimmten (insbesondere) Hauptverkehrsstraßen die Ampelschaltungen so zu optimieren, dass man bei gleichmäßiger Geschwindigkeit nicht gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss?

Dem Bezirksamt sind derzeit keine Hauptverkehrsstraßen bekannt, auf denen man bei einer Geschwindigkeit, die der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entspricht, ohne Grund gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss. Ausnahme sind allerdings  in  vielen Fällen die  Straßenabschnitte, in  denen die zulässige Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Nacht auf 30 km/h reduziert ist.  Hier ist aus Kapazitätsgründen häufig keine Anpassung der Geschwindigkeit erfolgt. Das Bezirksamt hat dies gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung auch bereits entsprechend kommuniziert.

4. Für welche Straßen hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren von diesen Möglichkeiten mit welchem Erfolg Gebrauch gemacht?

Siehe Antwort zu 3.

5. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Takt der Ampelschaltungen auf der Nonnendammallee, insbesondere im Berufsverkehr, so zu verändern, dass die Verkehrsteilnehmer bei gleichbleibender Geschwindigkeit nicht wie jetzt an jeder Ampel halten müssen?

Bei der Betrachtung eines einzigen Straßenzuges ist es kaum möglich eine durchgehend „grüne Welle“ zu erreichen, insbesondere wegen der unterschiedlichen Abstände der Ampeln zueinander. Dies bedeutet nämlich, dass der Fahrzeugstrom je Richtung unterschiedlich lange bis zur nächsten Ampel benötigt und daher lediglich für eine Richtung eine Optimierung möglich wäre.

ln der Praxis wird diese Optimierung aber wegen weiterer Einflüsse durch kreuzende und einmündende Straßen, für die ein Verkehrsfluss ebenfalls gewährleistet sein muss, sowie wegen der Belange nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer, ÖPNV, Störungen im Verkehrsablauf und insbesondere durch Überlastung zu Verkehrsspitzen nur sehr eingeschränkt möglich sein.

6. Wie reihen sich Fußgänger- bzw. Bedarfsampeln in die normale Ampelschaltung ein?

Bedarfsampeln für Fußgänger reagieren bei dem ersten Anfordern in der Regel sofort, weitere Anforderungen sollen sich in die Koordinierung einfügen.

7. Wie werden einzelne Ampelphasen von wem festgelegt?

Siehe Antwort zu 2.

Kampf den Hundehassern

Die CDU-Fraktion Spandau sagt den Tierquälern den Kampf an. In einem entsprechenden Antrag für die Bezirksverordnetenversammlung am 19. März fordert die CDU-Fraktion Spandau ein Aktionsprogramm ‚Spandau gegen Tierquäler‘ für den Bezirk Spandau.

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Schulweg in Haselhorst sicherer

Auf dem Haselhorster Damm wurde in dieser Woche ein Zebrastreifen zur Nutzung freigegeben. Die CDU-Fraktion Spandau hatte diesen beantragt, um den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Bernd-Ryke-Grundschule noch sicherer zu gestalten.

Der CDU-Abgeordnete Matthias Brauner hatte sich gemeinsam mit dem CDU-Bezirksverordneten Thorsten Schatz für eine sichtbare Verbesserung der Schulwegsicherheit stark gemacht. Die CDU-Fraktion Spandau hatte daraufhin die Querungshilfe beantragt.

„Der Zebrastreifen auf dem Haselhorster Damm in Höhe der Weihnachtskirche kommt ja nicht nur den Grundschülern zu Gute, sondern ermöglicht auch älteren oder mobilitätseingeschränkten Haselhorstern eine leichtere und sichere Überquerung der Straße“, begründet der CDU-Abgeordnete Matthias Brauner die Initiative.

