Schlagwort-Archive: Bezirksverordnetenversammlung

Spandau.berlin – Mischt das Bezirksamt mit?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 13.03.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 27.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 28.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-137

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ab dem 18.03. die Domain-Endungen „.berlin“ registriert werden können?

Antwort: Ja.

2. Hat oder wird das Bezirksamt Spandau sich bestimmte Domainnamen reservieren lassen?

Antwort: Der Senatskanzlei wurde bereits am 09.11.2011 eine Liste mit den zu reservierenden lnternetdomains .berlin übermittelt.

3. Wenn ja, welche Domainnamen wurden oder werden wann registriert?

Antwort: Es wurden insgesamt 193 Domainnamen registriert. Eine Excel-Tabelle (siehe Anlagen) wurde der Senatskanzlei am 09.11.2011 per E-Mail übermittelt.

4. Wenn nein, warum nicht?

Antwort: entfällt

5. Welche Kosten entstehen für die Domainreservierungen und durch welchen Haushaltstitel werden diese finanziert?

Antwort: Es entstehen keine Kosten für das Bezirksamt Spandau.

6. Ab wann können Interessierte sich über die Domain „spandau.berlin“ über den Bezirk informieren?

Antwort: Das genaue Vorgehen für die tatsächliche Nutzung ist noch nicht festgelegt. Hierzu bedarf es noch Absprachen zwischen der Senatskanzlei und dotBerlin. Eine Nutzung der Domains ist in der Regel nicht vorgesehen, da das Internetportal Berlin.de das einzige vom Land autorisierte Stadtportal des Landes ist.

Ist die Mensa des Kant-Gymnasiums dem Bezirksbürgermeister ein Dorn im Auge?

Der Neubau der Mensa des Kant-Gymnasiums wurde erneut vom Bezirksbürgermeister verschoben. Wie im gestrigen Bezirksschulbeirat bekannt wurde, hat der Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistung neu gestartet. Der Bau verschiebt sich damit erneut.

Kai Wegner, Vorsitzender der CDU Spandau und CDU-Bundestagsabgeordneter, erklärt:
„Die Geduld von Eltern und Schülern, aber auch der CDU Spandau ist erschöpft. Erneut sorgt der Bezirksbürgermeister mit seinem Handeln dafür, dass der Bau der Mensa am Kant-Gymnasium in weite Ferne rückt.

Hätte der Bezirksbürgermeister die Planungen von CDU-Bildungsstadtrat Gerhard Hanke umgesetzt, wären wir viel weiter. Es kann nicht sein, dass eigens für den Mensabau bereit gestellte Mittel verwendet werden, um den Bezirkshaushalt zu schönen. Letztlich müssen darunter die Schülerinnen und Schüler leiden. Ich bin sehr gespannt, wie der Bezirksbürgermeister der Schule nun erklären wird, warum die Mensa wieder später kommt.“

Der Neubau hätte im vergangenen Jahr starten sollen. Die im Bezirkshaushalt dafür eingeplanten Investitionsmittel wurden jedoch vom Bezirksbürgermeister umgewidmet, um Löcher im Bezirkshaushalt zu stopfen, die er an anderer Stelle aufgerissen hatte.

Thorsten Schatz, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:
„Über die Nachricht, dass der Neubau erneut verschoben werden muss, kann man nur den Kopf schütteln. Hätte der Bezirksbürgermeister rechtzeitig ausgeschrieben, wäre ihm bereits letztes Jahr aufgefallen, dass seine Kostenschätzung nicht haltbar ist. Der Bezirksverordnetenversammlung hatte er erzählt, dass der Bau Ende 2013 hätte starten können. Da der Bezirksbürgermeister jedoch keine Winterbaustelle wollte, sollte der Bau Anfang 2014 beginnen. Fakt ist offensichtlich aber, dass zu diesem Zeitpunkt das Bieterverfahren noch gar nicht abgeschlossen war. Jetzt stellt Helmut Kleebank fest, dass die nunmehr eingegangenen Angebote den Finanzrahmen übersteigen, woraufhin er wieder neu ausschreiben lässt. Und das alles, ohne die Bezirksverordnetenversammlung darüber zu informieren. Schüler, Lehrer und Eltern brauchen endlich eine verlässliche Aussage des Bezirksbürgermeisters, wann die Mensa zur Verfügung steht. Wenn er die Mensa nicht will, dann soll er das der Schule auch bitte offen sagen.“

