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CDU-Notfallplan: Flüchtlinge in den Unterkünften beschulen

63 Willkommensklassen: Kapazitätsgrenze in Spandaus Schulen erreicht

Spandau wird prüfen, ob Flüchtlingskinder künftig auch in den Notunterkünften beschult werden können. Ein entsprechender CDU-Antrag wurde gestern in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau angenommen. Weiterlesen

Neuer Anlauf für freies WLAN für Spandau

Der CDU-Vision für einen freien, kostenlosen und sicheren Internetzugang für alle wurde neues Leben eingehaucht. Einstimmig unterstützte die Bezirksverordnetenversammlung am 27. Januar einen erneuten CDU-Antrag.

Das Bezirksamt Spandau ist jetzt aufgefordert, bei Wohnungsbaugesellschaften sowie der Evangelischen und Katholischen Kirche dafür zu werben, dass diese den Zugang zu geeigneten Gebäuden und die dortige Installation von Richtantennen des Vereins „Freifunk e.V.“ ermöglichen.
Freifunk ist ein Beispiel einer nicht-kommerziellen bürgerschaftlichen Initiative für den freien schnurlosen Netzzugang über WLAN-Datennetze, der jedem mit geeigneten Endgeräten die Teilnahme an der digitalen Gesellschaft ermöglicht.

Seit 2012 sind bereits mehrfach Anläufe der CDU-Fraktion für ein freies WLAN in Spandau am Widerstand der rot-grünen Zählgemeinschaft und ihres Bezirksbürgermeisters Helmut Kleebank (SPD) gescheitert. Wurden anfänglich insbesondere von den Grünen gesundheitliche Bedenken hinsichtlich der Strahlenbelastung durch die WLAN-Router angeführt, war der Bezirksbürgermeister beim letzten Anlauf im August 2013 nicht bereit, die jährlich anfallenden Stromkosten in Höhe von rund 150 Euro über den Bezirkshaushalt zu finanzieren.

Thorsten Schatz, Stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:

„Ein freies und kostenloses WLAN in Spandau hat eine weitere Chance verdient. Wir halten ein umfassendes WLAN-Netz insbesondere in der Altstadt als entscheidenden Standortvorteil für die bezirkliche Wirtschaft, aber auch unseren Tourismus.

Da SPD und Grüne bisher alle Anläufe für einen kostenlosen und freien Internetzugang für ganz Spandau zum Teil mit bizarren Argumentationen verhindert haben, bin ich froh, dass sie sich zumindest nicht dagegen stemmen, dass nun andere das machen sollen, wozu Helmut Kleebank nicht bereit war.

Ich hoffe sehr, dass sich die Wohnungsbaugesellschaften und die Kirchen für unsere Vision eines umfassenden WLAN-Netzes für Spandau ebenfalls begeistern können und ihre Gebäude zur Verfügung stellen. So könnten das geschafft werden, wozu die SPD-Senatskanzlei seit Jahren nicht in der Lage war und Rot-Grün in Spandau nicht will: ein flächendeckender freier und kostenloser Internetzugang für ganz Spandau.“

 

Initiativen der CDU-Fraktion Spandau:
Drucksache 0089/XIX | 16.01.2012 | Kabellos in Spandau ins Internet
Drucksache 0613/XIX | 06.03.2013 | WLAN für den BVV-Saal
Drucksache 1474/XIX | 20.05.2015 | Freifunk in Spandau unterstützen

 

Quelle: Pressemitteilung der CDU-Fraktion Spandau vom 11.02.2016

Flüchtlingskrise: Wo ist der Bürgermeister?

Die CDU-Fraktion Spandau kritisiert die anhaltend schlechte Informationspolitik des Bezirksbürgermeisters in der aktuellen Flüchtlingskrise. Der im Bezirk für die Ehrenamts- und Flüchtlingskoordination zuständige Helmut Kleebank handle wenn nur auf Druck. Ein vollkommen falsches Signal, bemängelt die CDU-Fraktion. Erst in der vergangenen Woche hatte die BVV Spandau den Bezirksbürgermeister einstimmig aufgefordert, die Anwohner zeitnah über aktuelle und geplante Flüchtlingsunterkünfte zu informieren.