Der CDU-Bezirksverordnete Thorsten Schatz ergänzt: „Zwar gilt auf dem Haselhorster Damm schon ein zeitlich eingeschränktes Tempolimit, dennoch trägt der beleuchtete Zebrastreifen dazu bei, dass insbesondere die jungen Verkehrsteilnehmer frühzeitiger gesehen werden.“

WLAN-Projekt doch noch ausgebremst

Die Fraktionen von SPD und Grüne haben das Spandauer Projekt „Kostenfreies WLAN für das Rathaus“ in letzter Minute doch noch gekippt. Nachdem im April der Fachausschuss auch mit Stimmen der rot-grünen Zählgemeinschaft grünes Licht für das kostenfreie WLAN-Projekt gegeben hatte, ließen der Bezirksbürgermeister, SPD und Grüne die Initiative nun als ergebnislos im Ausschuss versanden.

Thorsten Schatz, CDU-Bezirksverordneter, erklärt:
„Der Bezirksbürgermeister war von der BVV im April aufgefordert worden, dem Förderverein Freie Netzwerke e.V. einen Zugang zum Rathausturm zu ermöglichen, damit dieser die notwendigen Richtantennen installieren kann. Natürlich vollkommen kostenneutral für den Bezirk.

In einem Bericht an die BVV teilte der Bezirksbürgermeister nun mit, dass dies nicht möglich sei, was auch am Montag im Fachausschuss noch einmal thematisiert wurde. Das ist insofern verwunderlich, als dass am selben Tag der Bezirksbürgermeister erklärt hatte, dass er ein WLAN-Projekt der Senatskanzlei unterstütze. Auf Nachfrage musste der Bezirksbürgermeister dann im Ausschuss einräumen, dass auch für das WLAN-Projekt der Senatskanzlei Antennen auf dem Rathaus installiert werden müssen. Warum nun die Antennen der Senatskanzlei okay sind, aber die des Vereins Freie Netzwerke nicht, erschließt sich uns nicht. Wieder einmal geht etwas beim Bezirksbürgermeister nicht, was in anderen Bezirken durchaus möglich ist.

Die Bitte an den Bezirksbürgermeister von CDU und Piraten, noch einmal zu prüfen, worin der Unterschied zwischen Freifunk und Senatskanzlei sei, lehnten die Fraktionen von SPD und Grüne mit Mehrheit ab. SPD und Grüne wollen schlichtweg keinen modernen Bürgerservice im Rathaus haben. Ich bin sehr gespannt, mit welch fadenscheinigen Ausreden der Bezirksbürgermeister gemeinsam mit seiner rot-grünen Zählgemeinschaft auch das WLAN-Projekt des Berliner Senats scheitern lassen wird.“

Flaggenordnung: Nicht gültig für den Bezirksbürgermeister?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 03.09.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 25.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 26.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-119

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksbürgermeister die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin (BeflaggVO), hier insbesondere § 5 bekannt, in welchem die nicht hoheitliche Beflaggung geregelt ist?

Ja.

2. Trifft es zu, dass nicht hoheitliche Beflaggung nach § 5 BeflaggVO grundsätzlich nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und nur in Ausnahmefällen (sog. bezirkliche Anlässe) mit Zustimmung des Bezirksamtes zu erfolgen hat?

Ja.

3. Wie definiert das Bezirksamt/der Senat „bezirkliche Anlässe“ im Sinne von § 5 Satz 2 BeflaggVO?

Bezirkliche Anlässe können alle Sachverhalte oder Ereignisse mit bezirklichem Kontext sein.

4. Welche nicht hoheitlichen Beflaggungen sind in den letzten zwei Jahren erfolgt?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Fahne am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen „Terres des Femmes“
  • Regenbogenfahne anlässlich des Pride Festivals
  • Fahne der Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne anlässlich des Rathausjubiläums und der Rathaus-Ausstellung.

5. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 1 BeflaggVO mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung?

Eine vollständig und eine teilweise.

6. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 2 BeflaggVO aus bezirklichen Anlässen? Welche bezirklichen Anlässe waren das?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Regenbogenfahne über den gesamten Zeitraum gemäß Beschluss der BVV
  • Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne aus Anlass des 100. Rathausjubiläums.

7. Trifft es zu, dass der Senator für Inneres und Sport zugestimmt hat, dass die Bezirke anlässlich des Christopher-Street-Days am 22.06.2013 sowie für die Respect Games am 01.06.2013 die Regenbogenflagge hissen dürfen?

Ja.