Rote Welle durch Spandau?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 12.02.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Carsten Röding (CDU) vom 03.03.2014
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 07.03.2014

Drucksache Nr.: XIX-133

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage eines Vertreters des Berliner Taxiverbandes, dass in Berlin täglich 600.000 Liter Benzin durch falsch aufeinander abgestimmte rote Ampeln verschwendet werde?

Das Bezirksamt beurteilt diese Aussage gar nicht, weil weder die Quellen noch die Berechnungsgrundlagen hier bekannt sind. Allerdings ist grundsätzlich ein erhöhter Benzinverbrauch durch unnötige Ampelstopps plausibel.

2. Wie wirkt das Bezirksamt bei der Optimierung der Ampelschaltungen auf Spandaus Straßen mit?

Da die Zuständigkeit für Anordnung, Bau, Unterhaltung und Steuerung von Lichtsignalanlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt und im Bezirksamt weder die technischen (Software) noch personellen Voraussetzungen vorliegen, verkehrstechnische Untersuchungen für ganze Straßenzüge vorzunehmen oder zu bearbeiten oder zu überprüfen, kann das Bezirksamt auch nicht bei der Optimierung der Ampelschaltungen mitwirken.

3. Sieht das Bezirksamt Notwendigkeiten und vor allem Möglichkeiten auf bestimmten (insbesondere) Hauptverkehrsstraßen die Ampelschaltungen so zu optimieren, dass man bei gleichmäßiger Geschwindigkeit nicht gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss?

Dem Bezirksamt sind derzeit keine Hauptverkehrsstraßen bekannt, auf denen man bei einer Geschwindigkeit, die der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entspricht, ohne Grund gleich an der nächsten Ecke an einer roten Ampel halten muss. Ausnahme sind allerdings  in  vielen Fällen die  Straßenabschnitte, in  denen die zulässige Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Nacht auf 30 km/h reduziert ist.  Hier ist aus Kapazitätsgründen häufig keine Anpassung der Geschwindigkeit erfolgt. Das Bezirksamt hat dies gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung auch bereits entsprechend kommuniziert.

4. Für welche Straßen hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren von diesen Möglichkeiten mit welchem Erfolg Gebrauch gemacht?

Siehe Antwort zu 3.

5. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Takt der Ampelschaltungen auf der Nonnendammallee, insbesondere im Berufsverkehr, so zu verändern, dass die Verkehrsteilnehmer bei gleichbleibender Geschwindigkeit nicht wie jetzt an jeder Ampel halten müssen?

Bei der Betrachtung eines einzigen Straßenzuges ist es kaum möglich eine durchgehend „grüne Welle“ zu erreichen, insbesondere wegen der unterschiedlichen Abstände der Ampeln zueinander. Dies bedeutet nämlich, dass der Fahrzeugstrom je Richtung unterschiedlich lange bis zur nächsten Ampel benötigt und daher lediglich für eine Richtung eine Optimierung möglich wäre.

ln der Praxis wird diese Optimierung aber wegen weiterer Einflüsse durch kreuzende und einmündende Straßen, für die ein Verkehrsfluss ebenfalls gewährleistet sein muss, sowie wegen der Belange nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer, ÖPNV, Störungen im Verkehrsablauf und insbesondere durch Überlastung zu Verkehrsspitzen nur sehr eingeschränkt möglich sein.

6. Wie reihen sich Fußgänger- bzw. Bedarfsampeln in die normale Ampelschaltung ein?

Bedarfsampeln für Fußgänger reagieren bei dem ersten Anfordern in der Regel sofort, weitere Anforderungen sollen sich in die Koordinierung einfügen.

7. Wie werden einzelne Ampelphasen von wem festgelegt?

Siehe Antwort zu 2.

