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Blaulichtfahrten für Tierambulanzen ermöglichen

Der Landesparteitag der CDU Berlin hat im Juni meinen Antrag „Mensch und Hund in Berlin – für ein Miteinander in der Stadt“ einstimmig an die CDU-Fraktion Berlin zur weiteren Beratung und Umsetzung weitergeleitet. Im Antrag heißt es:

Tierambulanz für Berlin
Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung. Gerade im dichten Berufsverkehr muss eine schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet werden.

Ich habe mir als Bezirksverordneter darüber hinausgehend folgende Überlegungen gemacht, die an diese Passage anknüpfen:

Der Tierschutz hat im August 2002 mit der Änderung des Artikel 20a Grundgesetz Verfassungsrang erhalten. In der gelebten Alltagsrealität ist dies jedoch noch nicht überall angekommen. Ein Beispiel hierfür ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Im dichten Berliner (Berufs-)Verkehr haben die Tierretter kaum eine Chance rechtzeitig verletzte Tiere zu erreichen.

Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Fische u. a.) oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere wie Igel, Füchse, Schwäne, Tauben oder auch streunende Katzen. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung: um gerade im dichten Berufsverkehr eine schnelle tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, bin ich der Auffassung, dass Tierambulanzen Sonder- und Wegerechte im Sinne der §§ 35, 38 StVO zu gewähren sind.

Die Fahrt mit Blaulicht und freier Durchfahrt bei roten Ampeln ist bislang nur Polizei, Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen im Einsatz gestattet. Die Gewährung dieses Sonderrechts wird vom Gesetzgeber zurecht restriktiv gehandhabt, da von Blaulichtfahrten und Durchfahrten bei roten Ampeln ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

Es gibt allerdings stichhaltige Gründe, dieses Sonderrecht auch für lebensrettende Einsätze der Tierambulanzen zu gestatten.

Zum einen sind auch Tiere laut BGB „keine Sache“ (§ 90a BGB) und verdienen die besondere Fürsorge der Gesellschaft. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass Tieren „als Mitgeschöpfen“ ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Zum anderen lehrt die Erfahrung, dass Besitzern von verletzten oder in Lebensgefahr schwebenden Tieren aufgrund der erhöhten Aufregung und Sorge um das verletzte Tier Fehlreaktionen im Straßenverkehr unterlaufen können, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen können. Schon unter diesem Aspekt wäre es geraten, den Transport verletzter Tiere zum Tierarzt tunlichst auf die Tierambulanz zu verlagern und dieser das genannte Sonderrecht zuzugestehen.

Auch die rasche Annäherung der Tierambulanz an den Einsatzort ist ein gewichtiges Argument – verletzte oder entlaufene Tiere, vor allem Großtiere wie Rind und Pferd oder entlaufene Raubtiere, können ihrerseits zum Risiko für die Allgemeinheit werden, was das zeitnahe Eintreffen von tierärztlich geschultem Personal wünschenswert macht.

Es wäre also gut, wenn der Senat von Berlin prüfen würde, ob eine Zuerkennung der Sonderrechte nach § 35 StVO im Zuge einer Ausnahmegenehmigung (§46 Absatz 2 StVO) von den Vorschriften der StVO möglich ist.

Warum ich am 22.9. CDU wähle

Am kommenden Sonntag finden die Bundestagswahlen statt. Ich gehe hin. Ich gehe wählen. Und ich werde mit beiden Stimmen CDU wählen.

Auch nach zwölf Jahren Mitgliedschaft in der Union und auch, obwohl ich für die CDU in der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau mitarbeiten darf, überprüfe ich mich bei jeder Wahl selbst. Denn schließlich möchte auch ich ja wissen, ob es noch „meine“ CDU ist, für die ich Wahlkampf mache. Dank Wahlomat geht das ganz einfach.

Wie bei jeder Bundestagswahl hat man zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man seine(n) Bundestagsabgeordnete(n) vor Ort. Mit der zweiten Stimme wählt man die Partei, die den Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin vorschlagen darf. Die Zweitstimme nennt man daher auch die Kanzlerstimme.

