Der Senat von Berlin prüft die Einrichtung eines offiziellen Giftköder-Atlasses für das Land Berlin. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage des tierschutzpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Berlin, Alexander J. Herrmann, hervor. Der Senat greift damit eine Forderung der Berliner CDU auf.
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Jugendliche setzen sich für zukunftsfitte Schulen in Spandau ein
Spandaus Schulen sollen zukunftsfit gemacht werden. An einer Spandauer Schule soll zu diesem Zweck im Rahmen eines Modellversuchs eine Tablet- oder Laptopklasse eingerichtet werden. Dies beschloss die Bezirksverordnetenversammlung Spandau am Mittwoch. Damit griffen die Bezirksverordneten einen Antrag einer Jugendlichen aus der Generationen-BVV 2014 auf.
Auch die beiden anderen Jugend-Anträge aus der Generationen-BVV 2014 fanden am Mittwoch die Zustimmung der Bezirksverordneten: so sollen an Spandaus Schulen Projekttage zum Thema „Sicherheit und Datenschutz im Netz“ durchgeführt und die „Berliner Verwaltungsstrukturen“ in den Rahmenlehrplan der Sekundarstufe I aufgenommen werden.
Thorsten Schatz, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:
„Die Generationen-BVV ist ein voller Erfolg. Jugendliche wie auch Senioren bringen sich mit ihren Themen ein. Auch wenn es in diesem Fall fast ein Jahr bis zur Beschlussfassung gedauert hat: die BVV hat mit ihrem positiven Votum für die drei Anliegen der Jugendlichen deutlich gemacht, dass sie sich freut, wenn Jugendliche ihren Anliegen über die Generationen-BVV Gehör verschaffen. Ich finde es toll, dass es mittlerweile sogar Lehrer im Bezirk gibt, die ihre Schulklassen ermutigen, sich über die Generationen-BVV einzubringen, und sie dabei auch fachlich begleiten.
Die nunmehr verabschiedeten Initiativen zu Medienkompetenz und politischer Bildung sind wichtige Anliegen, die wir sehr unterstützen, denn sie sorgen dafür, dass Spandaus Schulen noch ein Stückchen zukunftsfitter werden. Den jungen Initiatoren gilt dafür unser aller Dank. Die Senatsverwaltung für Bildung ist nun aufgefordert, die Initiativen der Jugendlichen auch umzusetzen.“
Weihnachtsgeschenk für Spandaus Bürgerämter?
Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 15.12.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 08.01.2015
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 09.01.2015
Drucksache Nr.: XIX-167
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie viele der von Senator Nußbaum bewilligten 31 Stellen für Berlins Bürgerämter sind für den Bezirk Spandau vorgesehen?
2,5
2) Ab wann stehen diese Stellen dem Bezirk zur Verfügung?
ab sofort, befristet bis zum 31.12.2016
3) Werden hier Außeneinstellungen möglich?
grundsätzlich ja
4) Wann werden die Stellenbesetzungen voraussichtlich abgeschlossen sein?
ca. Mitte 2015
5) Wie werden sich die neue(n) Stelle(n) auf die Arbeit und das Serviceangebot des Bürgeramtes auswirken?
Zunächst müssen die neuen Mitarbeiter/innen eingearbeitet werden, dies wird erfahrungsgemäß 6 Monate in Anspruch nehmen. Eine positive Auswirkung auf eine schnellere Terminvergabe wird angestrebt.
6) Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Personalbedarf in Spandaus Bürgerämtern?
An dieser Stelle kann keine belastbare Aussage getroffen werden, da zum einen die Serviceleistungen in einer berlinweiten Zuständigkeit erbracht werden (kein Wohnortprinzip) und zum anderen nicht gesagt werden kann, wie häufig die Bürger/innen tatsächlich das Bürgeramt aufsuchen.
Tatsache ist, dass aufgrund des schon jetzt spürbaren Bevökerungszuwachses Berlins die Bürgerämter in Zukunft noch stärker nachgefragt sein werden.
7) Wie hat sich der Personalbedarf und die Personalstärke in Spandaus Bürgerämtern seit 2011 verändert?
Auch hier ist die Betrachtung landesweit anzustellen. In 2011 waren in den Bürgerämtern 586,8 Vollzeitäquivalente (VZA) eingesetzt, rund 64 wurden in den Folgejahren abgebaut.
In Spandau waren es 2011 35,93 VZÄ. Derzeit sind es 33,92 VZÄ.