Kampf den Hundehassern

Die CDU-Fraktion Spandau sagt den Tierquälern den Kampf an. In einem entsprechenden Antrag für die Bezirksverordnetenversammlung am 19. März fordert die CDU-Fraktion Spandau ein Aktionsprogramm ‚Spandau gegen Tierquäler‘ für den Bezirk Spandau.

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Flaggenordnung: Nicht gültig für den Bezirksbürgermeister?

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 03.09.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 25.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 26.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-119

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksbürgermeister die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin (BeflaggVO), hier insbesondere § 5 bekannt, in welchem die nicht hoheitliche Beflaggung geregelt ist?

Ja.

2. Trifft es zu, dass nicht hoheitliche Beflaggung nach § 5 BeflaggVO grundsätzlich nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und nur in Ausnahmefällen (sog. bezirkliche Anlässe) mit Zustimmung des Bezirksamtes zu erfolgen hat?

Ja.

3. Wie definiert das Bezirksamt/der Senat „bezirkliche Anlässe“ im Sinne von § 5 Satz 2 BeflaggVO?

Bezirkliche Anlässe können alle Sachverhalte oder Ereignisse mit bezirklichem Kontext sein.

4. Welche nicht hoheitlichen Beflaggungen sind in den letzten zwei Jahren erfolgt?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Fahne am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen „Terres des Femmes“
  • Regenbogenfahne anlässlich des Pride Festivals
  • Fahne der Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne anlässlich des Rathausjubiläums und der Rathaus-Ausstellung.

5. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 1 BeflaggVO mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung?

Eine vollständig und eine teilweise.

6. Wie viele der in Frage 4 erfragten nicht hoheitlichen Beflaggungen erfolgten auf Grundlage von § 5 Satz 2 BeflaggVO aus bezirklichen Anlässen? Welche bezirklichen Anlässe waren das?

  • Spandau-Fahne auf dem Rathausturm
  • Regenbogenfahne über den gesamten Zeitraum gemäß Beschluss der BVV
  • Bürgermeister für den Frieden
  • Spandau-Fahne aus Anlass des 100. Rathausjubiläums.

7. Trifft es zu, dass der Senator für Inneres und Sport zugestimmt hat, dass die Bezirke anlässlich des Christopher-Street-Days am 22.06.2013 sowie für die Respect Games am 01.06.2013 die Regenbogenflagge hissen dürfen?

Ja.

8. Welchen bezirklichen Anlass für Spandau sieht der Bezirksbürgermeister für die im Juni erfolgte durchgehende Beflaggung während der Pride Weeks, einem schwul-lesbischen Straßenfest, das rund um die Motzstraße in Schöneberg gefeiert wird?

Der bezirkliche Anlass ist der entsprechende BVV-Beschluss.

9. Welche Grenzen bzw. welchen Maßstab für bezirkliche Anlässe sieht der Bezirk in Anbetracht der Vielzahl der weltweit gefeierten und förderungswürdigen Gedenk- und Aktionstage?

Es erfolgt eine Abwägung im Einzelfall.

HzE Sehenden Auges in die Schulden?

Schriftliche Anfrage der Bezirksverordneten Janine Schneider (CDU) und Thorsten Schatz (CDU) vom 29.08.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vom 18.09.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 19.09.2013

Drucksache Nr.: XIX-117

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie ist der aktuelle IST-Ausgabenstand bei den Hilfen zur Erziehung (Bitte mit im Haushalt veranschlagter Summe angeben)?

Die IST -Ausgaben per 31.07.2013 betrugen 20.870,8 T € ( 24.227,9 T € per 31.08.2013). Der ursprüngliche Ansatz im Haushaltsplan beträgt 33.646,0 T€, die fortgeschriebenen Ansätze, d. h. unter Berücksichtigung des Ergänzungsplans belaufen sich auf insgesamt 34.114,0 T €.

2. Wie ist die aktuelle Ausgabenprognose für die Hilfen zur Erziehung zum 31.12.2013?

Die Ausgabeprognose Stand 31.07.2013 wurde mit 36.090,0 T € und Stand 31.08.2013 mit 36.640,0 T € eingeschätzt.