Meine Erststimme bekommt Kai Wegner.
Kai Wegner ist seit 2005 Bundestagsabgeordneter für die CDU in Spandau und Charlottenburg Nord. Der geneigte Leser meines Blogs weiß, dass ich einen gesunden Lokalpatriotismus für meinen Heimatbezirk Spandau pflege. Allein schon deshalb müsste ich den gebürtigen Spandauer Kai Wegner dem zugezogenen Hamburger Swen Schulz (SPD) vorziehen. Das ist aber nur ein Grund. Ich schätze an Kai Wegner, dass er ehrlich und geradeaus ist. Wenn er einem etwas zusagt, dann hält er sich daran. Das kann man vom SPD-Kandidaten nicht immer behaupten. Nachdem er sich schon 2009 nicht an Absprachen bei der Plakatierung gehalten hat, hat er sich mit seinen Teams auch über die Absprachen aller Parteien hinweggesetzt und mehrere Stunden vor der vereinbarten Zeit begonnen, zu plakatieren. Grob unsportlich.
Kai Wegner hat sich hochgearbeitet. Er ist mittlerweile Chef der Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten. Als dieser nimmt er regelmäßig an den Vorstandssitzungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil und trifft die Bundeskanzlerin. So kann er viele Anliegen, die ihm ans Herz gelegt werden, „ganz oben“ direkt ansprechen.

Kai Wegner ist niemand, der nur redet. Er nutzt sein Mandat für diejenigen, die ihn gewählt haben. Ob es nun ein kommunalpolitisches Anliegen ist, ein Problem mit dem Jobcenter oder eine notwendige Gesetzesveränderung. Unmöglich ist für ihn erst einmal nichts. Er belässt es anders als sein SPD-Mitbewerber aber nicht dabei, Briefe zu schreiben. Er arbeitet ohne viel Aufsehen bis tief in die Nacht und macht – wenn nötig – auch beim Berliner Senat „mal richtig Druck“, um Spandaus Interessen durchzusetzen. So hat er vor einigen Jahren das Kinderschutzmobil auf die Straße gebracht, in diesem Jahr das Präventionsprojekt „Kleine Helden“ an Spandauer Schulen gebracht und sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Mobilitätshilfedienst in der Heerstraße Nord gesichert wird.

Und was ich persönlich fast am wichtigsten finde: er ist trotz seines Mandats, trotz seines täglichen Umgangs mit den Größen der Gewerkschaften, Unternehmen und Bundesministerien ganz einfach der Kai geblieben. Er ist nicht abgehoben und er hat nicht vergessen, wo er herkommt: aus Spandau.

Daher wohnt auch er nach wie vor in Spandau. Anders als der SPD-Abgeordnete für Spandau, der es vorzieht im Wedding zu wohnen. Daher bekommt am 22.9. meine Erststimme Kai Wegner.

Meine Zweitstimme gebe ich der Kanzlerin und damit der CDU.
Über Angela Merkel ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Ich habe sie erst zweimal persönlich getroffen. Das erste Mal bei der Bundestagswahl 2005 als sie ihren Wahlkampfbus vor der Parteizentrale, dem Konrad-Adenauer-Haus, vorstellte. Da stand sie, etwas schüchtern und scheinbar hilflos vor den Journalisten. Das letzte Mal erlebte ich sie 2010 live bei der Regionalkonferenz der CDU im Berliner Messegelände. Dort trat sie ans Rednerpult, ohne Redemanuskript, ohne erkennbaren „Spickzettel“ und hielt eine 90-minütige, fesselnde Rede. Auch die kritischen Nachfragen der CDU-Mitglieder beantwortete sie souverän, ausführlich und geduldig. An diesem Tage wäre ich sofort in die CDU eingetreten, hätte ich diesen Schritt nicht schon neuen Jahre zuvor gemacht.