Thorsten Schatz, integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:

„Man hat den Eindruck, der Bezirksbürgermeister glaube ernsthaft, er könne die größte Herausforderung auch für Spandau seit Jahrzehnten einfach aussitzen. Doch da irrt Helmut Kleebank! Wenn Menschen zum Beispiel in Haselhorst erfahren, dass an der Rhenaniastraße eventuell eine neue Flüchtlingsunterkunft entstehen könnte, dann fordern die Anwohner hierüber vollkommen zu Recht Informationen ein. Und wer, wenn nicht der amtierende Bürgermeister kann diese Antworten im Bezirk geben? Auf Druck der gut 350 Anwohner hat er sich ja immerhin dazu herabgelassen, ein Informationsgespräch anzubieten. Aber nur für 20 Anwohner und nur zwischen 21 und 22 Uhr! Das ist ein Hohn! Herr Kleebank, werden Sie Ihrer Verantwortung, die Sie mit Ihrer Wahl zum Bezirksbürgermeister übernommen haben, endlich gerecht und stehen Sie Ihren Mann! Man kann doch nicht ernsthaft nur 20 von 350 Anwohnern einladen!

Schon bei der Notunterkunft in der Mertensstraße hat Kleebank eine Chance verpasst. Erst zwei Tage nachdem die Einrichtung eröffnet wurde, bequemte sich der Bürgermeister auch mal vorbeizuschauen und nachzufragen. Warum kommt er erst 48 Stunden nachdem die Einrichtung eröffnet wurde, wenn das Bezirksamt bereits am Freitagnachmittag informiert wurde, dass die Notunterkunft eröffnet wird?

Immerhin hat er es nach mehrmaligem Nachfragen meiner Fraktion offenbar geschafft, einen Termin für eine Informationsveranstaltung über die Notunterkunft Mertensstraße zu finden. Wie mir die Berliner Stadtmission mitteilte, findet die Anwohnerinformationsversammlung am 02.11.2015 ab 19 Uhr in der Notunterkunft statt. Ich bin froh, dass der Bezirksbürgermeister das Angebot der Stadtmission angenommen und auf unser Votum gehört hat, die Veranstaltung im Gebäudekomplex der Notunterkunft stattfinden zu lassen. So sehen die Anwohner, was dort passiert, und so kann Begegnung stattfinden. Ich bin gespannt, wann der Bezirksbürgermeister nun wie die Anwohner persönlich einlädt.“

Kleebank muss Anwohner endlich über Flüchtlingsunterkünfte informieren

Anwohner sollen möglichst persönlich zu Informationsveranstaltungen zu geplanten Flüchtlingsunterkünften vom Bezirksbürgermeister eingeladen werden. Diese Forderung der CDU-Fraktion Spandau wurde per Dringlichkeitsantrag am Mittwochabend einstimmig von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.

Zur letzten Bürgerversammlung zur Flüchtlingsunterkunft in der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne wurde vom Bezirksbürgermeister lediglich über eine Pressemitteilung eingeladen. Zwar war die Räumlichkeit auf viele Interessierte eingerichtet, aber nur etwa ein Dutzend Anwohner kamen in den Saal des Kant-Gymnasiums.

Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, Thorsten Schatz, erklärt:

„Wir schaffen die Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringungen, wenn wir alle im Bezirk zusammenstehen und wenn wir auch die Anwohnerinnen und Anwohner mitnehmen und vor allem ihre Anliegen anhören und beantworten.

Während die Stadträte Gerhard Hanke, Carsten Röding und Frank Bewig in ihren Bereichen schauen, was möglich ist und wie man kreativ helfen kann, vermisse ich die Führungsperson in dieser Frage. Der für die Ehrenamts- und Flüchtlingskoordination zuständige Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank schiebt lieber die Verantwortung von sich auf andere ab. Er lädt zwar mittlerweile auch mal zu Anwohnerinformationsveranstaltungen ein – aber lediglich lieblos per Pressemitteilung. Das kommt einer Ausladung der Anwohner gleich.

Die CDU-Fraktion Spandau ist der Auffassung, dass wir nicht nur eine Verantwortung für die Unterbringung der hier ankommenden Flüchtlinge, sondern natürlich auch für die Spandauerinnen und Spandauer haben. Wir drängen daher darauf, dass der Bezirksbürgermeister alle Anstrengungen unternimmt, um die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst persönlich zu den Informationsveranstaltungen des Bezirks einzuladen. Das ist zum Beispiel auch über Flugblätter und Plakate im Kiez denkbar.