3. Welchen Personen/Gremien wurde dieser Stand / die Ausgabenprognose wann zur Kenntnis gegeben?

Der Bezirksbürgermeister berichtet regelmäßig über den Stand der Einnahmen und Ausgaben im Bezirksamt und im Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung.

Die Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgabenper 31.07.2013, der auch die Fallgruppe „Hilfen zur Erziehung“ beinhaltet, war Gegenstand der Beratungen in der BA-Sitzung am 13.8.2013. Diese Übersicht wurde außerdem mit Schreiben vom 8.8.2013 über den Vorsteher der BW an die Vorsitzende des Ausschusses versandt.

4. Hätte der Bezirksbürgermeister hiervon bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Der Bezirksbürgermeister hat aufgrund seiner eigenen Berichterstattung im Bezirksamt Kenntnis von diesem Umstand.

5. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

6. Hätte der Haushaltsausschuss oder zumindest die Vorsitzende hiervon spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen, insbesondere bei der Abschlussberatung am 23.08.2013 Kenntnis haben können / müssen?

Dem Ausschuss für Haushalt,·Personal und Rechnungsprüfung wurde der Bericht des Haushaltsamtes über den Stand der Einnahmen und Ausgaben Stand 31.07.2013 am 08.08.2013 zur Kenntnis übersandt (s. a. Tz. 3).

7. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

8. Hält das Bezirksamt den Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, den Haushaltsansatz 201412015 um jeweils 500.000 Euro zu senken angesichts der aktuellen IST-Prognosen für fachlich und finanziell vertretbar?

Die Absenkung der Ansätze 2014/2015 für Hilfen zur Erziehung um jeweils 500.000 € war nicht Bestandteil des entsprechenden BA-Beschlusses zur BVV-Vorlage. Die Entscheidung zur Absenkung der Ansätze wurde auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses von der BVV getroffen. Gemäß § 12 Abs.2 Nr. 1 BezVG entscheidet die BVV über den Haushaltsplan.

Die Senatsverwaltung für Finanzen bemisst die Globalsumme für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 201412015 für die Bezirke auf der Grundlage der Jahresergebnisse 2012.

Die Einstellung der Ansätze 201412015 unter der zugemessenen Globalsumme in Höhe von jeweils 500.000 € erklärt sich aus Stückkostenvorteilen, die sich auf der Basis der Ergebnisse 2012 bei den Hilfen zur Erziehung ergeben haben. Insofern ist davon auszugehen, dass diese Veranschlagung aufgrund der bisherigen einschlägigen Kriterien im Rahmen der Nachschau der Bezirkshaushaltspläne durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht beanstandet wird.

Warum ich am 22.9. CDU wähle

Am kommenden Sonntag finden die Bundestagswahlen statt. Ich gehe hin. Ich gehe wählen. Und ich werde mit beiden Stimmen CDU wählen.

Auch nach zwölf Jahren Mitgliedschaft in der Union und auch, obwohl ich für die CDU in der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau mitarbeiten darf, überprüfe ich mich bei jeder Wahl selbst. Denn schließlich möchte auch ich ja wissen, ob es noch „meine“ CDU ist, für die ich Wahlkampf mache. Dank Wahlomat geht das ganz einfach.

Wie bei jeder Bundestagswahl hat man zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man seine(n) Bundestagsabgeordnete(n) vor Ort. Mit der zweiten Stimme wählt man die Partei, die den Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin vorschlagen darf. Die Zweitstimme nennt man daher auch die Kanzlerstimme.

Meine Erststimme bekommt Kai Wegner.
Kai Wegner ist seit 2005 Bundestagsabgeordneter für die CDU in Spandau und Charlottenburg Nord. Der geneigte Leser meines Blogs weiß, dass ich einen gesunden Lokalpatriotismus für meinen Heimatbezirk Spandau pflege. Allein schon deshalb müsste ich den gebürtigen Spandauer Kai Wegner dem zugezogenen Hamburger Swen Schulz (SPD) vorziehen. Das ist aber nur ein Grund. Ich schätze an Kai Wegner, dass er ehrlich und geradeaus ist. Wenn er einem etwas zusagt, dann hält er sich daran. Das kann man vom SPD-Kandidaten nicht immer behaupten. Nachdem er sich schon 2009 nicht an Absprachen bei der Plakatierung gehalten hat, hat er sich mit seinen Teams auch über die Absprachen aller Parteien hinweggesetzt und mehrere Stunden vor der vereinbarten Zeit begonnen, zu plakatieren. Grob unsportlich.
Kai Wegner hat sich hochgearbeitet. Er ist mittlerweile Chef der Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten. Als dieser nimmt er regelmäßig an den Vorstandssitzungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil und trifft die Bundeskanzlerin. So kann er viele Anliegen, die ihm ans Herz gelegt werden, „ganz oben“ direkt ansprechen.