Kanzlerin für DeutschlandUnd heute? Heute geht es mir darum, die CDU-Handschrift in der Bundesregierung zu schärfen. Wenn es nach mir geht, am liebsten ohne die FDP, aber „bayrische Verhältnisse“ sind fern und wünsche ich mir ehrlich gesagt auch nicht, weil eine gute Diskussion durchaus belebend ist und man manchmal die Dinge, die man vorher ganz klar gesehen hat, aus anderen Sichtweisen noch einmal neu überdenken muss.

Mein persönlicher bundespolitischer Fokus liegt auf der Bildungspolitik. Für die Union legt die Familie das Fundament, auf dem Kita, Schule, Betrieb und Hochschule ein stabiles Wissensgebäude errichten. So kann jeder seine Begabungen individuell entwickeln.

Diese individuelle Förderung finde ich richtig und wichtig. Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch hat andere Stärken und Schwächen. Daher bin ich auch gegen die Einheitsschule gewesen, aber das ist ein anderes Thema. Die Union möchte in der Bildungspolitik beispielsweise die Ganztagsbetreuung ausbauen und mehr als 625.000 zusätzliche Studienplätze schaffen. Bereits jetzt hat die CDU-geführte Bundesregierung es geschafft, dass mehr als die Hälfte aller Schulabgänger 2012 ein Studium begannen. Unter Rot-Grün waren es 2004 übrigens nur rund ein Drittel.

Noch mehr Fakten gewünscht?

  • 13,7 Mrd. Euro mehr für unsere Zukunft
    Soviel wurde von 2010 bis 2013 zusätzlich in Bildung, Forschung und Entwicklung investiert.
  • 150 Prozent mehr Krippenplätze
    Alle Kleinkinder unter 3 Jahren können ab August 2013 einen Krippenplatz bekommen. Das Angebot stieg damit seit 2007 um 150 Prozent.

Ich finde, das kann sich sehen lassen. Jeden Tag beginnt ein neuer Tag mit neuen Herausforderungen

Wenn ich also am kommenden Sonntag wählen gehe und beide Stimmen der CDU gebe, sage ich ja zum Kurs von Angela Merkel, einer bemerkenswerten Frau, und ich sage ja zum täglich neu erfinden. Zu Familie, zu Investitionen in Forschung und Bildung. Zu harten Anstrengungen Arbeitsplätze zu schaffen und den Einzelnen im Blick zu haben. Denn dafür arbeiten wir alle. An jedem einzelnen Tag.

 

Das Regierungsprogramm 2013 – 2017 zum Schmökern: www.cdu.de/regierungsprogramm

Schulessen

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 31.01.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Gerhard Hanke (CDU) vom 11.02.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 18.02.2013

Drucksache Nr.: XIX-078

 

Ich frage das Bezirksamt:

1) Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht vor, dass „der Schulträger (Bezirk) als Auftraggeber (…) die Räumlichkeiten und die Ausstattung dem Caterer kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung“ zu stellen hat – welche haushaltsmäßigen Auswirkungen hat dies und wie hoch sind diese jeweils – auch im Vergleich zur derzeitigen Situation?

Als Folge des Konzeptes zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin hat der Senat am 05.02.2013 den Entwurf des „Gesetzes Ober die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ beschlossen. Dieser Entwurf sieht regelt die neuen Kriterien für das Schulessen in Berlin und sieht entsprechende Änderungen des Schulgesetzes vor. Aussagen über eine Ausstattung und kostenfreie Nutzung der Räume wurden bisher vom Senat nicht getroffen. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Form die Änderungen des Schulge­setzes vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen werden.

2. Wie wird  die Kontrolle der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch die Bezirke derzeit sichergestellt?

Als Empfänger der Leistungen melden die Schulen dem Schulamt Mängel in der Leistungserfüllung. Sofern berechtigte Mängel festgestellt werden, beanstandet das Schulamt als Vertragspartner die mangelhafte Leistungserbringung gegenüber dem Caterer und setzt ggf. seine Rechte aus dem Vertrag durch.