Die Anwohner haben ein Recht auf schnelle und umfassende Informationen! Wir erwarten vom Bezirksbürgermeister, dass er seiner Verantwortung gerecht wird und nötigenfalls auch gemeinsam mit dem Senat Wege findet, wie eine gezielte Einladung der Anwohnerschaft erfolgen kann.“

Blaulichtfahrten für Tierambulanzen ermöglichen

Der Landesparteitag der CDU Berlin hat im Juni meinen Antrag „Mensch und Hund in Berlin – für ein Miteinander in der Stadt“ einstimmig an die CDU-Fraktion Berlin zur weiteren Beratung und Umsetzung weitergeleitet. Im Antrag heißt es:

Tierambulanz für Berlin
Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung. Gerade im dichten Berufsverkehr muss eine schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet werden.

Ich habe mir als Bezirksverordneter darüber hinausgehend folgende Überlegungen gemacht, die an diese Passage anknüpfen:

Der Tierschutz hat im August 2002 mit der Änderung des Artikel 20a Grundgesetz Verfassungsrang erhalten. In der gelebten Alltagsrealität ist dies jedoch noch nicht überall angekommen. Ein Beispiel hierfür ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Im dichten Berliner (Berufs-)Verkehr haben die Tierretter kaum eine Chance rechtzeitig verletzte Tiere zu erreichen.

Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Die mobilen Tierärzte kümmern sich um kranke Haustiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Fische u. a.) oder in unserem Umfeld frei lebende (Wild-) Tiere wie Igel, Füchse, Schwäne, Tauben oder auch streunende Katzen. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung: um gerade im dichten Berufsverkehr eine schnelle tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, bin ich der Auffassung, dass Tierambulanzen Sonder- und Wegerechte im Sinne der §§ 35, 38 StVO zu gewähren sind.

Die Fahrt mit Blaulicht und freier Durchfahrt bei roten Ampeln ist bislang nur Polizei, Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen im Einsatz gestattet. Die Gewährung dieses Sonderrechts wird vom Gesetzgeber zurecht restriktiv gehandhabt, da von Blaulichtfahrten und Durchfahrten bei roten Ampeln ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

Es gibt allerdings stichhaltige Gründe, dieses Sonderrecht auch für lebensrettende Einsätze der Tierambulanzen zu gestatten.

Zum einen sind auch Tiere laut BGB „keine Sache“ (§ 90a BGB) und verdienen die besondere Fürsorge der Gesellschaft. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass Tieren „als Mitgeschöpfen“ ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Zum anderen lehrt die Erfahrung, dass Besitzern von verletzten oder in Lebensgefahr schwebenden Tieren aufgrund der erhöhten Aufregung und Sorge um das verletzte Tier Fehlreaktionen im Straßenverkehr unterlaufen können, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen können. Schon unter diesem Aspekt wäre es geraten, den Transport verletzter Tiere zum Tierarzt tunlichst auf die Tierambulanz zu verlagern und dieser das genannte Sonderrecht zuzugestehen.

Auch die rasche Annäherung der Tierambulanz an den Einsatzort ist ein gewichtiges Argument – verletzte oder entlaufene Tiere, vor allem Großtiere wie Rind und Pferd oder entlaufene Raubtiere, können ihrerseits zum Risiko für die Allgemeinheit werden, was das zeitnahe Eintreffen von tierärztlich geschultem Personal wünschenswert macht.

Es wäre also gut, wenn der Senat von Berlin prüfen würde, ob eine Zuerkennung der Sonderrechte nach § 35 StVO im Zuge einer Ausnahmegenehmigung (§46 Absatz 2 StVO) von den Vorschriften der StVO möglich ist.

Mensch und Hund in Berlin – für ein Miteinander in der Stadt

Wie der aufmerksame Leser weiß, engagiere ich mich seit gut zwei Jahren gemeinsam mit dem Spandauer CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner gegen Giftköder und für ein besseres Miteinander von Mensch und Tier in Berlin.

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Senat sagt den Giftködern den Kampf an

Der Senat von Berlin prüft die Einrichtung eines offiziellen Giftköder-Atlasses für das Land Berlin. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage des tierschutzpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Berlin, Alexander J. Herrmann, hervor. Der Senat greift damit eine Forderung der Berliner CDU auf.

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Jugendliche setzen sich für zukunftsfitte Schulen in Spandau ein

Spandaus Schulen sollen zukunftsfit gemacht werden. An einer Spandauer Schule soll zu diesem Zweck im Rahmen eines Modellversuchs eine Tablet- oder Laptopklasse eingerichtet werden. Dies beschloss die Bezirksverordnetenversammlung Spandau am Mittwoch. Damit griffen die Bezirksverordneten einen Antrag einer Jugendlichen aus der Generationen-BVV 2014 auf.