Kai Wegner ist niemand, der nur redet. Er nutzt sein Mandat für diejenigen, die ihn gewählt haben. Ob es nun ein kommunalpolitisches Anliegen ist, ein Problem mit dem Jobcenter oder eine notwendige Gesetzesveränderung. Unmöglich ist für ihn erst einmal nichts. Er belässt es anders als sein SPD-Mitbewerber aber nicht dabei, Briefe zu schreiben. Er arbeitet ohne viel Aufsehen bis tief in die Nacht und macht – wenn nötig – auch beim Berliner Senat „mal richtig Druck“, um Spandaus Interessen durchzusetzen. So hat er vor einigen Jahren das Kinderschutzmobil auf die Straße gebracht, in diesem Jahr das Präventionsprojekt „Kleine Helden“ an Spandauer Schulen gebracht und sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Mobilitätshilfedienst in der Heerstraße Nord gesichert wird.

Und was ich persönlich fast am wichtigsten finde: er ist trotz seines Mandats, trotz seines täglichen Umgangs mit den Größen der Gewerkschaften, Unternehmen und Bundesministerien ganz einfach der Kai geblieben. Er ist nicht abgehoben und er hat nicht vergessen, wo er herkommt: aus Spandau.

Daher wohnt auch er nach wie vor in Spandau. Anders als der SPD-Abgeordnete für Spandau, der es vorzieht im Wedding zu wohnen. Daher bekommt am 22.9. meine Erststimme Kai Wegner.

Meine Zweitstimme gebe ich der Kanzlerin und damit der CDU.
Über Angela Merkel ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Ich habe sie erst zweimal persönlich getroffen. Das erste Mal bei der Bundestagswahl 2005 als sie ihren Wahlkampfbus vor der Parteizentrale, dem Konrad-Adenauer-Haus, vorstellte. Da stand sie, etwas schüchtern und scheinbar hilflos vor den Journalisten. Das letzte Mal erlebte ich sie 2010 live bei der Regionalkonferenz der CDU im Berliner Messegelände. Dort trat sie ans Rednerpult, ohne Redemanuskript, ohne erkennbaren „Spickzettel“ und hielt eine 90-minütige, fesselnde Rede. Auch die kritischen Nachfragen der CDU-Mitglieder beantwortete sie souverän, ausführlich und geduldig. An diesem Tage wäre ich sofort in die CDU eingetreten, hätte ich diesen Schritt nicht schon neuen Jahre zuvor gemacht.

Kanzlerin für DeutschlandUnd heute? Heute geht es mir darum, die CDU-Handschrift in der Bundesregierung zu schärfen. Wenn es nach mir geht, am liebsten ohne die FDP, aber „bayrische Verhältnisse“ sind fern und wünsche ich mir ehrlich gesagt auch nicht, weil eine gute Diskussion durchaus belebend ist und man manchmal die Dinge, die man vorher ganz klar gesehen hat, aus anderen Sichtweisen noch einmal neu überdenken muss.

Mein persönlicher bundespolitischer Fokus liegt auf der Bildungspolitik. Für die Union legt die Familie das Fundament, auf dem Kita, Schule, Betrieb und Hochschule ein stabiles Wissensgebäude errichten. So kann jeder seine Begabungen individuell entwickeln.