Der Vollständigkeit halber muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass zu den Aufgaben der Berliner Bürgerämter nicht nur die reine Bürgerberatung mit den vielfältigen Dienstleistungen gehört. Demzufolge verbergen sich hinter den genannten VZÄ auch Stellenanteile, die im Backofficebereich tätig sind.
Warum ist Heiraten in Spandau so teuer?
Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 07.11.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 27.11.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 01.12.2014
Drucksache Nr.: XIX-162
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie teuer ist eine Eheschließung in Spandau?
Nach dem Produktvergleichsbericht fielen bei der Durchführung einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung in Spandau im Jahr 2013 Stückkosten in Höhe von 188,09 Euro an.
2. Wie teuer ist eine Eheschließung im Berliner Durchschnitt?
Nach dem Produktvergleichsbericht lagen die Stückkosten im Berliner Median bei der Durchführung einer Eheschließung/Begründung im Jahr 2013 bei 141,63 Euro.
3. Wie erklärt das Bezirksamt die Differenz zwischen den Kosten im Bezirk Spandau und dem Berliner Schnitt?
Im Standesamt Spandau waren bereits im Jahre 2013 hohe krankheitsbedingte Ausfallzeiten, insbesondere bei den Beamtinnen und Beamten, zu verzeichnen. Diese Personalkosten verbleiben zu 100% in der Kostenrechnung, auch wenn diese Mitarbeiter/innen sich nicht im Dienst befinden und demzufolge auch nicht an den Produkten arbeiten können.
4. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass man nach einer aktuellen Aufstellung der Senatsverwaltung für Finanzen im Bezirk Spandau für eine Eheschließung am meisten bezahlen muss?
Die aufgeführten Stückkosten im Produktvergleichsbericht entsprechen nicht den Kosten, die den Bürgern in Form von Gebühren oder sonstigen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden, somit zahlen Bürgerinnen in Spandau für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr als in anderen Bezirken.
5. Ist diese Tatsache auf eine mangelnde Ausstaffierung im Bezirkshaushalt zurückzuführen?
Nein.
6. Welche finanziellen Voraussetzungen hatte der zuständige Bezirksstadtrat für diesen Bereich angemeldet, welche Mittel wurden von der BVV beschlossen und wie ist der tatsächliche Bedarf?
Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, da die Ursachen – wie zu Punkt 3. geschildert – anderer Natur sind und nicht mit der finanziellen Ausstattung in Zusammenhang stehen.
7. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass Eheschließungen auch am Wochenende – auch beispielsweise an besonderen Orten des Bezirks – eine sinnvolle Ergänzung des Serviceangebotes des Standesamtes wären?
Ein solches Zusatzangebot wird vom Fachbereich angestrebt. Allerdings verweise ich dazu auf meine mehrfach getätigten Aussagen, dass ein solches Angebot nur bei einer stabilen Personalsituation abzudecken ist und darüber hinaus mit zusätzlichen Kosten hinsichtlich der Gebäudereinigung, des Energieverbrauchs und bei der IT-Stelle verbunden wäre.
Aus wirtschaftlichen Aspekten heraus könnte es sich dann auch nur um solche Trauorte handeln, an denen mindestens 5 Eheschließungen bzw. Begründungen einer Lebenspartnerschaft hinter einander durchgeführt werden können.
Angesichts der zu 1. bis 3. dargelegten Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung ist es derzeit dem Bezirk nicht möglich, ein solches Zusatzangebot anzubieten.
8. Wie müsste der nächste Bezirkshaushalt an dieser Stelle aussehen, damit auch am Wochenende Eheschließungen im Bezirk Spandau möglich sind?
Aus der Beantwortung der vorstehenden Fragen ergibt sich, dass sich die Frage so nicht stellt.
Berufsschulen stärken
Die CDU-Fraktion Spandau fordert vom Berliner Senat Maßnahmen zur Stärkung der Berufsschulen ein. In einer Antragsserie fordert sie, dass Lehrerfortbildungen ausschließlich vom Dienstherrn finanziert werden und künftig auch mehr Geld für die An- und Wiederbeschaffung von technischen Geräten zur Verfügung steht. Weiterlesen
Spandau.berlin – Mischt das Bezirksamt mit?
Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 13.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 27.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 28.03.2014
Drucksache Nr.: XIX-137
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ab dem 18.03. die Domain-Endungen „.berlin“ registriert werden können?
Antwort: Ja.