8. Welchen bezirklichen Anlass für Spandau sieht der Bezirksbürgermeister für die im Juni erfolgte durchgehende Beflaggung während der Pride Weeks, einem schwul-lesbischen Straßenfest, das rund um die Motzstraße in Schöneberg gefeiert wird?

Der bezirkliche Anlass ist der entsprechende BVV-Beschluss.

9. Welche Grenzen bzw. welchen Maßstab für bezirkliche Anlässe sieht der Bezirk in Anbetracht der Vielzahl der weltweit gefeierten und förderungswürdigen Gedenk- und Aktionstage?

Es erfolgt eine Abwägung im Einzelfall.

HzE Sehenden Auges in die Schulden?

Schriftliche Anfrage der Bezirksverordneten Janine Schneider (CDU) und Thorsten Schatz (CDU) vom 29.08.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 18.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 19.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-117

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie ist der aktuelle IST-Ausgabenstand bei den Hilfen zur Erziehung (Bitte mit im Haushalt veranschlagter Summe angeben)?

Die IST -Ausgaben per 31.07.2013 betrugen 20.870,8 T € ( 24.227,9 T € per 31.08.2013). Der ursprüngliche Ansatz im Haushaltsplan beträgt 33.646,0 T€, die fortgeschriebenen Ansätze, d. h. unter Berücksichtigung des Ergänzungsplans belaufen sich auf insgesamt 34.114,0 T €.

2. Wie ist die aktuelle Ausgabenprognose für die Hilfen zur Erziehung zum 31.12.2013?

Die Ausgabeprognose Stand 31.07.2013 wurde mit 36.090,0 T € und Stand 31.08.2013 mit 36.640,0 T € eingeschätzt.

3. Welchen Personen/Gremien wurde dieser Stand / die Ausgabenprognose wann zur Kenntnis gegeben?

Der Bezirksbürgermeister berichtet regelmäßig über den Stand der Einnahmen und Ausgaben im Bezirksamt und im Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung.

Die Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgabenper 31.07.2013, der auch die Fallgruppe „Hilfen zur Erziehung“ beinhaltet, war Gegenstand der Beratungen in der BA-Sitzung am 13.8.2013. Diese Übersicht wurde außerdem mit Schreiben vom 8.8.2013 über den Vorsteher der BW an die Vorsitzende des Ausschusses versandt.

4. Hätte der Bezirksbürgermeister hiervon bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Der Bezirksbürgermeister hat aufgrund seiner eigenen Berichterstattung im Bezirksamt Kenntnis von diesem Umstand.

5. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

6. Hätte der Haushaltsausschuss oder zumindest die Vorsitzende hiervon spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Dem Ausschuss für Haushalt,·Personal und Rechnungsprüfung wurde der Bericht des Haushaltsamtes über den Stand der Einnahmen und Ausgaben Stand 31.07.2013 am 08.08.2013 zur Kenntnis übersandt (s. a. Tz. 3).

7. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

8. Hält das Bezirksamt den Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, den Haushaltsansatz 201412015 um jeweils 500.000 Euro zu senken angesichts der aktuellen IST-Prognosen für fachlich und finanziell vertretbar?

Die Absenkung der Ansätze 2014/2015 für Hilfen zur Erziehung um jeweils 500.000 € war nicht Bestandteil des entsprechenden BA-Beschlusses zur BVV-Vorlage. Die Entscheidung zur Absenkung der Ansätze wurde auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses von der BVV getroffen. Gemäß § 12 Abs.2 Nr. 1 BezVG entscheidet die BVV über den Haushaltsplan.

Die Senatsverwaltung für Finanzen bemisst die Globalsumme für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 201412015 für die Bezirke auf der Grundlage der Jahresergebnisse 2012.

Die Einstellung der Ansätze 201412015 unter der zugemessenen Globalsumme in Höhe von jeweils 500.000 € erklärt sich aus Stückkostenvorteilen, die sich auf der Basis der Ergebnisse 2012 bei den Hilfen zur Erziehung ergeben haben. Insofern ist davon auszugehen, dass diese Veranschlagung aufgrund der bisherigen einschlägigen Kriterien im Rahmen der Nachschau der Bezirkshaushaltspläne durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht beanstandet wird.