Diese individuelle Förderung finde ich richtig und wichtig. Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch hat andere Stärken und Schwächen. Daher bin ich auch gegen die Einheitsschule gewesen, aber das ist ein anderes Thema. Die Union möchte in der Bildungspolitik beispielsweise die Ganztagsbetreuung ausbauen und mehr als 625.000 zusätzliche Studienplätze schaffen. Bereits jetzt hat die CDU-geführte Bundesregierung es geschafft, dass mehr als die Hälfte aller Schulabgänger 2012 ein Studium begannen. Unter Rot-Grün waren es 2004 übrigens nur rund ein Drittel.

Noch mehr Fakten gewünscht?

  • 13,7 Mrd. Euro mehr für unsere Zukunft
    Soviel wurde von 2010 bis 2013 zusätzlich in Bildung, Forschung und Entwicklung investiert.
  • 150 Prozent mehr Krippenplätze
    Alle Kleinkinder unter 3 Jahren können ab August 2013 einen Krippenplatz bekommen. Das Angebot stieg damit seit 2007 um 150 Prozent.

Ich finde, das kann sich sehen lassen. Jeden Tag beginnt ein neuer Tag mit neuen Herausforderungen

Wenn ich also am kommenden Sonntag wählen gehe und beide Stimmen der CDU gebe, sage ich ja zum Kurs von Angela Merkel, einer bemerkenswerten Frau, und ich sage ja zum täglich neu erfinden. Zu Familie, zu Investitionen in Forschung und Bildung. Zu harten Anstrengungen Arbeitsplätze zu schaffen und den Einzelnen im Blick zu haben. Denn dafür arbeiten wir alle. An jedem einzelnen Tag.

 

Das Regierungsprogramm 2013 – 2017 zum Schmökern: www.cdu.de/regierungsprogramm

Bessere Zuganbindung für Spandau in Sicht

Die CDU Spandau begrüßt die Überlegungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), den Schienenregionalverkehr auszuweiten. Der VBB hatte erklärt, dass die für die Anbindung des Flughafens BER bestellten Züge und Gelder bereit stünden, aber nun nicht für den eigentlichen Zweck genutzt werden können.

Kai Wegner, Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Spandau, begrüßt die Planungen:
„Ich finde es gut, dass der VBB eigenständig überlegt wie die freien Kapazitäten zur Verbesserung des Anbindungsangebotes benutzt werden können. Es ist richtig, dass auch eine Ausweitung des Pendlerverkehrs zwischen Brandenburg, dem Havelland insbesondere, Spandau und der Berliner Innenstadt hier im Fokus steht. Die Verlängerung der Regionalbahnlinie RE6 über den Bahnhof Spandau hinaus bis zum Gesundbrunnen ist das richtige Signal! Die Länder Berlin und Brandenburg und die Mitglieder des Aufsichtsrates des VBB sind jetzt gefordert, die Pläne schnellstmöglich in die Tat umzusetzen!“

Der VBB hatte das Zusatzangebot, den RE6 zu Hauptverkehrszeiten im Bahnhof Gesundbrunnen enden zu lassen, zum Fahrplanwechsel 2012 eingestellt. Die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau hatte daher im November 2012 beantragt, dass der Prignitz-Express (RE6) auch über den Fahrplanwechsel 2012 nicht in Berlin-Spandau endet, sondern am Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen.

Thorsten Schatz, CDU-Bezirksverordneter, erklärt:
„Die Zuganbindung bis zum Bahnhof Gesundbrunnen sichert nicht nur den Pendlern aus Brandenburg, sondern auch uns Spandauerinnen und Spandauern einen wichtigen und schnellen Zugang zum S-Bahn-Ring und zur Berliner Innenstadt. Wir freuen uns sehr, dass unser Wunsch der Anbindungsausweitung nun doch unverhofft vom VBB selbst aufgegriffen wird. Die Überlegungen des VBB zeigen aber auch deutlich, dass unser Ansinnen richtig und notwendig ist. Daher sollte der VBB sich genau überlegen, ob die Anbindungsausweitung wirklich nur ein Provisorium sein soll.“

Schulessen

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 31.01.2013
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Gerhard Hanke (CDU) vom 11.02.2013
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 18.02.2013

Drucksache Nr.: XIX-078

 

Ich frage das Bezirksamt:

1) Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht vor, dass „der Schulträger (Bezirk) als Auftraggeber (…) die Räumlichkeiten und die Ausstattung dem Caterer kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung“ zu stellen hat – welche haushaltsmäßigen Auswirkungen hat dies und wie hoch sind diese jeweils – auch im Vergleich zur derzeitigen Situation?