2. Hat oder wird das Bezirksamt Spandau sich bestimmte Domainnamen reservieren lassen?
Antwort: Der Senatskanzlei wurde bereits am 09.11.2011 eine Liste mit den zu reservierenden lnternetdomains .berlin übermittelt.
3. Wenn ja, welche Domainnamen wurden oder werden wann registriert?
Antwort: Es wurden insgesamt 193 Domainnamen registriert. Eine Excel-Tabelle (siehe Anlagen) wurde der Senatskanzlei am 09.11.2011 per E-Mail übermittelt.
4. Wenn nein, warum nicht?
Antwort: entfällt
5. Welche Kosten entstehen für die Domainreservierungen und durch welchen Haushaltstitel werden diese finanziert?
Antwort: Es entstehen keine Kosten für das Bezirksamt Spandau.
6. Ab wann können Interessierte sich über die Domain „spandau.berlin“ über den Bezirk informieren?
Antwort: Das genaue Vorgehen für die tatsächliche Nutzung ist noch nicht festgelegt. Hierzu bedarf es noch Absprachen zwischen der Senatskanzlei und dotBerlin. Eine Nutzung der Domains ist in der Regel nicht vorgesehen, da das Internetportal Berlin.de das einzige vom Land autorisierte Stadtportal des Landes ist.
Rote Welle durch Spandau?
Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 12.02.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 03.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.03.2014
Drucksache Nr.: XIX-133
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage eines Vertreters des Berliner Taxiverbandes, dass in Berlin täglich 600.000 Liter Benzin durch falsch aufeinander abgestimmte rote Ampeln verschwendet werde?
Das Bezirksamt beurteilt diese Aussage gar nicht, weil weder die Quellen noch die Berechnungsgrundlagen hier bekannt sind. Allerdings ist grundsätzlich ein erhöhter Benzinverbrauch durch unnötige Ampelstopps plausibel.
2. Wie wirkt das Bezirksamt bei der Optimierung der Ampelschaltungen auf Spandaus Straßen mit?
Da die Zuständigkeit für Anordnung, Bau, Unterhaltung und Steuerung von Lichtsignalanlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt und im Bezirksamt weder die technischen (Software) noch personellen Voraussetzungen vorliegen, verkehrstechnische Untersuchungen für ganze Straßenzüge vorzunehmen oder zu bearbeiten oder zu überprüfen, kann das Bezirksamt auch nicht bei der Optimierung der Ampelschaltungen mitwirken.
3. Sieht das Bezirksamt Notwendigkeiten und vor allem Möglichkeiten auf bestimmten (insbesondere) Hauptverkehrsstraßen die Ampelschaltungen so zu optimieren, dass man bei gleichmäßiger Geschwindigkeit nicht gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss?
Dem Bezirksamt sind derzeit keine Hauptverkehrsstraßen bekannt, auf denen man bei einer Geschwindigkeit, die der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entspricht, ohne Grund gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss. Ausnahme sind allerdings in vielen Fällen die Straßenabschnitte, in denen die zulässige Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Nacht auf 30 km/h reduziert ist. Hier ist aus Kapazitätsgründen häufig keine Anpassung der Geschwindigkeit erfolgt. Das Bezirksamt hat dies gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung auch bereits entsprechend kommuniziert.
4. Für welche Straßen hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren von diesen Möglichkeiten mit welchem Erfolg Gebrauch gemacht?
Siehe Antwort zu 3.
5. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Takt der Ampelschaltungen auf der Nonnendammallee, insbesondere im Berufsverkehr, so zu verändern, dass die Verkehrsteilnehmer bei gleichbleibender Geschwindigkeit nicht wie jetzt an jeder Ampel halten müssen?
Bei der Betrachtung eines einzigen Straßenzuges ist es kaum möglich eine durchgehend „grüne Welle“ zu erreichen, insbesondere wegen der unterschiedlichen Abstände der Ampeln zueinander. Dies bedeutet nämlich, dass der Fahrzeugstrom je Richtung unterschiedlich lange bis zur nächsten Ampel benötigt und daher lediglich für eine Richtung eine Optimierung möglich wäre.
ln der Praxis wird diese Optimierung aber wegen weiterer Einflüsse durch kreuzende und einmündende Straßen, für die ein Verkehrsfluss ebenfalls gewährleistet sein muss, sowie wegen der Belange nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer, ÖPNV, Störungen im Verkehrsablauf und insbesondere durch Überlastung zu Verkehrsspitzen nur sehr eingeschränkt möglich sein.