Auch die beiden anderen Jugend-Anträge aus der Generationen-BVV 2014 fanden am Mittwoch die Zustimmung der Bezirksverordneten: so sollen an Spandaus Schulen Projekttage zum Thema „Sicherheit und Datenschutz im Netz“ durchgeführt und die „Berliner Verwaltungsstrukturen“ in den Rahmenlehrplan der Sekundarstufe I aufgenommen werden.

Thorsten Schatz, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:

„Die Generationen-BVV ist ein voller Erfolg. Jugendliche wie auch Senioren bringen sich mit ihren Themen ein. Auch wenn es in diesem Fall fast ein Jahr bis zur Beschlussfassung gedauert hat: die BVV hat mit ihrem positiven Votum für die drei Anliegen der Jugendlichen deutlich gemacht, dass sie sich freut, wenn Jugendliche ihren Anliegen über die Generationen-BVV Gehör verschaffen. Ich finde es toll, dass es mittlerweile sogar Lehrer im Bezirk gibt, die ihre Schulklassen ermutigen, sich über die Generationen-BVV einzubringen, und sie dabei auch fachlich begleiten.

Die nunmehr verabschiedeten Initiativen zu Medienkompetenz und politischer Bildung sind wichtige Anliegen, die wir sehr unterstützen, denn sie sorgen dafür, dass Spandaus Schulen noch ein Stückchen zukunftsfitter werden. Den jungen Initiatoren gilt dafür unser aller Dank. Die Senatsverwaltung für Bildung ist nun aufgefordert, die Initiativen der Jugendlichen auch umzusetzen.“

Personalsituation im Standesamt Spandau

Schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Schatz (CDU) vom 22.12.2014
Antwort des Bezirksamtes Spandau durch Herrn Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) vom 28.01.2015
Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 29.01.2015

Drucksache Nr.: XIX-169

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) stehen derzeit im Standesamt Spandau zur Verfügung?

14,5

2. Wie viele VZÄ würden zusätzlich benötigt werden, um eine standesamtliche Trauung am Wochenende anbieten zu können?

Wie bereits in meiner Stellungnahme zu Anfrage XIX-162 zu Punkt 7 dargelegt, hängt die Realisierung von Eheschließungen am Samstag von einer Vielzahl von Faktoren und nicht ausschließlich von einer Erhöhung der VZÄ ab.

3. Wie hat sich die Personalsituation im Standesamt seit dem 17.10.2013 verändert?

Seit dem 17.03.2013 wurden insgesamt 3 Stellen wieder- bzw. neu besetzt.

4. Wieviele der am 17.10.2013 der BVV angekündigten neuen Stellen im Standesamt konnten bis heute besetzt werden?

Alle.

5. Falls nicht alle besetzt werden konnten: woran lag es?

Entfällt.

6. Wann werden die restlichen Stellenbesetzungen voraussichtlich abgeschlossen sein?

Entfällt.

7. Wie wirken sich die neuen Stellen auf die Arbeit und das Serviceangebot des Standesamtes aus?

Zunächst möchte ich anmerken, dass neue Mitarbeiter/innen erst zu Standesbeamten bzw. Standesbeamtinnen bestellt werden können, wenn die fachliche und persönliche Eignung festgestellt wurde. Über die fachliche Eignung kann frühestens nach sechs Monaten intensiver Einarbeitung befunden werden. Erst dann sind Standesbeamte in der Lage, Personalstandsfälle tatsächlich zu beurkunden.

Aufgrund der erfolgreichen Ausbildung der neuen Mitarbeiter/innen konnte z.B. die Bearbeitungszeit bei den Sterbefällen und Geburtsanzeigen auf 1-2 Wochen reduziert werden.

Darüberhinaus wurde eine kundenorientierte Terminsprechstunde eingeführt.

8. Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Personalbedarf im Standesamt?

In Anbetracht der zu beurkundenden Personenstandsfälle wären 2-3 zusätzliche Mitarbeiter/innen, die tatsächlich im Dienst sind, angebracht.

9. Wie hat sich der Personalbedarf und die Personalstärke im Standesamt seit dem Jahr 2000 verändert?

Aufgrund der Kapitelstruktur der Personalstellen aller Fachbereiche des Amtes für Bürgerdienste können nur bis zum Jahr 2010 verlässliche Aussagen getroffen werden.

VZÄ zum

01.01.2010 12,5
01.01.2011 12,5
01.01.2012 12,5
01.01.2013 14,0
01.01.2014 14,5
01.01.2015 14,5