Als Folge des Konzeptes zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin hat der Senat am 05.02.2013 den Entwurf des „Gesetzes Ober die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ beschlossen. Dieser Entwurf sieht regelt die neuen Kriterien für das Schulessen in Berlin und sieht entsprechende Änderungen des Schulgesetzes vor. Aussagen über eine Ausstattung und kostenfreie Nutzung der Räume wurden bisher vom Senat nicht getroffen. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Form die Änderungen des Schulge­setzes vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen werden.

2. Wie wird  die Kontrolle der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch die Bezirke derzeit sichergestellt?

Als Empfänger der Leistungen melden die Schulen dem Schulamt Mängel in der Leistungserfüllung. Sofern berechtigte Mängel festgestellt werden, beanstandet das Schulamt als Vertragspartner die mangelhafte Leistungserbringung gegenüber dem Caterer und setzt ggf. seine Rechte aus dem Vertrag durch.

3. Wie wird  die Kontrolle  der vertraglichen Leistungserfüllung der Caterer durch  die Bezirke nach Einführung des „neuen“ Schulessens sichergestellt werden? 

Im jetzigen Diskussionsstand  ist noch nicht entschieden, ob die Kontrolle zentral durch die Senatsverwaltung oder dezentral durch die Bezirke erfolgen wird und in welchem  Umfang hierfür zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt werden.

4) Ist die beabsichtigte Einrichtung  einer Kontrollstelle  Schulessen aus Sicht des Be­zirksamtes zielführend bei der Verbesserung der Kontrollqualität?

Bereits jetzt wird im Land Berlin jede Leistung eines Anbieters „kontrolliert“, da ansonsten eine Zahlung der Leistung nicht erfolgen darf. Für die Einrichtung einer Kontrollstelle ist es aber zuvor zwingend erforderlich, die Qualitätskriterien des Schulessens genauestens fest­zulegen, da eine Kontrolle nur möglich ist, wenn kontrollierbare Anforderungen definiert wurden. Mit der Definition einheitlicher Qualitätskriterien für Berlin ist derzeit eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter Beteilung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung beauftragt.

5. Das Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin sieht die Zur-Verfügung-Stellung  zusätzlicher  Personalstellen „zur   fachlichen Verstärkung“ vor – wie viele solcher zusätzlicher Personalstellen werden im Bezirk benötigt?

Es gibt derzeit noch keine Informationen, in welchem Umfang (Häufigkeit) und in welcher Art (Sichtkontrolle, Beprobungen, etc) Kontrollen durchzuführen sind. Ohne diese Kenntnis­se kann kein Personalbedarf definiert werden.

6. Wie viel mehr wird das „neue“  Schulessen den Bezirk nach derzeitigem Planungs­stand kosten? 

Dieses hängt entscheidend sowohl vom künftigen Essenspreis als auch vom künftigen Elternbeitrag ab, beide Beträge stehen noch nicht endgültig fest, sodass entsprechende Berechnungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. In der dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorzulegenden Gesetzesvorlage wird der Senat auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen darstellen.

7. Wann laufen die derzeit mit den Schulcaterern bestehenden Essensverträge aus (um Einzelaufstellung wird gebeten)?

Alle mit den Schulcaterern geschlossenen Verträge für Spandauer Schulen haben eine ver­tragliche Laufzeit bis 31.07.2014. Eine Einzelaufstellung erübrigt sich daher.

8. Wie viele Schüler besuchen im laufenden Schuljahr Ganztagsgrundschulen?

Im laufenden Schuljahr 2012/13 besuchen derzeit 728 Kinder die gebundenen Ganztags­grundschulen.

9. Wie viele Schüler werden im kommenden Schuljahr  Ganztagsgrundschulen besu­chen?

Im kommenden Schuljahr 2013/14 werden ca. 730 Schüler/innen die gebundenen Ganz­tagsgrundschulen besuchen.