6. Wie reihen sich Fußgänger- bzw. Bedarfsampeln in die normale Ampelschaltung ein?
Bedarfsampeln für Fußgänger reagieren bei dem ersten Anfordern in der Regel sofort, weitere Anforderungen sollen sich in die Koordinierung einfügen.
7. Wie werden einzelne Ampelphasen von wem festgelegt?
Siehe Antwort zu 2.
WLAN-Projekt doch noch ausgebremst
Die Fraktionen von SPD und Grüne haben das Spandauer Projekt „Kostenfreies WLAN für das Rathaus“ in letzter Minute doch noch gekippt. Nachdem im April der Fachausschuss auch mit Stimmen der rot-grünen Zählgemeinschaft grünes Licht für das kostenfreie WLAN-Projekt gegeben hatte, ließen der Bezirksbürgermeister, SPD und Grüne die Initiative nun als ergebnislos im Ausschuss versanden.
Thorsten Schatz, CDU-Bezirksverordneter, erklärt:
„Der Bezirksbürgermeister war von der BVV im April aufgefordert worden, dem Förderverein Freie Netzwerke e.V. einen Zugang zum Rathausturm zu ermöglichen, damit dieser die notwendigen Richtantennen installieren kann. Natürlich vollkommen kostenneutral für den Bezirk.
In einem Bericht an die BVV teilte der Bezirksbürgermeister nun mit, dass dies nicht möglich sei, was auch am Montag im Fachausschuss noch einmal thematisiert wurde. Das ist insofern verwunderlich, als dass am selben Tag der Bezirksbürgermeister erklärt hatte, dass er ein WLAN-Projekt der Senatskanzlei unterstütze. Auf Nachfrage musste der Bezirksbürgermeister dann im Ausschuss einräumen, dass auch für das WLAN-Projekt der Senatskanzlei Antennen auf dem Rathaus installiert werden müssen. Warum nun die Antennen der Senatskanzlei okay sind, aber die des Vereins Freie Netzwerke nicht, erschließt sich uns nicht. Wieder einmal geht etwas beim Bezirksbürgermeister nicht, was in anderen Bezirken durchaus möglich ist.
Die Bitte an den Bezirksbürgermeister von CDU und Piraten, noch einmal zu prüfen, worin der Unterschied zwischen Freifunk und Senatskanzlei sei, lehnten die Fraktionen von SPD und Grüne mit Mehrheit ab. SPD und Grüne wollen schlichtweg keinen modernen Bürgerservice im Rathaus haben. Ich bin sehr gespannt, mit welch fadenscheinigen Ausreden der Bezirksbürgermeister gemeinsam mit seiner rot-grünen Zählgemeinschaft auch das WLAN-Projekt des Berliner Senats scheitern lassen wird.“
Flaggenordnung: Nicht gültig für den Bezirksbürgermeister?
Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 03.09.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 25.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 26.09.2013
Drucksache Nr.: XIX-119
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksbürgermeister die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin (BeflaggVO), hier insbesondere § 5 bekannt, in welchem die nicht hoheitliche Beflaggung geregelt ist?
Ja.
2. Trifft es zu, dass nicht hoheitliche Beflaggung nach § 5 BeflaggVO grundsätzlich nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und nur in Ausnahmefällen (sog. bezirkliche Anlässe) mit Zustimmung des Bezirksamtes zu erfolgen hat?
Ja.
3. Wie definiert das Bezirksamt/der Senat „bezirkliche Anlässe“ im Sinne von § 5 Satz 2 BeflaggVO?
Bezirkliche Anlässe können alle Sachverhalte oder Ereignisse mit bezirklichem Kontext sein.
4. Welche nicht hoheitlichen Beflaggungen sind in den letzten zwei Jahren erfolgt?
- Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
- Fahne am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen „Terres des Femmes“
- Regenbogenfahne anlässlich des Pride Festivals
- Fahne der Bürgermeister für den Frieden
- Spandau-Fahne anlässlich des Rathausjubiläums und der Rathaus-Ausstellung.
5. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 1 BeflaggVO mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung?
Eine vollständig und eine teilweise.
6. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 2 BeflaggVO aus bezirklichen Anlässen? Welche bezirklichen Anlässe waren das?
- Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
- Regenbogenfahne über den gesamten Zeitraum gemäß Beschluss der BVV
- Bürgermeister für den Frieden
- Spandau-Fahne aus Anlass des 100. Rathausjubiläums.
7. Trifft es zu, dass der Senator für Inneres und Sport zugestimmt hat, dass die Bezirke anlässlich des Christopher-Street-Days am 22.06.2013 sowie für die Respect Games am 01.06.2013 die Regenbogenflagge hissen dürfen?