3. Wie wird  die Kontrolle  der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch  die Bezirke nach Einführung des „neuen“ Schulessens sichergestellt werden? 

Im jetzigen Diskussionsstand  ist noch nicht entschieden, ob die Kontrolle zentral durch die Senatsverwaltung oder dezentral durch die Bezirke erfolgen wird und in welchem  Umfang hierfür zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt werden.

4) Ist die beabsichtigte Einrichtung  einer Kontrollstelle  Schulessen aus Sicht des Be­zirksamtes zielführend bei der Verbesserung der Kontrollqualität?

Bereits jetzt wird im Land Berlin jede Leistung eines Anbieters „kontrolliert“, da ansonsten eine Zahlung der Leistung nicht erfolgen darf. Für die Einrichtung einer Kontrollstelle ist es aber zuvor zwingend erforderlich, die Qualitätskriterien des Schulessens genauestens fest­zulegen, da eine Kontrolle nur möglich ist, wenn kontrollierbare Anforderungen definiert wurden. Mit der Definition einheitlicher Qualitätskriterien für Berlin ist derzeit eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter Beteilung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung beauftragt.

5. Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht die Zur-Verfügung-Stellung  zusätzlicher  Personalstellen „zur   fachlichen Verstärkung“ vor – wie viele solcher zusätzlicher Personalstellen werden im Bezirk benötigt?

Es gibt derzeit noch keine Informationen, in welchem Umfang (Häufigkeit) und in welcher Art (Sichtkontrolle, Beprobungen, etc) Kontrollen durchzuführen sind. Ohne diese Kenntnis­se kann kein Personalbedarf definiert werden.

6. Wie viel mehr wird das „neue“  Schulessen den Bezirk nach derzeitigem Planungs­stand kosten? 

Dieses hängt entscheidend sowohl vom künftigen Essenspreis als auch vom künftigen Elternbeitrag ab, beide Beträge stehen noch nicht endgültig fest, sodass entsprechende Berechnungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. In der dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorzulegenden Gesetzesvorlage wird der Senat auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen darstellen.

7. Wann laufen die derzeit mit den Schulcaterern bestehenden Essensverträge aus (um Einzelaufstellung wird gebeten)?

Alle mit den Schulcaterern geschlossenen Verträge für Spandauer Schulen haben eine ver­tragliche Laufzeit bis 31.07.2014. Eine Einzelaufstellung erübrigt sich daher.

8. Wie viele Schüler besuchen im laufenden Schuljahr Ganztagsgrundschulen?

Im laufenden Schuljahr 2012/13 besuchen derzeit 728 Kinder die gebundenen Ganztags­grundschulen.

9. Wie viele Schüler werden im kommenden Schuljahr  Ganztagsgrundschulen besu­chen?

Im kommenden Schuljahr 2013/14 werden ca. 730 Schüler/innen die gebundenen Ganz­tagsgrundschulen besuchen.

Lustige juristische Definitionen

Es wird ja immer behauptet, dass Jura studieren immer „total langweilig“ sei! Nein! Fast immer…

Denn manchmal trifft man auch auf solche Definitionen in Gesetzen oder Urteilen (Humor ist, wenn man trotzdem lacht…):

Definition von „Eisenbahn“ des deutschen Reichsgerichts vom 17.3.1880:„Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Strecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte dem Transport großer Gewichtsmassen bzw. die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (wie Dampf, Elektrizität, tierischer, menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere, der Transportgefäße und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach dem Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.“

„Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

„[…] Nicht mehr haltbar ist die Bewertung, eine medizinisch sinnlose, aber harmlose Scheidenmassage mit „Reizungen bis zum Orgasmus“ verstoße allein wegen der „masturbatorisch wirkenden Behandlungsweise“ gegen die guten Sitten. […]“
(Münchner Kommentar – Hardtung, § 228 Rn. 44)

„Schach gilt als Sport“§ 52 II Nr.2 S.2 AO

„Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

„Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)