Ja.
8. Welchen bezirklichen Anlass für Spandau sieht der Bezirksbürgermeister für die im Juni erfolgte durchgehende Beflaggung während der Pride Weeks, einem schwul-lesbischen Straßenfest, das rund um die Motzstraße in Schöneberg gefeiert wird?
Der bezirkliche Anlass ist der entsprechende BVV-Beschluss.
9. Welche Grenzen bzw. welchen Maßstab für bezirkliche Anlässe sieht der Bezirk in Anbetracht der Vielzahl der weltweit gefeierten und förderungswürdigen Gedenk- und Aktionstage?
Es erfolgt eine Abwägung im Einzelfall.
HzE Sehenden Auges in die Schulden?
Schriftliche Anfrage der Bezirksverordneten Janine Schneider (CDU) und Thorsten Schatz (CDU) vom 29.08.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 18.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 19.09.2013
Drucksache Nr.: XIX-117
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie ist der aktuelle IST-Ausgabenstand bei den Hilfen zur Erziehung (Bitte mit im Haushalt veranschlagter Summe angeben)?
Die IST -Ausgaben per 31.07.2013 betrugen 20.870,8 T € ( 24.227,9 T € per 31.08.2013). Der ursprüngliche Ansatz im Haushaltsplan beträgt 33.646,0 T€, die fortgeschriebenen Ansätze, d. h. unter Berücksichtigung des Ergänzungsplans belaufen sich auf insgesamt 34.114,0 T €.
2. Wie ist die aktuelle Ausgabenprognose für die Hilfen zur Erziehung zum 31.12.2013?
Die Ausgabeprognose Stand 31.07.2013 wurde mit 36.090,0 T € und Stand 31.08.2013 mit 36.640,0 T € eingeschätzt.
3. Welchen Personen/Gremien wurde dieser Stand / die Ausgabenprognose wann zur Kenntnis gegeben?
Der Bezirksbürgermeister berichtet regelmäßig über den Stand der Einnahmen und Ausgaben im Bezirksamt und im Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung.
Die Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgabenper 31.07.2013, der auch die Fallgruppe „Hilfen zur Erziehung“ beinhaltet, war Gegenstand der Beratungen in der BA-Sitzung am 13.8.2013. Diese Übersicht wurde außerdem mit Schreiben vom 8.8.2013 über den Vorsteher der BW an die Vorsitzende des Ausschusses versandt.
4. Hätte der Bezirksbürgermeister hiervon bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?
Der Bezirksbürgermeister hat aufgrund seiner eigenen Berichterstattung im Bezirksamt Kenntnis von diesem Umstand.
5. Wenn nein, warum nicht?
entfällt
6. Hätte der Haushaltsausschuss oder zumindest die Vorsitzende hiervon spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?
Dem Ausschuss für Haushalt,·Personal und Rechnungsprüfung wurde der Bericht des Haushaltsamtes über den Stand der Einnahmen und Ausgaben Stand 31.07.2013 am 08.08.2013 zur Kenntnis übersandt (s. a. Tz. 3).
7. Wenn nein, warum nicht?
entfällt
8. Hält das Bezirksamt den Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, den Haushaltsansatz 201412015 um jeweils 500.000 Euro zu senken angesichts der aktuellen IST-Prognosen für fachlich und finanziell vertretbar?
Die Absenkung der Ansätze 2014/2015 für Hilfen zur Erziehung um jeweils 500.000 € war nicht Bestandteil des entsprechenden BA-Beschlusses zur BVV-Vorlage. Die Entscheidung zur Absenkung der Ansätze wurde auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses von der BVV getroffen. Gemäß § 12 Abs.2 Nr. 1 BezVG entscheidet die BVV über den Haushaltsplan.
Die Senatsverwaltung für Finanzen bemisst die Globalsumme für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 201412015 für die Bezirke auf der Grundlage der Jahresergebnisse 2012.
Die Einstellung der Ansätze 201412015 unter der zugemessenen Globalsumme in Höhe von jeweils 500.000 € erklärt sich aus Stückkostenvorteilen, die sich auf der Basis der Ergebnisse 2012 bei den Hilfen zur Erziehung ergeben haben. Insofern ist davon auszugehen, dass diese Veranschlagung aufgrund der bisherigen einschlägigen Kriterien im Rahmen der Nachschau der Bezirkshaushaltspläne durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht beanstandet wird.